Zutritt wegen Hautfarbe verweigert: Disco muss zahlen

Disco Poelten verweigerte wegen
Disco Poelten verweigerte wegen(c) REUTERS (NIR ELIAS)
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Mehrmals hat eine St. Pöltner Diskothek dem Sohn ägyptischer Eltern den Zutritt verweigert. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, sagt ein Gericht. Nun muss der Betreiber 1400 Euro Schadenersatz zahlen.

Wien. „Türken haben hier keinen Zutritt. Ihr macht immer nur Probleme.“ Sätze wie dieser haben unter Österreichs Türstehern offenbar Tradition. Quasi im Wochentakt rufen Betroffene und/oder Zeugen bei den Rassismus-Meldestellen verschiedener NGOs an und beschweren sich darüber. Erstmals hat eine rassistisch motivierte Einlassverweigerung in eine Discothek nun rechtliche Konsequenzen.

Das Bezirksgericht St. Pölten verurteilte den Betreiber einer St. Pöltener Großdisco zu 1440 Euro Schadenersatz. Grund: Der Türsteher hatte einem 18-jährigen Österreicher auf Grund seines fremdländischen Aussehens den Zutritt zum Lokal verweigert. Aufgezeichnet wurden die zwei beanstandeten Vorfälle im November 2008. Dem Betroffenen, der in Österreich geboren ist und dessen Eltern aus den Nahen Osten stammen, wurde jeweils als einzigem einer kleinen Gruppe der Einlass ins Lokal verweigert. Begründung „Nur Stammgäste heute“.

Über den Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (Zara) und den Klagsverband ging der bald 20-Jährige vor Gericht und bekam Recht. Der beschuldigte Discobetreiber akzeptierte das Urteil wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Weitere Verfahren vor Gericht

Das Zara-Archiv zeigt, dass rassistisches Einlassverweigerung vor Discotheken und Clubs keine Seltenheit ist. „Gar nicht so selten geschieht die Diskriminierung offen auf Grund von Hautfarbe oder Nationalität“, sagt Wolfgang Zimmer, Leiter der Zara-Beratungsstelle.

Besonders häufig betroffen seien Austauschstudenten. In Wien sind derzeit zwei weitere Verfahren gegen Lokalbetreiber anhängig, in Graz eines.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17. 3. 2010)

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