Grauzonenoffenlegungsgesetz

Mit Einhornmaske auf der Bank sitzen: eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes.
Mit Einhornmaske auf der Bank sitzen: eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes.(c) Stanislav Jenis
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Zwei Wochen ist das im Sprachgebrauch als Burkaverbot bekannte Gesetz in Kraft. Seither hat sich gezeigt, dass es für die Polizei nicht so einfach ist, die Vorschrift sinnvoll zu exekutieren.

Grenzüberschreitung kann man auf zwei Arten verstehen. Das Überschreiten einer Grenze, etwa in ein Nachbarland. Oder die Missachtung einer durch eine Vorschrift gesetzten Grenze. Weil die österreichische Regierung zweiteres versucht hat, hat die Nachricht darüber ersteres geschafft: „So lacht die Welt über Österreichs Burkaverbot“ war der Tenor der Berichterstattung in internationalen Medien rund um das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, das mit 1. Oktober in Kraft getreten ist. An sich als Mittel gegen die Vollverschleierung von Musliminnen gedacht, sind vom Verbot auch viele andere Menschen betroffen, die aus verschiedenen Gründen ihr Gesicht nicht zeigen – denn um nicht die freie Religionsausübung und den Gleichheitsgrundsatz zu verletzen, musste das Gesetz weiter gefasst werden.

Es begann mit dem Clown. Und einer Infografik des Innenministeriums, mit der Ende September gezeigt werden sollte, bei welchen Formen der Gesichtsverhüllung die Polizei einschreiten würde und bei welchen nicht. Die Abbildung mit verschiedenen Gesichtsschleiern und Kopfbedeckungen aus dem islamischen Raum und anderen Beispielen wie Fechter mit Maske, Mann mit Hut oder Percht – und eben auch einem Clown – sorgte gleichermaßen für Erheiterung wie für Verwirrung. Denn schon bei der Präsentation räumte Michaela Kardeis, Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit, ein, dass es Grauzonen gibt.

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