Richterin besteht auf Kreuz im Gerichtssaal

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Der Antrag des Angeklagten wurde abgelehnt: Das Kreuz im Gerichtssaal stellt laut Richterin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Es sei auch nicht nötig, dass ein Angeklagter sich mit dem Kreuz identifiziere.

Wien. Ein Bischof beantragte, dass das Kreuz aus dem Gerichtssaal entfernt wird. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen kirchlichen Würdenträger, sondern um den Wiener Strafverteidiger Josef Phillip Bischof. Tätig wurde er auch nicht im eigenen Namen, sondern für seinen Mandanten. Dieser ist im Tierschützerprozess am Landesgericht Wiener Neustadt angeklagt und hatte die Entfernung des Kreuzes aus dem Gerichtssaal gefordert.

Die Richterin erklärte aber, dass eine Entfernung des Kreuzes rechtlich nicht möglich sei. Das Kreuz im Gerichtssaal stelle auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Es sei nicht nötig, dass ein Angeklagter sich mit dem Kreuz identifiziere. Das Zeichen stehe nur für eine symbolhaft verkörperte Idee und müsse bei der Vereidigung Gläubiger eingesetzt werden. Tatsächlich steht im Gesetz, dass Christen „bei dem Schwure den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand emporzuheben und den Eid vor einem Crucifixe und zwei brennenden Kerzen abzulegen“ haben. Für andere Religionen gelten eigene Schwurregeln. In der Praxis werden Zeugen aber selten vereidigt.

Parallelen zu Kreuz in Schule?

Und selbst wenn, ist es umstritten, ob deswegen das Kreuz während der gesamten Verhandlung vor dem Richter stehen muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied erst im November vergangenen Jahres, dass in italienischen Klassenzimmern keine Kruzifixe hängen dürfen. Das würde sonst gegen die Religionsfreiheit der Kinder verstoßen und die Freiheit der Eltern verletzen, ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen.

Sollte sein Mandant verurteilt werden, überlegt Bischof in der Berufung auch den Kreuzentscheid der Richterin anzufechten. Am Wort wäre dann das Oberlandesgericht, in weiterer Folge könnte man den EGMR anrufen. So weit sei der aktuelle Antrag aber noch gar nicht gedacht gewesen, erklärt Bischof im Gespräch mit der „Presse“. Sein Mandant habe sich jedoch im aktuellen Prozess durch das Kreuz gestört gefühlt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2010)

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