Vier Jahre Haft für millionenschweren Sozialbetrug in Linz

. Die 40-Jährige soll mit gefälschten Abrechnungen 766.000 Euro zu viel an Förderung kassiert und zwei Vereine um 1,65 Mio. Euro geprellt haben.
. Die 40-Jährige soll mit gefälschten Abrechnungen 766.000 Euro zu viel an Förderung kassiert und zwei Vereine um 1,65 Mio. Euro geprellt haben. FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
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Die ehemalige Obfrau eines eines Sozialvereins finanzierte jahrelang mit Förder- und Vereinsgeldern ihre Spielsucht, auch ihr Lebensgefährte war involviert.

Die Ex-Obfrau eines Sozialvereins ist am Dienstag im Landesgericht Linz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil sie mit manipulierten Abrechnungen das Land Oberösterreich um 766.000 Euro betrogen und zwei Vereine um 1,65 Mio. Euro gebracht haben soll. Die Millionen soll die 40-Jährige zur Finanzierung der Spielsucht benötigt haben. Ihr mitangeklagter Partner erhielt neun Monate bedingte Haft.

Von einem Betrugsfall von "außergewöhnlichem Umfang" sprach die Staatsanwältin. Nicht nur dass die Angeklagte Unsummen für ihre persönlichen Zwecke abgezweigt habe, missbrauchte sie auch das hohe Vertrauen der Klienten des Sozialvereins, alles Menschen mit Beeinträchtigung. Mit jenem Verein wurde diesen Personen eine persönliche Assistenz im Alltag ermöglicht. Dafür mussten die Klienten in Vorleistung treten, sie erhielten die Kosten jedoch vom Verein refundiert. Das Betreuungsgeld beantragte die Obfrau bei der Abteilung Soziales vom Land - allerdings stellte sie überhöhte Rechnungen, weshalb sie von April 2014 bis September des Vorjahres 766.000 Euro zu viel an öffentlichen Förderungen kassiert habe, führte die Anklagebehörde aus.

Zudem habe sie diesen Sozialverein sowie einen weiteren zur "Enthinderung der Sexualität" um insgesamt 1,65 Mio. Euro geprellt. Seit 2011 habe sie sich an den "Vereinsgeldern wie in einem Selbstbedienungsladen bedient", meinte die Staatsanwältin. Der Großteil der Summe, knapp eine Million Euro, ging an Online-Wettanbieter. Der Insolvenzverwalter des Sozialvereins, der sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anschloss, erklärte, dass die Frau "fast täglich oder wöchentlich Beträge" von einem Vereinskonto an die Wett-Firmen überwiesen habe. Aufgefallen war dies deshalb den vereinsinternen Rechnungsprüfungen nicht, da jene Vereinskonten verheimlicht worden seien. Auch die Landesprüfer merkten offenbar viele Jahre nichts von den Malversationen. Erst als 2017 ein Verdacht auftauchte, beauftragte das Land eine Steuerberatungskanzlei mit einer Sonderprüfung. Im Dezember kam die Obfrau, die selber im Rollstuhl sitzt, in U-Haft.

Schuldbekenntnisse

"Es tut mir sehr leid", begann die Angeklagte ihr Geständnis vor Gericht. Sie wisse, "dass ich den Schaden nie wieder gut machen kann. Ich bin aber bereit, mein gesamtes Vermögen einzusetzen", erkannte sie die Ansprüche der Privatbeteiligten - neben dem Insolvenzverwalter auch das Land - an. Sie wolle vor allem eine Therapie gegen ihre Spielsucht machen.

Ihr mitangeklagter Lebensgefährte bekannte sich ebenfalls schuldig. Als der schwere Betrug aufzufliegen drohte, habe er geholfen, Beweismittel zu fälschen. Auch habe er wider besseren Wissens für Leistungen als persönlicher Assistent seiner Freundin gut 17.000 Euro ungerechtfertigt abgerechnet. Er nahm die neun Monate bedingte Haft an, der Verteidiger der Hauptangeklagten sowie die Staatsanwältin kündigten gegen die vier Jahre unbedingte Haft jedoch Berufung an.

Ungeachtet dessen könnte es noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel geben. Laut Masseverwalter, der u.a. die zehn Angestellten des mittlerweile insolventen Vereins vertritt, hätten die Landesprüfer schon vor 2017 von den Malversationen der Obfrau wissen können. Denn jenes Konto, auf das das Land die geforderten Geldbeträge für die Assistenzleistungen überwiesen habe, sei jenes, von dem auch regelmäßig die Beträge an die Wettbüros abgebucht wurden. Ob und in wieweit sich die Landesprüfer etwas zuschulden haben kommen lassen, sei nicht Gegenstand dieses Strafverfahrens und müsse gegebenen Falls in einem gesonderten Verfahren geprüft werden, erklärte der Richter.

(APA)

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