Weihnachtsmann mit "Hitlergruß" gepostet : Bedingte Haftstrafe

Ein 41-jähriger Südburgenländer wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. Im Prozess zeigte er sich reuig: "Das war dumm". Der Staatsanwalt sah aber eine "propagandistische Intention".

Weil er auf Facebook das Bild eines Weihnachtsmannes gepostet haben soll, der den rechten Arm zum "Hitlergruß" erhoben hatte und eine Hakenkreuz-Armbinde trug, ist ein 41-jähriger Südburgenländer am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Geschworenensenat sprach ihn wegen Wiederbetätigung schuldig. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das inkriminierende Posting soll sich laut Anklage vom 24. Dezember 2016 bis zum 18. Jänner dieses Jahres auf der Facebookseite des 41-Jährigen befunden haben. Der dort abgebildete Weihnachtsmann trug einen Mantel mit der Aufschrift "Schönes Fest, Kameraden". Er hatte auch einen Sack bei sich, auf dem ebenfalls - zum Teil verdeckt, aber für die Anklage trotzdem klar erkennbar - ein weiteres Hakenkreuz abgebildet war. 21 Personen hatten das Posting auch noch geliked.

Die Präsentation des Bildes via Facebook gegenüber vielen Menschen lasse auf eine "propagandistische Intention" und damit auf einen Vorsatz schließen, der darauf gerichtet gewesen sei, "für den Nationalsozialismus Werbung zu machen", stellte Staatsanwalt Anton Paukner fest. Der Angeklagte habe das Bild von einem WhatsApp-Chat heruntergeladen und dann auf seiner Facebookseite gepostet.

Sein Mandant habe nie bestritten, das Foto heruntergeladen zu haben: "Er wird sich schuldig bekennen", sagte der Anwalt des 41-Jährigen, Gerhard Ederer. Der Südburgenländer habe vor zweieinhalb Jahren von einem Tag auf den anderen seine Frau verloren. "Er war in einer gewissen Ausnahmesituation", was das Posting aber auch nicht entschuldige. Mittlerweile habe der Angeklagte sein Leben wieder "in den Griff bekommen".

"Warum haben sie das gemacht - gerade zu Weihnachten?" wollte die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Birgit Falb, wissen. "Ich habe mir eigentlich wirklich nichts dabei gedacht", antwortete der Angeklagte. Die Tragweite seines Handelns sei ihm erst bewusst geworden, als er die Anklageschrift bekommen habe.

"Sie haben ja eine Vorgeschichte", meinte Falb. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der Vergangenheit bereits zwei Mal mit Kommentaren des Mannes befasst, in denen "Sieg Heil" vorkam. "Ich bin kein Rechtsradikaler oder sowas", beteuerte der Angeklagte. "Für mich ist das eigentlich fast schon an der Grenze zur Dummheit - Sie wissen, Sie dürfen's nicht und sie machen es trotzdem", redete ihm die Richterin ins Gewissen. "Das war dumm", zeigte sich der Südburgenländer kleinlaut.

Aufgeflogen war der 41-Jährige durch eine Anzeige bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung. Zwei Ermittler, die als Zeugen befragt wurden, schilderten, dass der Angeklagte eine freiwillige Nachschau bei sich zu Hause gestattet habe. Weder in der Wohnung noch am Handy oder im Internet sei - abgesehen von dem Posting - sonst irgendetwas Auffälliges entdeckt worden.

"Es kann keine Rede davon sein, dass das irgendwie dem Angeklagten passiert ist", stellte der Staatsanwalt fest. "Der Nationalsozialismus darf nicht wieder aufkeimen. Tragen Sie auch dazu bei, dass dieses Ziel des Verbotsgesetzes erreicht wird", appellierte er an die Geschworenen.

Der Verteidiger des 41-Jährigen verwies auf dessen geständige Verantwortung und bat um ein mildes Urteil. "Er war nicht er selbst in dieser Phase aufgrund des Todes seiner Gattin."

"Ich möchte mich entschuldigen, dass ich so einen Fehler gemacht habe und ich verspreche , dass ich so etwas nie wieder machen werde", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die Geschworenen sprachen ihn mit 8:0 Stimmen wegen Wiederbetätigung schuldig. Als mildernd wurden das Geständnis und die Unbescholtenheit berücksichtigt. "Das Gericht hat die Mindeststrafe als angemessen und ausreichend erachtet", stellte die Vorsitzende fest. Der 41-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

(APA)

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