Burgenländer soll auf Facebook gegen Muslime gehetzt haben

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FILE PHOTO: Silhouettes of mobile users are seen next to a screen projection of Facebook logoREUTERS
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Wegen Verhetzung wurde ein 41-Jähriger zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er "habe den Fehler gemacht, zu verallgemeinern", sagte der Angeklagte.

Zwei ausländerfeindliche Postings haben einen 41-Jährigen am Mittwoch vor das Landesgericht in Eisenstadt gebracht. Der Südburgenländer soll im Vorjahr mit zwei Einträgen auf Facebook gegen Muslime gehetzt haben. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

In einem Posting von Ende September 2017 soll der Mann Muslime mit Kraftausdrücken beschimpft haben. Rund zwei Monate später soll er bei einem Bericht über Muslime, die in Deutschland Polizisten attackiert hatten, einen ähnlichen Kommentar verfasst haben. Laut Staatsanwalt meinte der Angeklagte darin, dass Muslime mit "Schnaps ertränkt" und mit "Schweineschmalz eingerieben" werden sollten.

Der 41-Jährige saß nicht das erste Mal vor Gericht. Erst im Mai war er wegen einem ähnlichen Delikt verurteilt worden. Damals fasste er eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe in der Höhe von 4.800 Euro aus. Da die nun vorgeworfenen Delikte bereits vor der Verhandlung im Mai stattgefunden hatten, werde nun nur noch hinsichtlich einer möglichen Zusatzstrafe verhandelt, erklärte Richterin Doris Halper-Praunias.

Inzwischen über Islam informiert

Der Burgenländer gab zu, die beiden Postings veröffentlicht zu haben. Er habe sich mit "Halbwissen und Nicht-Wissen" auf eine Diskussion auf Facebook eingelassen. Er habe damit aber nicht jene Muslime gemeint, "die unsere Gesetze beachten, sondern rein radikale Muslime".

Als Richterin Halper-Praunias ihm seine einschlägige Verurteilung vorhielt, meinte der 41-Jährige, er habe sich inzwischen näher über den Islam informiert. "Ich habe den Fehler gemacht, zu verallgemeinern", sagte er. Seit seiner Verurteilung im Mai schreibe er auf Facebook nur noch übers Lkw-fahren, nicht mehr über den Islam. Er sei kein Gegner des Islams. Er selbst sei wegen seiner geringen Körpergröße ein Leben lang diskriminiert worden, meinte der 41-Jährige in seinem Schlusswort.

Der Mann erhielt eine Zusatzstrafe von drei Monaten, die auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. In Summe seien damit elf Monate Freiheitsstrafe offen, merkte die Richterin an. "Ich hoffe, dass die Strafe Denkzettel genug ist", gab sie dem 41-Jährigen auf den Weg.

(APA)

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