47-Jähriger der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

Bei einer Rauferei hat der Angeklagte seinen Vater tödlich verletzt. Die Geschworenen sahen keine Anhaltspunkte für Notwehr. Der 47-Jährige wurde zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt.

18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt, lautete das Urteil in einer Geschworenenverhandlung gegen einen 47-Jährigen am Mittwoch in St. Pölten. Der Angeklagte stand wegen einer Rauferei vor Gericht, bei der sein Vater (70) starb. Der Niederösterreicher wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frage nach Notwehr wurde von den Geschworenen mit vier zu vier Stimmen beantwortet, aufgrund dieses Ergebnisses gelangte man zur Frage nach der grob fahrlässigen Tötung, die einstimmig bejaht wurde, erläuterte die vorsitzende Richterin. Der Strafrahmen betrug maximal drei Jahre, mildernd wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten aus, erschwerende Gründe gab es keine. Die Vorhaft seit 25. März wird dem 47-Jährigen angerechnet. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

(APA)

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