Tierschützer-Prozess: "Guter Bulle, böser Bulle"

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TierschuetzerProzess Guter Bulle boeser(c) REUTERS (STRINGER/AUSTRIA)
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Der Erstangeklagte Martin Balluch spricht von der Doppelstrategie der Tierschützer: Sein Verein gegen Tierfabriken war für "wilde" Aktionen zuständig, Vier Pfoten für das politische Lobbying.

Am Montag ist der Prozess gegen 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt worden. Dabei erzählte der Erstangeklagte Martin Balluch von der Doppelstrategie, die die Tierschützer verfolgt haben: Sein Verein gegen Tierfabriken (VGT) war für die "wilden" Aktionen zuständig, Vier Pfoten hingegen für die politische Arbeit. So ist das etwa beim Kampf für ein Kaninchen-Käfighaltungsverbot geschehen. "Wir spielen da die bösen Buben und fahren eine 'Doppelstrategie'", sagte Balluch in Anspielung auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Diese sei aber rein psychologisch nach dem Konzept "guter Bulle - böser Bulle" aufgebaut.

Man habe sich darauf geeinigt, dass der VGT Demonstrationen, Besetzungen und Ähnliches - laut Balluch keine kriminellen Taten, sondern lediglich Aktionen des zivilen Ungehorsams - übernehme und so Druck aufbaue und Vier Pfoten, die scheinbar nichts damit zu tun haben, somit als vernünftige Gesprächspartner vor den politisch Beteiligten dastehen und durch die Vorarbeit mehr erreichen können. Kampagnenbezogene Zusammenarbeit mache aber keine kriminelle Organisation aus zwei unterschiedlichen Vereinen, betonte der Erstangeklagte.

Ob es eine Zusammenarbeit mit der Basisgruppe Tierrechte (BAT) bei der Peek & Cloppenburg-Kampagne gegeben habe, wisse er nicht, gab der VGT-Obmann an. Wenn, dann sei sie von den jeweiligen Kampagnenleitern beschlossen und nicht mit ihm abgesprochen worden. Seines Wissens nach habe es bei Peek & Cloppenburg Demonstrationen und auch Run-Ins gegeben. An einem davon soll laut Balluch sogar Madleine Petrovic, Klubobfrau der Grünen in Niederösterreich, teilgenommen haben. Diese seien also alles andere als kriminell.

Anklage gemäß Paragraf 278a

Balluch und zwölf weitere Beschuldigte müssen sich seit Dienstag vergangener Woche wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch verantworten.

(APA/Red.)

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