Ab 4. Juli ist die Freilandhaltung von Schweinen in den betroffenen Gebieten verboten.
In den sechs Bezirken in Niederösterreich, die zusammen mit Wien von den Vorsorgemaßnahmen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, gibt es 479 schweinehaltende Betriebe, wie die Landwirtschaftskammer auf APA-Anfrage bekannt gab. Die Einschränkungen bei der Freilandhaltung betreffen jedoch nur ein geringe Zahl, da der Anteil solcher Betriebe nur 0,1 Prozent beträgt.
Die Maßnahmen treffen aber auch schweinhaltende Bio-Betriebe, deren Anteil in Niederösterreich zumindest vier Prozent beträgt. Schweine in Auslaufhaltung sind jedenfalls während der Dämmerungs-und Nachtstunden im Stallinnenbereich zu halten, betonte die Landwirtschaftskammer.
Kein Kontakt von Wild- und Hausschwein
Von den Vorsorgemaßnahmen sind vorerst Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf sowie ganz Wien betroffen. In den genannten Gebieten ist Freilandhaltung von Schweinen spätestens ab 4. Juli 2017 verboten, außer sämtliche Anforderungen von Anhang 3 der sogenannten Schweinegesundheits-Verordnung (SchwG-VO, BGBl. II Nr. 406/2016) sind nach Überprüfung und Genehmigung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu diesem Zeitpunkt erfüllt.
Zu den Vorgaben zählt unter anderem, dass die Freilandbereiche doppelt umzäunt sein müssen, damit ein direkter Kontakt von Wild- und Hausschwein so nicht möglich ist.
Schweinehaltende Betriebe (Stand 2016, Angaben aus der Gemeindedatenbank)
Mistelbach | 155 |
Korneuburg | 105 |
Hollabrunn | 95 |
Bruck/Leitha | 45 |
Tullnerfeld | 42 |
Gänserndorf | 37 |
(APA)