20 Jahre Haft für 59-Jährigen in Wiener Neustädter Mordprozess

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, eine 70-Jährige in Neunkirchen mit 35 Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit 20 Jahren Haft für einen 59-Jährigen ist am Dienstagabend ein zweitägiger Mordprozess in Wiener Neustadt zu Ende gegangen. Der Niederösterreicher wurde schuldig gesprochen, im Oktober des Vorjahres eine 70-Jährige in deren Wohnung in Neunkirchen mit 35 Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärung abgaben.

Die Geschworenen entschieden nach mehrstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen in der Hauptfrage nach Mord. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut der vorsitzenden Richterin Birgit Borns die Unbescholtenheit des Angeklagten aus, Erschwerungsgründe gab es keine.

Die Pensionistin hatte insgesamt 35 Stiche gegen den Kopf, Hals-/Nackenbereich und Oberkörper erlitten, von denen sieben die Lunge und davon zwei auch das Herz durchdrangen. Die 70-Jährige war von einer Zeugin am 8. Oktober 2017 das letzte Mal lebend gesehen, ihre Leiche - in kniender Position vornüber gebeugt - am 11. Oktober von einer Bekannten aufgefunden worden. Die Frau hatte sich Sorgen gemacht, weil die Pensionistin nicht auf Anrufe reagiert hatte.

DNA-Ermittlung ergab Treffer

Im Zuge monatelanger Ermittlungen wurden zahlreiche Zeugen befragt und von einigen DNA-Abstriche genommen. Ein Vergleich mit der DNA des 59-Jährigen ergab einen Treffer - Spuren des Mannes befanden sich u.a. auf der Leiche sowie auf der Geldbörse und einem Kaffeehäferl in der Wohnung. Im April wurde der Niederösterreicher, der eine jahrelange On-/Off-Beziehung zu einer Bewohnerin des Mehrparteienhauses hatte, als Verdächtiger festgenommen.

Nach Angaben des Angeklagten, der sich nicht schuldig bekannte, hatte er die Leiche entdeckt und berührt, aber dann aus Panik nicht die Einsatzkräfte verständigt. Die Geldbörse habe er aus Ordnungsliebe vom Boden aufgehoben, sagte er beim ersten Prozesstag im Juli aus.

Die Verteidiger orteten "Ermittlungspannen". Kritisiert wurde beispielsweise, dass die Tote bewegt wurde, bevor die zuständigen Tatortermittler in der Wohnung eintrafen. Es sei schon üblich, dass ein Arzt den Tod feststelle - man habe aber keinen erreicht, meinte ein Polizist im Zeugenstand. Als die Bestatter die Leiche für den Abtransport vorbereitet und die dunkle Fleece-Weste der Frau geöffnet hatten, wurden zahlreiche Wunden sichtbar.

Die Staatsanwältin bezeichnete das vom Beschuldigten beschriebene Verhalten im Schlussvortrag als "völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar". Einer der Verteidiger des 59-Jährigen erklärte, es gebe kein Motiv und auch "keinen Beweis" für den Mordvorwurf.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten auch falsche Beweisaussage angelastet, weil er bei einer Zeugeneinvernahme durch Kriminalbeamte behauptet haben soll, er habe von dem Mord erst durch ein Telefonat erfahren und sei noch nie in der Wohnung des Opfers gewesen. Von diesem Vorwurf wurde der 59-Jährige freigesprochen - die Frage nach Aussagenotstand wurde einstimmig bejaht.

(APA)

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