11.02.2012 10:14 | Meine Presse Merkliste0

Messerstiche "allgemein begreiflich"? Kritik an Urteil

15.01.2010 | 15:35 |   (DiePresse.com)

Versuchter Totschlag und nicht Mord wurde einem Mann vorgeworfen, der seine scheidungswillige Frau mit einem Messer attackiert hatte. Begründet wurde dies mit einer "begreiflichen Gemütsbewegung" des gebürtigen Türken.

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Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm im Oktober die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf.

Am Freitag wurde er im Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu sechs Jahren haft verurteilt - jedoch nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwalt hatte die mildere Anklage unter anderem mit der Herkunft des Mannes begründet. Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Als weiterer Grund wurde angeführt, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hat.

"Allgemein begreifliche Gemütsbewegung"

Die Justiz billigte dem Täter zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. "Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann", hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage begründet.

Der Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an: Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen.

Sechs Jahre Haft, nicht rechtskräftig

Das Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt. Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen für Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.

Politik protestiert

Das Urteil hat umgehend politische Reaktionen ausgelöst. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnt", zeigte sich SP-Frauensprecherin Gisela Wurm in einer Aussendung empört. Mit der gegenständlichen Entscheidung suggeriere die Justiz "geradezu Verständnis, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt".

Wie Wurm betonten auch Alev Korun und Judith Schwentner, Menschenrechtssprecherin bzw. Frauensprecherin der Grünen, es sei unzulässig, Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber einer scheidungswilligen Frau im Hinblick auf die ethnische Herkunft des Gewalttäters als "kulturbedingte Affekthandlung" zu beurteilen.

(APA)

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536 Kommentare
 
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Gast: Franz Maierhofer
30.01.2010 11:15
0 0

Fr. Bandion dreht sich wieder nach dem Wind

Armselig das Schauspiel:

Der Frau Bandion weisungsgebunden unterstehende Staatanwalt beantragt nur Totschlag und sechs Jahre.

Glaubte sie damit bei den Grünen Sympatie
zu erhaschen.

Dann sieht Sie die Empörung und hat Angst Ihren Job durch eine weiteren Skandal zu rikieren und
schwupps ist Sie wieder anderer Meinung.


Gast: walter sb
27.01.2010 14:36
0 0

Was wäre wenn

Machen wir ein Gedankenspiel:
Richter und Staatsanwalt wären zufälligerweise
integrierte Österreicher mit türkischem Migrationhintergrund.
Wie hätten die geurteilt ? Ich denke sicherlich sehr viel strenger. Denn die kennen ihre Pappenheimer.

Mit bleibt nur das dumpfe Gefühl, dass Richter, Schöffen und Staatsanwalt ernsthaft bedroht wurden.

Um den Ermessenspielraum einzuengen brauchen wir eine Neufassung des einschlägigen Paragrafen.

Gast: Der besorgte Bürger
27.01.2010 13:29
1 0

Justizia ist tot

Die Spö und Grünen prangern das Urteil an?!?!
Das ist doch das was sie immer wollten! Akzeptanz ander Sitten und Kulturen.Mit diesem Urteilsspruch bestätigt. Da soll doch einer sagen, wir sind nicht tolerant!Heißt es nicht vor Gericht sind alle Menschen gleich?Egal welche Hautfarbe, Rasse, Religion, Einstellung?
Schande über dieses Urteil!!!!!

Antworten rhodium
27.01.2010 14:22
1 0

Re: Justizia ist tot

Stimmt! Es sind genau diese Multikultipropheten die nun gross empört sind, die ganze Entwicklung aber selbst zu verantworten haben!

Gast: Rast
27.01.2010 12:51
4 0

Richter brauchen keine Nachhilfe

Nach diesem Skandal-Urteil
sollte der unfähige Richter abgesetzt werden!


Antworten Gast: Franz Hutter
30.01.2010 11:18
0 0

Re: Richter brauchen keine Nachhilfe

Sie verwechseln Richter und Staatsanwalt!

Der Staatsanwalt ( er ist weisungsgebunden und untersteht der Justitzministerin!!!!) hat nur weisungsgebunden Totschlag und 6 Jahre beantragt !
Dort beginnt der Skandal!

Gast: Unbekannt
27.01.2010 10:11
3 0

Der Besorgte

Es ist doch immer wieder interessant was sich in unserem Rechtsstaat abspielt.
Egal was ein Mensch für eine Herkunft oder Sittenvorstellung hat das Gericht darf das nicht berücksichtigen.
Wenn gemand 3 mal auf jemanden einsticht und dann auch noch mit einem Stahlrohr auf die verletzte losgeht dann ist das in meinen Augen ein Mordversuch und nicht Totschlag.
Aber er ist ja nur ein Armer Ausländer der die Gesetze und Regeln in seinem Gastland nicht befolgen muss bzw. mit Samthandschuhen behandelt wird.

Und jetzt wird er auch noch auf unsere Kosten eingesperrt, der gehört abgeschoben mit einem Lebenslangen einreise verbot in die EU und Fertig.

6 0

Beschwichtigung

Da ist anscheinend jemandem nicht ganz wohl in der Haut gewesen nach dieser skandalösen Causa. Die Bloß-Totschlags-Anklage war ein Schlag ins Gesicht jeder einzelnen Frau in diesem Land!

Mit der einfachen Folge: Jeder südlich-stämmige Ausländer oder - politisch korrekt ausgedrückt - jeder Mann mit einem südlich orientierten Migrationshintergrund dürfte nach diesem Schand-Prozess eine Frau schlagen, schwer verletzen oder auch umbringen - er wird schon seine begreiflichen Gründe und Gemütsbewegungen haben.

In welchem Land leben wir eigentlich mittlerweile??? Was für eine Justiz haben wir bereits???

parapente
27.01.2010 09:43
3 0

Ein Schandurteil,


welches eines Rechtsstaates nicht würdig ist! Wenn ich so oft auf einem Menschen einsteche, WILL ich ihn erMORDEN!!

Gast: Albert Steinhauser
27.01.2010 09:34
2 0

Differenzierung gefragt

Als Grüner Justizspreecher begrüße ich den Erlaß. Pauschalierende kulturelle Zuschreibungen haben im Strafrecht nichts verloren. Dennoch ist in der Debatte jenseits des konkreten Falls eine gewisse Differenzierung notwendig. Die gerichtliche Annahme einer “allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung” rechtfertigt nicht das Motiv der Tat oder die Tat selbst. Wer das unterstellt, müsste für die Abschaffung des DeliktsTotschlags eintreten. Das wäre aber ein strafrechtlicher Rückschritt.

Mehr dazu auf meinem Blog:
http://albertsteinhauser.at/2010/01/27/mord-oder-totschlag-darf-es-eine-differenzierung-nach-der-herkunft-geben/

Antworten Gerald
27.01.2010 09:48
4 0

Re: Differenzierung gefragt

Totschlag setzt voraus, dass der Täter die Tat nicht geplant hat, sondern sie ihm im Affekt (Wutausbruch) passiert ist. Dieser Täter hat ein paar Tage vor der Tat angekündigt, er werde seine Frau umbringen und der Staatsanwalt wusste das. Außerdem hat er über ein dutzend Mal auf seine Frau eingestochen und sie anschließend mit einem 50cm Stahlrohr verprügelt, weil sie immer noch lebte. D.h. dem Täter ist nicht nur im Affekt das Messer, dass er vielleicht gerade in der Hand hielt ausgekommen, er hat zuerst minutenlang auf seine Frau eingestochen und sich dann ein weiteres Mordwerkzeug gesucht und benutzt, um die Tat zu vollenden.
Dieser Sachverhalt brüllt geradezu das Wort "versuchter Mord" hinaus. Wenn bei so einem klaren Sachverhalt die Anklage nur noch auf Totschlag lautet, dann kann man umgekehrt gleich den Mordparagrafen aus dem Gesetzbuch streichen, denn den brauchen wir dann ohnehin nicht mehr.

Antworten Gast: Datum Uhrzeit
27.01.2010 09:41
3 0

Naiv wie ein grüner Gutmensch!

Wer nach einer Mordrohung 25 Messerstiche plus Schläge mit Eisenstange auf den Kopf ausführt begeht einen Mord. Dass das Opfer zufällig überlebt ist nicht dem Täter geschuldet und sollte daher keinerlei strafmildernde Folgen haben.

Weiters besteht die Gefahr, dass der türkische Verbrecher nach Verbüssung der lächerlichen Strafe seine Exfrau tatsächlich tötet. Im Sinne des Opferschutzes, der Spezial- und Generalprävention wird jeder intelligente Mensch für ein Urteil sein: mindestens lebenslängliche Haft!

Antworten Antworten individual
27.01.2010 11:35
1 0

Re: Naiv wie ein grüner Gutmensch!

sie tun den grünen in diesem falle unrecht denn sie waren schon anfangs unter jenen
welche sich vehement gegen das unrechts-urteil aussprachen.

dass die frau jm - entgegen erster darstellung:
diese allerdings nun relativierte (per "erlass" halt) aufgrund der allgemeinen empörung über die unfassbare tatsache einer
zusätzlich!
offenkundigen ungleichbehandlung in der anklageerhebung durch sta.
hat auf den urteilsspruch "per se" keine auswirkung.

es bleibt dubios einem eingebürgerten migranten (welcher seit 30 jahren in österreich wohnhaft)
die "herkunft anno dazumals" zugute zu halten und auf minderbestrafung im sinne von: "nur" §76/totschlag statt des §75/mord anklage zu erheben:

in logischer konsequenz wäre daraus die folge dass dasselbe delikt (durch einen im lande österreich gebürtigen täter verübt) ergo
anderen beurteilungskriterien unterläge.

herkunft darf nicht als "ausrede vor gericht" geltend gemacht werden und dazu dienen
dass bar den grundsätzen gebotener objektivität der ankläger statt mord den so genannten "privilegierten" totschlag zur beurteilung des falles heran zieht.

in österreich gelten österreichische rechtsnormen
und keinesfalls maximen irgendwelcher - echten oder fabulierten - ethnisch-traditionsbedingten neigungen in höherer bereitschaft zum (gesetzmässig quasi "pardonnierten") ausleben von aggressionspotenzial das in gewalttaten mündet.


Antworten Antworten Gast: Albert Steinhauser
27.01.2010 10:07
0 0

Re: Naiv wie ein grüner Gutmensch!

Erstens ist die Tatsache, dass jemand überlebt nie ein Milderungsgrund. Der Versuch einer Tat hat die gleiche Schwere, wie der Erfolg.
Zweitens habe ich nicht gesagt, dass in diesem Fall kein Mord anzunehmen ist. Es geht mir um die grundsätzliche Problemstellung, dass in der Debatte oft die Annahme einer "allgemein begreiflichen Gemütsbewegung" als Rechtfertigung oder Verständnis für die Tat bewertet wird. Das ist rechtlich nämlich falsch und hat mit Naivität wenig zu tun.

Antworten Antworten Antworten Gast: Coffee to go
27.01.2010 12:06
1 0

Re: Re: Naiv wie ein grüner Gutmensch!

Die Tatsache, dass jemand überlebt ist schon von Gesetzes wegen immer ein Milderungsgrund, weil es dann beim Versuch geblieben ist und der Erfolgsunwert (nicht der Handlungsunwert!) geringer ist. Es wird aber sicherlich weniger schwer gewichtet als andere Milderungsgründe.

Antworten Antworten Antworten Gast: Datum Uhrzeit
27.01.2010 10:52
1 0

Re: Re: Naiv wie ein grüner Gutmensch!

Ich erkläre es ihnen in ganz einfachen Worten, vielleicht begreifen sie es nach mehrmaligem lesen:

die Frau dieses türkischen Gewaltverbrechers hat sich absolut gesetzteskonform verhalten und dem Verbrecher lediglich ein Schreiben des Gerichtes gezeigt. Dass jemand auf ein Schreiben des Gerichts mit Mord reagiert kann und darf niemals "allgemein begreiflich" sein. Etwas anderes wäre es, wenn sie ihn betrogen, bestohlen, gedemütigt, geschlagen oder ähnliches hätte.

Ich wette, wenns um ihr Leben geht, hätten sie kein Verständnis für einen Mordversuch, nur weil sie jemand ein Schreiben vom Gericht zeigen. Es disqualifiziert sie menschlich, moralisch und kognitiv, dass sie ihre Haltung ändern, wenn Andere die Opfer sind.

Eben typisch Gutmensch: nur die Täter im Blickfeld, die Opfer werden ignoriert. Widerlich finde ich das.

Antworten Antworten Antworten Antworten Ikdenk
29.01.2010 23:53
0 0

Re: Re: Re: Naiv wie ein grüner Gutmensch!

Ich verstehe das überhaupt nicht, wie Sie auf "Mord" kommen, wenn der benötigte Erfolg ausbleibt (Opfer lebt ja noch).

Wenn Steinhauser hier den versuchten Mord subsumiert ist das vollkommen korrekt - weder menschlich, moralisch oder sonst was "disqualifiziert", wie sie das benennen.

... wenn ich Ihre Aussage von oben "....begeht einen Mord" falsch aufgenommen habe, berichtigen Sie mich.

Gast: Datum Uhrzeit
26.01.2010 22:02
5 0

Was ist mit dem "Staatsanwalt",

der offensichtlich glaubt, er müsse als Verteidiger tätig werden?

Sitzt der mitlerweile - seinen Fähigkeiten entsprechend - in der Portierloge?

Oder braucht Bandion-Ortner da eine weitere ganze Woche, bevor sie tätig wird.

Seine Brillen zu wechseln wie ein Chamäleon die Farbe reicht halt bei weitem nicht als Qualifikation für ein Ministeramt.

Antworten Gast: Grummelbart
27.01.2010 07:52
0 0

Re: Was ist mit dem

Eines vorweg - die StA ist keinesfalls eine "Anklagemaschine", die alles daran setzt, möglichst harte Strafen zu bekommen. Die StA ist im Prinzip genauso wie die Richterschaft zu einer objektiven Beurteilung der Lage verpflichtet, und muss für den Angeklagten sprechendes genauso in Erwägung ziehen wie belastendes. Eine Anklage wegen Mordes, obwohl der Tatbestand des Totschlags gegeben ist wäre illegal.
Dass oft aus Gründen der Beweisbarkeit andere Tatbestände angeklagt werden (zB fahrlässige Körperverletzung statt vorsätzlicher Körperverletzung), ergibt sich aus den Zwängen der Realität - oft gibt es große BEweisprobleme, gerade im Bereich häuslicher Gewalt (ich weiß von einem Fall, wo auf fahrlässige KV angeklagt wurde, ganz einfach weil dafür ein "Geständnis" vorlag, und man die vorsätzliche KV - wegen Aussageverweigerung der Ehefrau - nicht nachweisen hätte können).
Im speziellen Fall ist zu sagen, dass ich die genauen Umstände nicht kenne; die Einschätzung, di jedoch an die Öffentlichkeit gelangt ist, imo unzureichend und dem Tatbestand des § 76 widersprechend ist.

mfg
Grummel

Antworten Antworten Gast: Datum Uhrzeit
27.01.2010 09:37
2 0

Man muß schon in sehr hohem Maße

suboptimal intelligent sein um in 25 Messerstichen plus Schlägen mit Eisenstangen, die nach einer Morddrohung ausgeführt werden, etwas anderes als einen Mordversuch zu erkennen.

Man muß auch in sehr hohem Maße suboptimal intelligent sein um nicht zu begreifen, dass die Exehefrau weiter in Lebensgefahr schwebt und dass daher der Gewalttäter zumindest lebenslänglich eingesperrt gehörte.

Juristen eben ....

Antworten Antworten Antworten Gast: Grummelbart
27.01.2010 12:47
1 0

Re: Man muß schon in sehr hohem Maße

Mord und Totschlag sind - objektiv betrachtet - das gleiche: Die Tötung eines Menschen mit Vorsatz. Der einzige Unterschied besteht nun einmal im spezifischen Erregungszustand, der den Totschläger vom Mörder unterscheidet.

Klar schaut beides objektiv von außen gleich aus; aber gerade die Motivation des Täters spielt eine Rolle.

Zur Klarstellung: Die "Türkenbonus"-Argumentation halte ich auch für Holler, nur davon auszugehen, dass er sie umbringen wollte, und es deswegen gleich Mord wäre, da bräuchten wir dann nicht den Totschlag Paragraphen, denn jeder Totschlag ist eben auch ein - objektiv betrachtet - Mord. Der einzige Unterschied ist eben die subjektive Einstellung des Täters.

mg
Grummel

Antworten Antworten Gerald
27.01.2010 09:36
4 0

Re: Re: Was ist mit dem

"Eine Anklage wegen Mordes, obwohl der Tatbestand des Totschlags gegeben ist wäre illegal."

Unsinn. Sonst wäre dieses Schandurteil ja auch illegal, denn hier war auf Grund der Sachlage eindeutig der Tatbestand des versuchten Mordes gegeben, es wurde aber nur eine Anklage wegen versuchten Totschlages erhoben und begründet wurde dies ausschließlich mit dem Migrationshintergrund des Täters.
Dieser Staatsanwalt ist eine Fehlbesetzung und gehört rausgeschmissen.

Ein Staatsanwalt ist auch nicht da, um eine objektive Beurteilung der Sachlage vorzunehmen, das ist ausschließlich Sache des Richters und der Geschworenen. Aufgabe des Staatsanwaltes ist es auf Grund der vorliegenden Sachlage (Indizien und Beweise) zu beurteilen, welche Anklage möglich ist. Es ist aber sicher nicht Aufgabe des Staatsanwalts in der Anklage schon Milderungsgründe für den Täter anzuführen und dann auch noch mit so einer lächerlichen Begründung!
Ergo -> der Staatsanwalt gehört rausgeschmissen und das Urteil als verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz) aufgehoben.

Antworten Antworten Antworten Gast: Grummelbart
27.01.2010 12:39
0 0

Re: Re: Re: Was ist mit dem

Ich zitiere § 3 StPO:

§ 3. (1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.


Gast: ohdumeinösterreich
26.01.2010 21:34
2 0

Ich glaube eher....

....dass dieses Urteil ein "HILFESCHREI" der Richterschaft ist - weil wenn man am Vormittag z. B. einen Kaugummidieb zu einer Haftstrafe verurteilt und am Nachmittag in der Zeitung liest wo sich die österreichischen Millionengauner herumtreiben(Kitzbühel,Fidschiinseln, Capri usw.) dann können einem schon die Knödeln im Hals stecken bleiben und man spricht aus Trotz ein derartiges Urteil - Bei der Justiz gehört mit sofortiger Wirkung jede Willfährigkeit eingestellt und bei Missbrauch der Justiz mit aller Härte bestraft. Da überlegt sich ein Justizler schon zweimal ob er einem Freund oder Bekannten einen Gefallen tut!
Diese Willfährigkeit wurde über Jahrzehnte aufgebaut und genau so lange wird es dauern sie wieder einzustellen - natürlich, einen Willen braucht man schon!

Gast: Karl
26.01.2010 20:59
1 0

Machtwort der Ministerin? Für was?

Machtwort der Ministerin? Und was ändert dass ? Kann man so sein Gewissen beruhigen?
Sollte sich die Justiz nicht wieder einmal mit den Millionengaunern beschäftigen? Seit dem Treffen mit Anwalt Ainedter ist es ziemlich ruhig geworden! Wäre wohl wichtiger als diese Meldung, die ja nur dazu dienen soll die unterbelichteten Österreicher zu beruhigen - dass ändert aber nichts am tatsächlichen Zustand - es schaut derzeit so aus als ob in Österreich die Millionengauner und mutmasslichen Mörder einen Bonus geniessen - warum? - Ich glaube es gibt kein zweites Land welches eine derart gleichmütige Bevölkerung hat wie Österreich!

0 0

Re: Machtwort der Ministerin? Für was?

Doch, D!

 
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