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Messerstiche "allgemein begreiflich"? Kritik an Urteil

15.01.2010 | 15:35 |  (DiePresse.com)

Versuchter Totschlag und nicht Mord wurde einem Mann vorgeworfen, der seine scheidungswillige Frau mit einem Messer attackiert hatte. Begründet wurde dies mit einer "begreiflichen Gemütsbewegung" des gebürtigen Türken.

Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm im Oktober die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf.

Am Freitag wurde er im Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu sechs Jahren haft verurteilt - jedoch nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwalt hatte die mildere Anklage unter anderem mit der Herkunft des Mannes begründet. Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Als weiterer Grund wurde angeführt, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hat.

"Allgemein begreifliche Gemütsbewegung"

Die Justiz billigte dem Täter zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. "Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann", hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage begründet.

Der Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an: Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen.

Sechs Jahre Haft, nicht rechtskräftig

Das Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt. Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen für Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.

Politik protestiert

Das Urteil hat umgehend politische Reaktionen ausgelöst. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnt", zeigte sich SP-Frauensprecherin Gisela Wurm in einer Aussendung empört. Mit der gegenständlichen Entscheidung suggeriere die Justiz "geradezu Verständnis, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt".

Wie Wurm betonten auch Alev Korun und Judith Schwentner, Menschenrechtssprecherin bzw. Frauensprecherin der Grünen, es sei unzulässig, Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber einer scheidungswilligen Frau im Hinblick auf die ethnische Herkunft des Gewalttäters als "kulturbedingte Affekthandlung" zu beurteilen.


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