Tod nach Vergewaltigung in Gmunden: Keine Prozess-Wiederaufnahme

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Ein Mann, der wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an einer Tanzlehrerin eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt, blitzte zum wiederholten Male mit einem Wiederaufnahmeantrag für einen Prozess ab.

Erneut ist die Wiederaufnahme für einen Prozess um Vergewaltigung und versuchten Mordes an einer Tanzlehrerin im Juli 2013 in Gmunden abgewiesen worden. Das Landesgericht Wels hat den Antrag des Verurteilten abgewiesen, bestätigte Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand einen Bericht im "Oberösterreichischen Volksblatt" vom Donnerstag. Der Mann war schon im Jahr davor mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz gescheitert.

Der Senat sei zu dem Schluss gekommen, dass "keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt wurden, die allein oder im Zusammenspiel mit anderen Beweismitteln geeignet sind, einen Freispruch zu begründen", führte Hellebrand aus. Der Täter, der wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt, blitzte zum wiederholten Male mit einem Wiederaufnahmeantrag ab.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisclub mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Der mittlerweile 43-Jährige beteuerte von Anfang an seine Unschuld und wird nicht müde, diese beweisen zu wollen. Seine Argumente: Polizeiprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen seien nicht dem Gericht übermittelt worden. Ferner wollen zwei private Gutachter nachgewiesen haben, dass als Tatwaffe nur ein Pokal, der in der Nähe der Frau gefunden wurde, infrage komme. Auf der Trophäe wurden jedoch keine DNA-Spuren des Verurteilten gefunden, sehr wohl aber Blut des Opfers sowie DNA-Fremdspuren. Bereits im Hauptverfahren war von den Geschworenen jedoch der Pokal als Tatwaffe ausgeschlossen worden.

(APA)

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