Justizpanne: Terror-Verdächtige wieder frei

Wolfgang Sobotka, 2017
Wolfgang Sobotka, 2017APA/EXPA (MICHAEL GRUBER)
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Nach einer groß angelegten Anti-Terror-Razzia wanderte im Jänner 2017 mehr als ein Dutzend Personen in U-Haft. Die, die bis zuletzt einsaßen, mussten nun auch enthaftet werden.

Wien/Graz. Es war der 26. Jänner 2017, als der damalige ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka auf einer Pressekonferenz verkündete, dass ein in Wien und Graz aktives Salafisten-Netzwerk zerschlagen worden sei. Bei dem Schlag gegen radikale Islamisten waren 800 Polizeibeamte im Einsatz. Die Verdächtigen hätten vorgehabt, einen Gottesstaat zu errichten, so Sobotka. 14 Personen wanderten umgehend in U-Haft. Dieser Tage mussten auch die letzten vier Personen freigelassen werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz in einem – der „Presse“ vorliegenden – Beschluss angeordnet.

Diese Entwicklung darf als Justizpanne gewertet werden, übt doch das OLG Graz harte Kritik an der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Graz. In dem zwölfseitigen OLG-Beschluss, der für drei der letzten vier zuletzt verbliebenen U-Häftlinge die Gefängnistore öffnet, heißt es: „Die Staatsanwaltschaft Graz verabsäumte es, den an sie erteilten Aufträgen nachzukommen.“ Auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz hatte noch versucht, der ihr nachgeordneten Behörde zu helfen. Sie verwies darauf, dass Abschlussberichte des Verfassungsschutzes noch ausständig seien.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft gemeint, man warte noch auf eine (weitere) Ergänzung des Gutachtens eines Islamismus-Experten. Und auf das Gutachten des zusätzlich beauftragten Experten Ednan Aslan. Doch das OLG folgte unbeirrt dem Antrag auf Beendigung der U-Haft. Dieser war von Verteidiger Wolfgang Blaschitz eingebracht worden.

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