Raub mit KO-Tropfen: Sieben Jahre Haft für 33-Jährige

Die Slowakin soll einem 67-jährigen Mann in einem Salzburger Park KO-Tropfen ins Bier gemischt und ihn danach beraubt haben.

Eine 33-jährige Frau ist am Mittwoch wegen schweren Raubes von einem Schöffengericht in Salzburg zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Slowakin soll einem 67-Jährigen in einem Park in Salzburg KO-Tropfen ins Bier gemischt und dem danach bewusstlos gewordenen Mann die Geldbörse mit 75 Euro, zehn bosnischen Mark und E-Card gestohlen haben.

Laut Staatsanwalt Tomas Schützenhofer hat der Österreicher, ein gebürtiger Bosnier, an jenem Abend des 10. August 2014 das Bewusstsein verloren und war erst am nächsten Morgen auf einer Wiese aufgewacht. Bei einer Untersuchung wurden Substanzen in seinem Körper nachgewiesen, die in KO-Tropfen enthalten sind. Festgestellt wurden die beruhigenden Wirkstoffe Alprazolam und Mexazolam. Der gerichtsmedizinische Gutachter Harald Meyer erläuterte, dass es bei einer Einnahme dieser Mittel in Verbindung mit Alkohol zu einem Atemstillstand komme könne und damit Lebensgefahr bestehe. Der Zustand des Mannes komme einer schweren Körperverletzung gleich.

Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld. Sie habe den 67-Jährigen beim "Sissi"-Denkmal vor dem Hotel Europa nahe des Salzburger Hauptbahnhofes mit einer Bekannten, einer Rumänin, getroffen. Um zehn Euro, die ihr der Mann gegeben habe, habe sie drei Bier gekauft - jeweils eine Flasche für sich selbst, ihre Bekannte und den 67-Jährigen, den sie vorher nicht gekannt habe. "Ich habe ihm keine KO-Tropfen gegeben, ich habe damit nichts zu tun," sagte die Slowakin unter Tränen und schob die Schuld auf die andere Frau. Der Zustand des Mannes sei "ganz normal" gewesen, als sie sich alleine von den beiden entfernt habe.

Die Rumänin konnte bisher nicht ausgeforscht werden. Der Österreicher schilderte als Zeuge, er habe an jenem Abend vor dem Treffen mit den Frauen zwar selbst noch drei Bier getrunken, aber keine Medikamente eingenommen. Die Angeklagte erlitt während der Verhandlung einen kurzen Schwächeanfall. Nach fünf Minuten hatte sich die Mutter von zwei Kindern - diese sind bei einer Pflegefamilie untergebracht - so weit erholt, dass der vorsitzende Richter Thomas Meingast den Prozess fortsetzen konnte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verfahrenshelfer der Frau eine Erklärung abgegeben haben. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von fünf bis zu 15 Jahren Haft. Die 33-Jährige, die vor ihrer Verhaftung offenbar auch als Prostituierte tätig war, ist bereits 2013 in Graz wegen eines Suchtgiftdeliktes vor Gericht gestanden.

(APA)

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