Causa Rainer: Verwirrung um Vorträge des Richters

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Stadt Wien behauptet, dass der Richter der Causa Rainer immer noch Hebammen ausbildet – nur nicht im Auftrag des KAV. Ein Sprecher des Gerichts dementiert das aber.

Im Verfahren um den Ablehnungsantrag gegen den Richter des Prozesses um Lungenfacharzt Gernot Rainer liegt seit Dienstag die Stellungnahme des Krankenanstaltenverbundes (KAV) vor. Darin wird auf mehreren Seiten ausgeführt, warum keine Befangenheitsgründe vorliegen würden und der Antrag von Rainers Anwalt, Christoph Völk, nicht berechtigt sei.

Völk hatte argumentiert, dass der zuständige Richter im Auftrag des KAV Vorträge an der Hebammenakademie Wien sowie in weiteren Krankenpflegefachschulen (die Teil des KAV seien) gehalten hat bzw. immer noch hält und daher befangen sei. Nun ist an der Stellungnahme des KAV weniger der Standpunkt überraschend, wonach man keine Befangenheit erkenne, als vielmehr die erstmals eindeutige Aussage: Der betreffende Richter bilde nach wie vor Hebammen und Pflegepersonal von KAV-Einrichtungen aus. So heißt es konkret: „Der erkennende Richter war ausschließlich im Jahr 2008 Vortragender an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in dem seit 2012 geschlossenen Kaiserin-Elisabeth-Spital. Nunmehr ist der Richter Vortragender bei einer Fachhochschule, dem FH Campus.“ Der KAV habe aber „keinerlei Einfluss“ auf die Wahl der vortragenden Referenten. Diese Informationen stammen laut Anwalt Helmut Engelbrecht vom KAV selbst.

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