WIEN. Die erste und wohl auch einzige Anklage im Entführungsfall Natascha Kampusch wird in den nächsten Tagen von der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht: Ernst H. (45), der ehemals gute Bekannte und Geschäftspartner des Entführers Wolfgang Priklopil, wird sich wegen „Begünstigung“ vor einem Strafgericht verantworten müssen. Dies erfuhr die „Presse“. Er soll, so der Vorwurf (§ 299 Strafgesetzbuch), Wolfgang Priklopil „der Verfolgung (...) absichtlich zum Teil entzogen haben.“
Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien als auch die (der OStA untergeordnete) Staatsanwaltschaft Wien, bestätigen diese Vorgangsweise. Konkret wird H. vorgeworfen, er habe den Entführer am 23. August 2006 getroffen und ins Auto einsteigen lassen, unmittelbar nachdem Natascha Kampusch nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft die Flucht aus dem Verlies im niederösterreichischen Strasshof gelungen war. Bei diesem Treffen mit H. hatte Priklopil in stundenlanger Unterredung eine Art Lebensbeichte abgelegt. Danach nahm sich der Entführer das Leben, indem er sich vor einen Zug warf.
Erfundene Polizeikontrolle
Vor der Kampusch-Sonderkommission hatte H. zunächst hartnäckig angegeben, Priklopil habe um das Treffen gebeten, weil er alkoholisiert einer Polizeikontrolle davon gerast sei. Der passionierte BMW-Fahrer Priklopil habe um seinen geliebten Führerschein gebangt. Diese Version hielt einer groß angelegten Neuauflage der Kampusch-Ermittlungen nicht stand. Zu diesem nochmaligen Aufrollen des Falles war es auf Druck der Medien und aufgrund der Initiative der Kampusch-Evaluierungskommission unter Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich gekommen.
Eine Polizei-Soko unter Aufsicht des Leiters der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher (er war auf Geheiß des Justizministeriums den Wiener Behörden zugeteilt worden), arbeitete insgesamt knapp 10.000 Arbeitsstunden (242 Arbeitstage) an dem Fall.
Letztlich brach eben die von H. vorgetragene Version von der Alkoholkontrolle zusammen. Unglaubwürdig war sie allemal. Warum soll der Entführer unmittelbar nach der Flucht seines Opfers ausgerechnet um seinen Führerschein bangen?
Nach eindringlichen Konsultationen zwischen H., dessen Verteidiger Manfred Ainedter und den Behörden entschied sich H. Klartext zu reden. Wie der „Presse“ aus verlässlicher Quelle bestätigt wurde, habe es zuvor von Behördenseite Signale gegeben, dass H. – wenn er die Wahrheit über das Priklopil-Treffen enthülle – keine diesbezügliche strafrechtliche Verfolgung zu befürchten habe. Diesen Gefallen tat man ihm aber nicht. Dass H. auspackte, erwies sich für ihn als Bumerang.
Aber es hatte auch einen Vorteil: So ließ sich erklären, warum H. – von der Polizei mit dem Entführungsfall konfrontiert – in einer ersten Reaktion fragte: „Hat er sie umgebracht?“ Endlich konnte H. das offenkundige Wissen um den Kriminalfall rechtfertigen: Eben dadurch, dass ihn der Entführer eingeweiht habe. Eine Mittäterschaft von H. an der Entführung – er arbeitete mit Priklopil an der Revitalisierung von Wohnungen – wird von den Behörden aber ausgeschlossen. Priklopil gilt als Einzeltäter. Was H. zu verantworten hat, bezieht sich wohlgemerkt auf einen Zeitraum nach der Entführung. Das Delikt „Begünstigung“ wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Der jeweilige Tagsatz richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten.
Pingpong-Spiel der Behörden
Bemerkenswert ist, dass der ursprünglich zuständige Wiener Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter die Sache verfolgt bzw. verfolgen muss. Er hatte den Fall längst ad acta gelegt. Später wurden dann, wie erwähnt, die Ermittlungen neu aufgerollt. Die Oberstaatsanwaltschaft zog den Fall an sich – und leitete ihn nun wieder an Kronawetter zurück. Mit dem Auftrag einen Strafantrag einzubringen. Bei der Staatsanwaltschaft Wien sieht man dies nüchtern und pragmatisch, Sprecher Gerhard Jarosch: „Das ist unser Job. Ober sticht Unter.“
Naturgemäß wenig erfreut zeigt sich H.'s Anwalt Manfred Ainedter. „Mein Mandant ist das Bauernopfer. Er hat den Tatbestand nicht erfüllt. Es fehlt an der Absichtlichkeit. H. hat Priklopil aus dem Auto aussteigen lassen. Das hätte er doch nicht getan, wenn er ihn verstecken hätte wollen.“
Bleibt die Frage, ob Natascha Kampusch als Zeugin geladen wird. Das hält sich die Verteidigung noch offen. Ainedter: „Theoretisch kann es sein, dass ich sie als Zeugin beantrage.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16. 3. 2010)
Der Fall Kampusch: Ein Entführungsfall, der nicht zur Ruhe kommt


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