Mehrheit der Österreicher für aktive Sterbehilfe

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In einer repräsentativen Umfrage der Med-Uni Graz sprechen sich 62 Prozent dafür aus, dass ein Arzt einen Patienten auf dessen Wunsch tötet. Derzeit ist diese Praxis noch gesetzlich verboten.

Aktive Sterbehilfe ist derzeit in Österreich strafbar. Geht es nach einer aktuellen Meinungsumfrage, dann wünscht sich eine Mehrheit der Österreicher eine Änderung: 62 Prozent der Befragten befürworteten, dass ein Arzt einen Patienten auf dessen Wunsch tötet. Das sind um 13 Prozent mehr als noch im Jahr 2000, berichtete die Med-Uni Graz, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat. Eine differenzierte Diskussion darüber wünscht sich der Grazer Sozialmediziner Wolfgang Freidl.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe bezeichnet die Möglichkeit, dass unheilbar Kranken und schwer leidenden Menschen auf deren Wunsch ein Mittel verabreicht wird, das ihren Tod herbeiführt.

Im Rahmen der Erhebung des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie wurden 1000 Österreicher ab 16 Jahren telefonisch befragt, wobei die Einstellung sowohl zur aktiven als auch zur passiven Sterbehilfe erhoben wurde. Dabei zeigte sich ein merklicher Stimmungswandel innerhalb der vergangenen zehn Jahre: 62 Prozent der Befragten befürworteten die aktive Sterbehilfe. Bei vergleichbaren Befragungen des IMAS-Instituts in den Jahren 2000 und 2006 sprachen sich erst 49 Prozent dafür aus, hielten die Studienautoren Willibald Stronegger und Wolfgang Freidl fest.

Bei einem konkreten Fallbeispiel waren nur 58 Prozent dafür, dass der Arzt das Leben des Patienten auf dessen Wunsch hin beendet, betonte Freidl. "Hier zeigt sich, dass Aufklärung anhand von konkreten Fallbeispielen - auch wie es in den Ländern mit erlaubter aktiver Sterbehilfe wirklich zugeht - nottut", so der Grazer Sozialmediziner.

Passive Sterbehilfe erlaubt

Im Gegensatz zur aktiven ist die passive Sterbehilfe in Österreich erlaubt: Dabei wird bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Wenn der Kranke also eine Behandlung ablehnt, muss der Arzt im Regelfall die Autorität des Patienten anerkennen und nach dessen Wunsch handeln.

Verboten ist hingegen der assistierte Suizid, sprich die Verordnung von Medikamenten, die todkranke Menschen selbst einnehmen, um damit ihren Tod herbeizuführen. Erlaubt ist die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden (seit 2001), in Belgien (seit 2002) und Luxemburg (2009).

(APA)

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