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Salzstreuung im Winter: Tirol muss Schaden zahlen

04.02.2010 | 18:53 |  (Die Presse)

Der Oberste Gerichtshof entschied: Weil die Fassade seines Hauses nachweislich durch Salzstreuung beschädigt wurde, muss das Land Tirol dem Besitzer 13.000 Euro Reparaturkosten zahlen.

Innsbruck/Wien (g.b., red.). Die Klage eines Hausbesitzers in Gerlos im Tiroler Bezirk Schwaz hat sich ausgezahlt. Weil die Fassade seines Hauses nachweislich durch Salzstreuung beschädigt wurde, bekam er jetzt – nach einem Instanzenlauf – vom Obersten Gerichtshof recht. Das Land muss dem Hausbesitzer 13.000 Euro Reparaturkosten zahlen.

Für Anwalt Egon Stöger ist dies ein Präzedenzfall: „Jeder, der an einer Straße wohnt und Streuschäden hat, kann dies geltend machen.“ Das Land sieht dem dennoch gelassen entgegen und erwartet keine Klagsflut. Die Begründung von Dietmar Tschenett vom Amt der Tiroler Landesregierung: In ganz Tirol sei 2003 und 2004 von Splitt auf Salzstreuung umgestellt worden. Juristisch ist eine Klage innerhalb von drei Jahren möglich, in denen die Salzstreuung als „noch nicht ortsüblich“ gilt. Der Hausbesitzer von Gerlos habe zeitgerecht geklagt, mittlerweile sei Salzstreuung längst im ganzen Land ortsüblich. Daher sei das Urteil nicht von großer Tragweite für Tirol.

Man werde von der Salzstreuung nicht abgehen. Allerdings werde man die Dosierung zurücknehmen und bewusster salzen. „Was sein muss, und nicht mehr.“ Außerdem liege das betroffene Haus extrem nahe an der Straße (nicht einmal einen Meter), wodurch es für Spritzwasser anfällig sei.

 

Viele Anzeigen in Wien

In der Stadt Wien liegt das Problem etwas anders. Da wird vor allem gegen private Hausbesitzer und Firmen, die gegen das Salzstreuverbot verstoßen, vorgegangen. Im vergangenen Winter gab es jedenfalls 34 Anzeigen mit Strafen zwischen 50 und 700 Euro. Auch in der heurigen Saison – besonders während der extremen Kälte im Jänner – ist die zuständige MA42 mehr als 100 Hinweisen nachgegangen.

Generell ist das Salzstreuen auf Gehsteigen im Umkreis von zehn Metern rund um Bäume und Wiesen verboten. Schon der Vorgarten gilt als Grünfläche. Nur bei absoluten Ausnahmefällen – etwa bei Eisregen – wird dieses Verbot aufgehoben. Das war heuer erst einmal der Fall – und zwar in der Nacht auf 10.Jänner.

Für den Winterdienst der Stadt gilt das Verbot freilich nicht. Man sei rechtlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verpflichtet, heißt es im Rathaus. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die zuständige MA48 in erster Linie das umweltfreundlichere Feuchtsalz einsetze. Auf zehn Prozent der Wiener Straßen darf gar kein Salz verwendet werden, etwa auf der Ringstraße, Prater-Hauptallee und Höhenstraße. Verboten ist generell der Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln, Asche und Schlacke.

Kritik kommt von vielen Wienern, dass zu oft und viel zu viel Salz gestreut werde. Auch die Grünen sind dieser Meinung. Es würden alle Straßen bestreut, auch wenn wenig Schnee liege.

Und die Schäden? Die betreffen in der Hauptstadt hauptsächlich Bäume, Pflanzen, aber auch Autofahrer und Winter-Radfahrer, die mit mehr Rost kämpfen. Dazu kommen noch die Hunde, die vom Salz – egal welcher Art – rissige und damit schmerzende Pfoten bekommen.


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