Mutter erstochen: 14-Jährige gesteht

Mutter erstochen 14jaehrige Tochter
Mutter erstochen 14jaehrige Tochter(c) APA/HERBERT P. OCZERET (HERBERT P. OCZERET)
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Bei einem Streit über die Computernutzung griff eine 14-Jährige zum Messer und stach einige Male auf ihre Mutter ein. Die Jugendliche bestreitet eine Tötungsabsicht. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft.

Wien. Nach der Bluttat am Dienstagabend in der Sankt-Johann-Gasse in Wien Margareten (5. Bezirk) hat nun die 14-jährige Tochter des Opfers ein Geständnis abgelegt. Das Mädchen hat mit einem Küchenmesser auf seine 37-jährige Mutter eingestochen. Die Frau starb. Sie wurde von ihrem Ehemann, einem Maschinenschlosser (beide sind tschechischer Herkunft), und ihrem zwölfjährigen Sohn gefunden.

Grund für den tödlichen Streit zwischen Mutter und Tochter war offenbar ein von der Mutter verhängtes Internetverbot. Das Mädchen wollte im Internet surfen, durfte aber nicht.

Möglicherweise ging es auch um ein Fernsehverbot. Schon zuvor soll es immer wieder Streitereien und auch Handgreiflichkeiten zwischen Mutter und Tochter gegeben haben. Nach der Bluttat wurde die jugendliche Täterin in einem Park im 14. Bezirk von der Polizei aufgegriffen. Sie sei „sehr verstört“ gewesen, sagen die Beamten. Sie hatten zuvor via Mobiltelefon Kontakt zu der Vierzehnjährigen aufgenommen.

Täterin: Keine Tötungsabsicht

Bei der Einvernahme gab das Mädchen zu, mit dem Messer auf die Mutter losgegangen zu sein. Die 14-Jährige will aber nicht in Tötungsabsicht gehandelt haben. Die Mutter war durch mehrere Stiche in den Rücken und einen Stich in den oberen Brustbereich getötet worden. Ihre Leiche wurde im Badezimmer gefunden. Dabei steckte das Messer noch im Oberkörper.

Die 14-Jährige sitzt mittlerweile in einer Einzelzelle der Justizanstalt Wien Josefstadt in Untersuchungshaft. Sie wird psychologisch betreut. Ebenso der Vater und der zwölfjährige Sohn. So eine Tat „passiert nicht einfach so“, sagte die Psychologin Kirstin Lillie am Mittwoch im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. „Es muss auf jeden Fall eine psychische Störung vorliegen.“ Und: „Es ist schwer zu denken, dass sich diese Störung erst im höheren Alter manifestiert hat. Außer es ist im späteren Lebensabschnitt etwas Schwerwiegendes vorgefallen, das nicht verarbeitet wurde, etwas, bei dem keine Hilfe da war.“

Die Expertin von der „Kinderpraxis Wien-West“ ist allerdings überzeugt: „Es muss schon früher etwas passiert sein. Bei einer gesunden Mutter-Kind-Beziehung kommt das nicht vor.“ Weiter: „Mit dem Alter ist ein Kind absolut schon in der Lage abzuschätzen, was es tut und welche Folgen das hat“, so Kirstin Lillie. „Es spricht alles für eine sehr frühe Bindungsstörung.“ Nachsatz der Therapeutin: „Es kann natürlich sein, dass die Tochter nie gelernt hat, mit Aggressionen umzugehen.“

„Fernsehen nicht verbieten“

Wie geht man damit um, wenn das Kind Medienkonsum verlangt? „Nicht absolut verbieten, sondern erziehen“, rät Lillie. Das sei zwar mit Anstrengung verbunden, aber Kinder müssten lernen, mit den Medien umzugehen. Denn: „Sie bekommen über Medien eine falsche Vorstellung von Aggression vermittelt: Im Fernsehen und beim Playstation-Spielen geht es anders aus als im Leben. Kinder bekommen durch Medien einen falschen Eindruck von Gewalt.“

Welche Strafe könnte das Mädchen nun bekommen? Klar ist: Ab dem vierzehnten Lebensjahr ist man in Österreich strafmündig (nach diversen Gewalttaten Jugendlicher flammt zuweilen eine Debatte um eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf dreizehn Jahre auf). Im Prinzip gelten im Jugendstrafrecht die halben Strafsätze wie im „Erwachsenenstrafrecht“. Sollte das Mädchen wegen Mordes angeklagt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Zum Vergleich: Einem Erwachsenen drohen wegen Mordes zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft. Denkbar ist etwa auch eine Anklage wegen des weniger streng bestraften Delikts Totschlag (also vorsätzliche Tötung in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung“). In dem Fall würden maximal fünf statt – wie bei den Erwachsenen – zehn Jahre drohen.

Wenn aber ein psychiatrischer Gutachter zu dem Ergebnis kommt, die Vierzehn-Jährige sei überhaupt noch nicht reif genug gewesen, das Unrecht der Tat einzusehen, dann ist sie nicht zu bestrafen. Es wird nun erwartet, dass die Justiz ein solches Gutachten in den nächsten Wochen einholen lässt.

("Die Presse" Printausgabe vom 15. April 2010)

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