Väter-Aktivisten: „Sie werden das noch büßen müssen“

Der „Terror“ der Scheidungsväter: Aggressionen im Internet, Drohungen gegen Richter nehmen zu. Geht es um das Sorgerecht, werden Prozesse emotional.

Wien (aich/oli). Die Scheidungsväter-Aktivisten sind mittlerweile gut organisiert und vernetzt – auch und gerade im Internet: Auf genderwahn.com, wikilegia.org oder vaeter-ohne-rechte.at wird gegen die Justiz und deren Vertreter vom Leder gezogen – und das mitunter äußerst deftig. Manche gehen sogar noch weiter, bedrohen und verfolgen Richter oder Sachverständige persönlich.

Ein drastisches Beispiel aus jüngster Zeit: Scheidungsväter-Aktivisten stürmten in ein Richterzimmer, filmten die Reaktion des Richters und stellten dies dann ins Internet. Und einer jener Scheidungsväter, gegen den nun wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation ermittelt wird, sitzt bereits wegen gefährlicher Drohung und Verleumdung in U-Haft. Er war im November 2009 während eines Gerichtsverfahrens verhaftet worden.

Das Leben als Familienrichterin sei in der Tat nicht einfach, sagt Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung. „Sie sind schuld, dass mein Kind leiden muss! Sie werden das noch büßen müssen!“, seien Sätze, die man öfters zu hören bekommt.

Problem Falschaussagen

Prozesse im Familienrecht seien auch schwieriger zu verhandeln als etwa Verkehrsunfälle, erzählt Täubel-Weinreich. „Denn es gibt meistens keine Zeugen“, sagt die Richterin. Daher komme es öfters vor, dass im Verfahren etwas Falsches behauptet wird – etwa auch, dass eine Frau zu Unrecht angibt, ihr Mann sei gewalttätig. „Natürlich kann passieren, dass man dem Falschen glaubt“, räumt Täubel-Weinreich ein. Man müsse aber versuchen, anhand der Glaubwürdigkeit der Aussagen zu einem Urteil zu kommen. Emotional werde es vor allem, wenn es um das Obsorgerecht geht. Die Befragung des Kindes erweise sich meist als wenig aufschlussreich: „Kommt das Kind mit dem Vater, sagt es, was der Vater will. Kommt es mit der Mutter, sagt es, was die Mutter will.“

In 85 Prozent der Fälle wird das Kind der Mutter zugesprochen. Frauen seien meist die Hauptbezugsperson für das Kind, sagt Täubel-Weinreich. Beim Besuchsrecht kann die Richterin den Unmut vieler Männer aber verstehen. „Die Durchsetzung ist sicher ein Problem.“ In diesen Fällen könne man als Richter aber nicht viel ausrichten, hier sei Mediation zwischen den Eltern gefragt.

Die Scheidung selbst verlaufe meist weniger emotional, so Täubel-Weinreich. Die Politik diskutiert hier trotzdem seit Langem über Reformen. Es gibt Überlegungen, dass die Schuld bei der Scheidung keine Rolle mehr spielen soll – wie in Deutschland. Die Streitfrage werde dann aber verlagert, erklärt Täubel-Weinreich. Bei der Bemessung des Unterhalts spiele das Verschulden nämlich auch in Deutschland wieder eine Rolle.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2010)

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