Erpressungsprozess: Verheiratete Frau ging fremd und gebar Zwillinge

Die Frau, die von ihrem Liebhaber schwanger wurde, soll zusätzlich zum Unterhalt vom Vater 100.000 Euro pro Kind gefordert haben - sonst würde sie seiner Ehefrau von der Affäre erzählen.

Eine verheiratete Frau, die von ihrem Liebhaber
schwanger wurde und Zwillinge zur Welt brachte, muss sich am Freitag
wegen schwerer Erpressung am Wiener Landesgericht verantworten. Sie
soll zusätzlich zum Unterhalt vom Vater 100.000 Euro pro Kind
gefordert haben, sonst würde sie seiner Ehefrau von der Affäre und
den außerehelichen Kindern erzählen. Der Mann übergab ihr laut
Anklage 47.000 Euro.

2005 lernten sich die Angeklagte und ihr Liebhaber kennen, beide
waren zu diesem Zeitpunkt verheiratet. Der spätere Liebhaber verhalf
dem Ehemann der 39-Jährigen zu einer Anstellung, weshalb sich eine
Freundschaft zwischen den Ehepaaren entwickelte. 2007 kamen sich die
Serbin und ihr Landsmann näher, die beiden begannen eine sexuelle
Affäre. 2010 wurde die Frau mit Zwillingen schwanger. Obwohl sie mit
beiden Männern ungeschützten Sex gehabt hatte, ging die 39-Jährige
zunächst davon aus, dass ihr Ehemann der Vater sei. In weiterer
Folge beendete sie 2011 die Affäre mit ihrem Liebhaber.

Im Oktober 2013 nahmen die beiden ihre intime Beziehung wieder
auf. Durch den neuerlichen Kontakt wurde die Angeklagte auf die
Ähnlichkeit zwischen ihren Zwillingen und dem Mann aufmerksam, heißt
es in der Anklageschrift. Ein DNA-Gutachten ergab, dass der
Liebhaber auch tatsächlich der Vater der Zwillinge ist. Dieser
wollte die Verantwortung für seine Kinder übernehmen, sah sich
finanziell jedoch zunächst überfordert, da er mit seiner Ehefrau
ebenfalls zwei Söhne hat, für die er unterhaltspflichtig ist.

Kredit aufgenommen und Geld von Freunden geliehen

Der 39-Jährigen war klar, dass die Ehefrau ihres Liebhabers
nichts von der Affäre und den Kindern wusste. Zusätzlich zu dem ihr
zustehenden Unterhalt, den sie gerichtlich beim zuständigen
Bezirksgericht forderte, verlangte sie vom Vater Geld - unter der
Androhung, ansonsten die Ehefrau zu informieren. Zwischen September
2013 bis Ende Juni 2014 wiederholte sie gemäß Anklageschrift ihre
Drohung mehrfach in Telefonaten und persönlichen Gesprächen. Der
Vater lieh sich Geld von Freunden, nahm einen Kredit auf und übergab
der Angeklagten 47.000 Euro.

Die Angeklagte leugnete im Ermittlungsverfahren den Vorwurf. Ihr
droht bei einem Schuldspruch im Sinn der Anklage eine
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

(APA)

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