Handel mit Tieren: Strafen ausgesetzt

Dachshund puppies play in Sagua La Grande
Dachshund puppies play in Sagua La Grande(c) REUTERS (Desmond Boylan)
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Der private Onlinehandel mit Tieren ist nicht erlaubt. Tierheime sind ausgenommen. Die Stadt Wien hat zuletzt aber auch ihnen Strafen geschickt. Diese werden nun „ruhend gestellt“.

Wien. Die Aufregung war groß, währte aber nur kurz. Nachdem sich am Montag der Verein Pfotenhilfe öffentlich über Strafen in der Höhe von je 600 Euro gegen mehrere Tierschutzorganisationen beklagt hatte, fühlte sich die Stadt rasch zu einer Reaktion veranlasst und setzte diese kurzerhand aus. Die „Strafverfügungen werden ruhend gestellt“, hieß es seitens der MA58.

Der Grund für die verschickten Strafmandate war die Onlinevermittlung von Tieren. Denn das neue Tierschutzgesetz verbietet das „öffentliche Feilbieten“ von beispielsweise Hunden und Katzen – auch im Internet. Allerdings mit Ausnahmen. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Was genau steht in dem neuen Tierschutzgesetz?

Ende März dieses Jahres wurde im Nationalrat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen – mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Onlineplattformen – was vor allem dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorschieben soll. Künftig bedürfen also alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung.

Mit der Novelle wird zudem das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen verboten.

2. Wer ist von dem Verbot des Onlinehandels ausgenommen?

Ausgenommen sind Tierheime und Organisationen, die über eine Bewilligung zum Onlinehandel verfügen. So heißt es in einer Feststellung des Gesundheitsministeriums: „Tierschutzorganisationen und Tierschutzvereine, die Tiere bei sich halten, also eine (oder mehrere) Betriebstätten in Österreich haben, dürfen weiterhin öffentlich, auch im Internet, Tiere vermitteln.“ Sollten sie kein eigenes Tierheim betreiben, müssten sie in Zukunft über „eine oder mehrere bewilligte Haltungen“ verfügen.

Für die Erteilung einer solchen Bewilligung benötigen sie eine „Betriebsstätte“ – also Räume – in Österreich, in der die Tiere artgerecht gehalten werden. Dafür haben sie laut Tierschutzgesetz aber Zeit: Noch bis 1. Juli 2018 können sie einen Antrag auf Bewilligung ihrer Tierhaltung stellen. In dieser Übergangsphase ist die Tiervermittlung im Internet erlaubt.

3. Warum wurden Strafen an Tierschutzvereine verschickt?

Laut der zuständigen MA58 haben sich die aktuellen Anzeigen gegen Vereine gerichtet, die die Bedingungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt hätten. Man habe „natürlich“ im Einklang mit den neuen Richtlinien gehandelt. An die vom Ministerium eingeführte Übergangsfrist werde man sich aber halten. „Die bereits ausgestellten Strafverfügungen werden ruhend gestellt“, wurde angekündigt. Die betroffenen Vereine hätten die Möglichkeit, bis 1. Juli2018 um eine Bewilligung anzusuchen.

Warum die Strafen verschickt wurden, obwohl die Übergangsfrist schon länger bekannt ist, wollte man auf „Presse“-Nachfrage nicht beantworten. Von Abteilungsleiterin Sonja Fiala wurde lediglich schriftlich mitgeteilt: „Klar ist, dass die Stadt Wien auch weiterhin streng kontrollieren wird, denn der illegale Tierhandel ist völlig inakzeptabel, und Wien ist europaweit Vorreiter im Kampf gegen den illegalen Tierhandel.“

Auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit konnte ein Sprecher am Montag die Frage, warum trotz Übergangsfrist Strafen ausgestellt werden, nicht beantworten. Dafür sei die Stadt verantwortlich, nicht das Ministerium.

4. Wie wurde die Novelle von Tierschutzvereinen aufgenommen?

Nach der Novelle des Tierschutzgesetzes im März gab es von vielen Organisationen scharfe Kritik. Der Verein Pfotenhilfe fordert eine „Reparatur des Gesetzes“ und ortet einen „Frontalangriff auf ehrenamtlich tätige Organisationen“.

Der Dachverband Österreichischer Tierschutzvereine Pro-Tier wandte sich zuletzt mit einem offenen Brief an das Ministerium, beklagte darin „Unstimmigkeiten“ und fragte, „warum gerade kleinen, oft rein ehrenamtlich arbeitenden Vereinen ihre Arbeit schwer gemacht wird“.

Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV), ortet sogar einen „Pfusch“, der die Arbeit kleiner Tierschutzvereine ohne Heime unmöglich machen würde. Dieser „unfassbare gesetzliche Pallawatsch“ beträfe Hunderte private Tierschutzvereine und Pflegestellen in Österreich, die nun um ihre Existenz bangen müssten.

Der WTV habe bereits vor längerer Zeit beim Ministerium mit der Bitte um sofortige Änderung interveniert. Petrovic: „Die Antworten fielen leider unbefriedigend aus und waren derart unterschiedlich, dass es kein Wunder ist, dass die kleinen Vereine hier nicht mehr durchblicken.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2017)

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