VfGH prüft Richterin von Buwog-Prozess

VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) †BERSIEDELT AN DIE FREYUNG / VERHANDLUNGSSAAL
VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) †BERSIEDELT AN DIE FREYUNG / VERHANDLUNGSSAAL(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Angeklagter Plech brachte eine Beschwerde ein.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof widmet sich in seiner Herbstsession einer Reihe von Wirtschaftsthemen. So geht es um die Zuständigkeit der Buwog-Richterin, den Pensionsdeal der Bank Austria, den Kampf der Drogeriekette DM gegen das Apothekenmonopol, die gefallene Bestpreisklausel für Onlinehotelplattformen und hohe FMA-Strafen gegen Banken. Die Session ist bis 14. Oktober angesetzt.

Mit der Frage, ob Richterin Marion Hohenecker zu Recht für das Buwog-Verfahren zuständig ist, muss sich der VfGH befassen, weil der Verteidiger des Immobilienmaklers Ernst Plech dies bekämpft. Er wendet sich gegen die in der Strafprozessordnung vorgesehene Zusammenführung von Strafverfahren: Anstelle einer Kollegin wurde Hohenecker für den Prozess zuständig, weil sie schon ein anderes Verfahren gegen den (neben u. a. Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger) angeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics leitete.

Booking.com gegen Hotels

Das Verbot einer Bestpreisklausel in ihren Verträgen mit den Hotels empört die Internethotelplattformen. Seit Jahresbeginn dürfen Hoteliers auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den Plattformen. Booking.com und Expedia versuchen mit Individualanträgen, diese im Vorjahr beschlossene Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu Fall zu bringen.

Schon den zweiten Anlauf beim VfGH nimmt die Drogeriemarktkette DM, um das Apothekenmonopol zu kippen – damit sie selbst alle nicht rezeptpflichtigen Arzneien vertreiben kann. Den ersten Antrag hat der VfGH im Vorjahr zurückgewiesen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2017)

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