Doch Entschädigung für Opfer

Das Sozialministerium korrigiert einen Bescheid, wonach ein Misshandlungsopfer keine Entschädigung erhält.

Wien. Eine Vorarlbergerin wurde jahrelang von ihrem Mann misshandelt. Vom Sozialministeriumsservice des Bundeslandes wurde ihr Antrag auf Schmerzengeld (nach dem Verbrechensopferschutzgesetz) allerdings abgelehnt. Am Freitag nahm sich das Sozialministerium als Oberbehörde dieses Falls an und widersprach dem Urteil. Die Frau soll eine Entschädigung erhalten, der positive Entscheid soll in nächster Zeit zugestellt werden.

Ursprünglich war der Frau das Schmerzengeld für Verbrechensopfer verwehrt worden, weil sie sich nicht früher von ihrem Peiniger getrennt hatte. Sie hätte „besonders nachlässig und leichtsinnig gehandelt“, hieß es in der Begründung. Ganz anders sah das nun das Sozialministerium als Oberbehörde der Servicestelle nach einer Prüfung der Akten. „Wir teilen diese Einschätzung nicht und sehen keinen Grund für einen Ausschluss der Anspruchsberechtigung“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ließ zudem ausrichten, dass ihm das Verbrechensopferschutzgesetz sehr wichtig sei. Opfer von Gewalt sollten nicht als Schuldige dargestellt werden. Das Gesetz sei dazu da, Opfern von Gewaltverbrechen schnell Hilfe zukommen zu lassen. Das Sozialministeriumsservice in Vorarlberg habe man nun gebeten, sich den Fall so rasch wie möglich noch einmal anzuschauen und mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2017)

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