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Schlampiger Staatsanwalt: Angeklagter freigesprochen

22.11.2009 | 18:14 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

16 Monate lang wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Davon profitiert dank neuer StPO ein mutmaßlicher Betrüger.

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WIEN. „Ich kann mir das nicht wirklich erklären.“ Christian Pilnacek, Straflegist im Justizministerium, wundert sich im Gespräch mit der „Presse“ über das Fehlverhalten der Anklagebehörde. Die betroffene Staatsanwaltschaft Wien selbst wollte sich nicht äußern. Klar ist aber, dass im Verfahren gegen einen mutmaßlichen Betrüger einiges schiefgegangen ist. Die neuen Regelungen der seit dem Vorjahr geltenden Strafprozessordnung (StPO) wurden nicht korrekt angewendet. Der Versuch der Anklagebehörde, den Freispruch doch noch abzuwenden, scheiterte nun vor dem Obersten Gerichtshof.

Knapp 25.000Euro Vermögensschaden soll der Freigesprochene angerichtet haben. Die Staatsanwaltschaft brachte daher einen Strafantrag ein. Die Einzelrichterin am Wiener Landesgericht für Strafsachen fällte im Juni 2007 aber ein Unzuständigkeitsurteil. Da der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs bestehe, sei nämlich keine Einzelrichterin, sondern ein Schöffengericht zuständig. Die Staatsanwaltschaft berief zunächst gegen das Unzuständigkeitsurteil, zog diese Berufung aber im August wieder zurück. Im Oktober wurde der Akt sodann wieder der Staatsanwaltschaft übermittelt, damit diese die weiteren nötigen Schritte unternehmen kann.

 

Nur drei Monate Zeit

Doch nun geschah ein Jahr und vier Monate lang gar nichts. Erst im Februar 2009 langte die neue Anklageschrift beim Landesgericht ein, diesmal lautete die Anklage auch auf gewerbsmäßigen Betrug. Doch inzwischen war die Strafprozessreform 2008 in Kraft getreten. Und diese sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft eines Unzuständigkeitsurteils das Ermittlungsverfahren innerhalb von drei Monaten fortführen muss. Sonst erlischt das Recht zur Verfolgung. Mit dieser Novelle wollte man sicherstellen, dass der Beschuldigte schneller über sein weiteres Schicksal Bescheid erhält. Eine derartige Regelung gab es vor der StPO-Novelle 2008 nicht. Zwar waren auch damals bestimmte Fristen vorgesehen. Ein Versäumnis löste aber nach alter Rechtslage noch kein Ende der Strafverfolgung aus.

Da die Anklageschrift nach der neuen Regelung eindeutig zu spät beim Landesgericht ankam, wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft wandte sich nun an den Obersten Gerichtshof. Sie argumentierte damit, dass die neuen StPO-Regeln in diesem Fall nicht zur Anwendung kämen, weil das Unzuständigkeitsurteil noch vor Inkrafttreten der Novelle gefällt wurde. Tatsächlich findet sich in der StPO ein Passus, wonach die neuen Gesetze dann nicht anzuwenden sind, wenn bereits vor Inkrafttreten der Novelle das Urteil erster Instanz gefällt wurde. Der Oberste Gerichtshof (11Os118/09a) betonte aber, dass ein Unzuständigkeitsurteil keine endgültige Beendigung des Hauptverfahrens darstelle, sondern nur eine formale Zwischenerledigung. Das weitere Verfahren sei also nach den neuen StPO-Regeln zu führen gewesen.

Daher gibt es am Freispruch für den mutmaßlichen Betrüger nichts mehr zu rütteln. Immerhin: Weitere ähnliche Problemfälle im Zusammenhang mit der StPO-Novelle seien nicht bekannt, betont Experte Pilnacek.

AUF EINEN BLICK

Die Novelle zur Strafprozessordnung wurde von der Staatsanwaltschaft Wien nicht korrekt angewendet. Diese verpasste die Frist für ihre Anklageschrift. Das Recht zur Strafverfolgung ist erloschen, der Angeklagte musste freigesprochen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2009)

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10 Kommentare
cuibono
24.11.2009 13:08
0 0

Muss jetzt die Republik für den Schaden aufkommen?

Schaut ziemlich nach Amtshaftung aus, was bedeuten würde, dass wieder einmal der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.

ahha
24.11.2009 05:27
0 0

Beamte sind auch nur Menschen ...

... und die Politiker die Übermenschen.

Gast: auslandsösi
23.11.2009 16:41
0 0

Umschichtung im Zuge der Verwaltungsreform

ähnlich wie von der Post zur Polizei sollte man
im Zuge der Verwaltungsreform alle Juristen
der Landesregierungen direkt den Landesgerichten
zuweisen wenn zumutbar auch vom Westen nach
Wien wo die Überlastung der Sta durch die bekannten
Monsterprozesse besonders ausgeprägt ist.

Peregrin
23.11.2009 15:36
1 0

Wenn das Moechtegerngewaltmonopol

... derart largiert, muesste eigentlich das Fehderecht wieder aufleben.

parapente
23.11.2009 11:13
0 0

Das kommt mir so vor,

als ob sich der Schiedsrichter selbst die rote Karte gibt.
Super Gesetze werden da von hochbezahlten Hinterwäldlern kreiert - nicht?

Gast: Hanno
23.11.2009 11:09
0 0

Die Husch-Pfusch StPO Novelle vom

feschen Böhmdorfer schützt offensichtlich nur Kriminelle, meist FPÖler. So ein Versehen aber auch.

Gast: Jounalist
23.11.2009 09:43
1 0

Falsche Überschrift. Geschlampt hat der Gesetzgeber.

Die Staatsanwaltschaft hat offenkundig nicht etwas übersehen, sondern die husch-pfusch vom Gesetzgeber installierte neue StPO anders ausgelegt als die letzte Instanz. Ob ein Unzuständigkeitsurteil ein "Urteil" ist, das zur Anwendung der alten StPO zwingt, oder eine "Zwischenerledigung", die zur Anwendung der neuen StPO führt, ist Auslegungssache, das kann man so oder so sehen, weils der Gesetzgeber schlampig definiert hat. Die Auslegung der letzten Instanz gilt, für die Zukunft ist alles klar; der Vorwurf für die Vergangenheit ist in der hier gebotenen Form unberechtigt.

Da kann ich nur mehr eines sagen

Willkommen in der Bananenrepublik!

Antworten Gast: Gehoarg
23.11.2009 18:28
0 0

Re: Da kann ich nur mehr eines sagen

Beleidigens die Staatsform Republik nicht, Bananistan wär treffender!

draken
23.11.2009 08:01
1 0

Dass die Staatsanwalt ein reiner Saustall ist,...

...zeigt nicht nur dieser Fall, sondern der, von der Ministerin gestern heftig verteidigte Fall der "übersehenen Anzeige"!