Gewalt an Frauen: Prävention fehlt

Die harten Urteile für diese Vergewaltiger (im Fall vom Praterstern aus 2016) waren eine Ausnahme.
Die harten Urteile für diese Vergewaltiger (im Fall vom Praterstern aus 2016) waren eine Ausnahme.(c) APA/ALEXANDER FECHTER
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Vergewaltigungen werden kaum geahndet, auch familiäre Gewalt endet oft straffrei: NGOs fordern dringend mehr Prävention und Schulungen für die Justiz.

Wien. Die Liste der jüngsten Fälle ist lang: In der Nacht auf Sonntag hat ein Unbekannter in Linz eine 30-Jährige vergewaltigt. Die Frau hat ihr Handy verloren, der Mann bot Hilfe an und lockte sie zu einem Skaterpark an der Donaulände, dort vergewaltigte er sie. Die Exekutive sucht nun einen kleinen, schmächtigen Mann, 20 bis 27 Jahre, laut Polizei ist er vermutlich Nordafrikaner.

Oder, ganz andere Umstände, jener Fall eines steirischen Arztes, dem jahrelanges Quälen seiner Kinder vorgeworfen worden war und der am Freitag freigesprochen wurde. Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass in der Familie zwar viel passiert sei, „aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist“. Der Richter sah in den Vorwürfen vielmehr einen „verspäteten Rosenkrieg“ nach der Scheidung. Unter anderem der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser kritisiert dieses Urteil als „Schritt in die juristische Steinzeit“. Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Montag Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, es ist damit weiter nicht rechtskräftig.

Ebenfalls am Montag wurde ein 36-Jähriger enthaftet, der Frauen in U-Bahn-Stationen attackiert haben soll (siehe links). Oder der Fall jener 14-jährigen Afghanin, die in Favoriten von ihrem Bruder erstochen wurde. Offenbar, weil das Mädchen zu westlich lebte, sich von seiner Familie eingesperrt fühlte und in einem Krisenzentrum des Jugendamtes untergekommen war.

Was diese Fälle gemeinsam haben? Sie stehen symptomatisch für die Ausmaße von Gewalt an Frauen oder in Familien – oder für das Scheitern von Prävention, das für Kritik sorgt. So hat sich jüngst etwa eine Allianz aus 30 NGOs formiert, die mehr Prävention oder Schulungen für Richter und Polizei fordern, denn Gewalt in der Familie werde zu oft als „Familientragödie“, „Einzelfall“ oder „Beziehungsdrama“, abgetan, nicht ernst genommen oder nicht geahndet.

Auffallend, wie wenig angezeigt wird

20 bis 25 Frauen kommen in Österreich Schätzungen zufolge jedes Jahr durch (Ex-)Partner oder Familienmitglieder ums Leben. Jede fünfte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Nahezu jede dritte Frau erlebe sexuelle Gewalt, drei von vier Frauen werden belästigt. Doch es sei auffallend, wie wenige Anzeigen es gebe, sagte Ursula Kussyk vom Verein Notruf – Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen. 899 Vergewaltigungen wurden in Österreich 2016 angezeigt. Die Dunkelziffer ist hoch, Schätzungen gehen davon aus, dass nur neun Prozent der Vergewaltigungen angezeigt werden. Selbst wenn das geschieht: 2016 gab es nur in zwölf Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen eine Verurteilung, diese Rate ist verhältnismäßig hoch, bei Belästigung etwa seien die Raten noch geringer. Meist stünde Aussage gegen Aussage, damit sei das Verfahren erledigt, so Kussyk.

Ein jüngst publizierter Prüfbericht des Europarats stelle Österreich in vielen Bereichen des Gewaltschutzes ein gutes Zeugnis aus – verwies allerdings auch auf Lücken: Dem Frauenministerium stehe etwa für Prävention ein Budget von fünf Mio. Euro für Gewaltschutz zur Verfügung, die NGO-Allianz fordert basierend auf einer EU-Studie eine Aufstockung: Demnach sollten zehn Prozent der Folgekosten von Gewalt in Prävention investiert werden, das wären in Österreich 210 Millionen Euro.

In der Strafjustiz seien Maßnahmen zur Gefährlichkeitseinschätzung nötig. Immerhin passieren oft Gewalttaten durch Täter, die auf freiem Fuß angezeigt wurden. Durch die Verhängung von Untersuchungshaften könne das Risiko verringert werden. Auch das Europarat-Expertenkomitee Grevio empfiehlt, verpflichtende Schulungen zum Thema in die Ausbildungen angehender Richter und Staatsanwälte zu integrieren. (cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2017)

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