Innsbruck: Rückschlag für grünen Stadtchef

Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi.
Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi.(c) APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Georg Willis Anträge, privaten Grund für den sozialen Wohnbau zu nutzen sowie darüber eine Volksbefragung abzuhalten, wurden im Gemeinderat abgeschmettert.

Innsbruck. Obwohl sich im Vorfeld keine Mehrheit für seine beiden Anträge abgezeichnet hatte, ließ es der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) darauf ankommen und am Montagabend in einem kurzfristig einberufenen Sondergemeinderat abstimmen. Bis zuletzt hatte er für seine Pläne, auf großen privaten Baugrundstücken sogenannte Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau auszuweisen sowie darüber eine Volksbefragung abzuhalten, geworben und den Gemeinderäten ins Gewissen geredet. Vergeblich, beide Anträge fanden keine Mehrheit.

Sowohl die Liste Für Innsbruck der ehemaligen Bürgermeisterin und jetzigen Vize-Stadtchefin, Christine Oppitz-Plörer, als auch die ÖVP, beide Koalitionspartner der Grünen also, stimmten nach mehrstündiger Debatte am späten Abend – wie im Vorfeld mehrfach angekündigt – gegen die Vorhaben des Bürgermeisters. Ebenso wie die oppositionelle FPÖ. Mit im Boot hatte Willi den Koalitionspartner SPÖ sowie die Liste Fritz und „ALI“ (Alternative Liste Innsbruck), beide in der Opposition.

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, 2000 Unterschriften zu sammeln und so eine Volksbefragung herbeizuführen. Ob er das versuchen und dafür eine Bürgerinitiative starten wird, ließ Willi am Dienstag offen. Zunächst wolle er das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Innsbruck-Wahl kommende Woche abwarten. Die Bürgerinitiativen Innsbruck (BI), die als eigenständige Liste bei der Gemeinderatswahl angetreten waren, hatten eine Wahlanfechtung des Urnengangs vom 22. April eingebracht. Denn in einigen Wahllokalen habe es falsche Aushänge gegeben, auf denen ein Vertreter einer anderen Liste als Bürgermeister-Kandidat der Bürgerinitiativen zu sehen gewesen sei.

Eine Koalitionskrise oder einen Vertrauensbruch sieht Willi trotz der „nicht erfreulichen“ Entscheidung im Gemeinderat jedenfalls nicht. Man könne in einzelnen Punkten unterschiedlicher Meinung sein und dennoch weiterhin zusammenarbeiten. Willi: „Jetzt verlange ich die volle Unterstützung von allen Gemeinderäten bei den anderen Maßnahmen, die Wohnen in Innsbruck wieder leistbar machen.“

Als nächstes wolle er sich den Themen Leerstandserhebung sowie dem Umgang mit Airbnb widmen, da die Plattform für die Buchung und Vermietung von Unterkünften eine Verkleinerung des Wohnungsmarktes für Innsbrucker bedeute.

Was ist eine Vorbehaltsfläche?

Willi wollte Baugrund, der größer ist als 3000 Quadratmeter und seit mindestens 15 Jahren nicht bebaut wurde, zur Vorbehaltsfläche erklären. Wenn sich der Eigentümer dann zum Verkauf dieser Flächen entschließt, muss er die Hälfte davon um 416 Euro pro Quadratmeter an die Stadt oder einen gemeinnützigen Wohnbauträger verkaufen und dem geförderten Wohnbau zur Verfügung stellen – die andere Hälfte darf er weiterhin zu marktüblichen Preisen (in Innsbruck mittlerweile weit mehr als 1000 Euro) veräußern. Sollte er nicht verkaufen wollen, wird das Bauland nach weiteren zehn Jahren automatisch zu Freiland. Möglich macht dieses Vorhaben ein – bisher noch nie umgesetztes – Landesgesetz, das den Tiroler Gemeinden die Widmung von Vorbehaltsflächen vorschreibt, sollte der eigene Grund sowie jener von sozialen Wohnbauträgern ausgeschöpft und der Wohnbedarf immer noch nicht gedeckt sein.

Dies solle ein Signal für alle sein, die mit Grund und Boden in der Stadt handeln und gleichzeitig die Weichen stellen, dass es auch in Zukunft Flächen für sozialen Wohnbau gibt, meinte Willi und sprach von „Preistreiberei“ auf dem Wohnungsmarkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2018)

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