11.02.2012 09:54 | Meine Presse Merkliste0

Verkehrspädagoge: Fußgängern fehlt Eigenverantwortung

08.06.2010 | 18:43 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Bund und Gemeinden reagieren mit Überwachungsmaßnahmen auf Schutzwegunfälle und wollen so die Verkehrssicherheit erhöhen. Das löst das eigentliche Problem nicht, kritisiert ein Experte.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wenn innerhalb weniger Wochen mehrere schwere Unfälle auf Schutzwegen passieren – in Wien starb ein achtjähriger Schüler, in Villach eine 82-Jährige, in Salzburg eine 84-Jährige – geraten Behörden unter Druck. Und wie fast immer sollen es auch dieses Mal Verbote und zusätzliche Überwachungsmaßnahmen richten.

Verkehrspädagogen wie der Oberösterreicher Fritz Menzl schütteln über den offen zur Schau gestellten Politaktionismus den Kopf: „Die Sicherheit auf Schutzwegen wird so nicht verbessert.“ Sinnvoller sei es, Fußgängern wieder beizubringen, dass auch ein Zebrastreifen Gefahren birgt. „Was fehlt, ist Eigenverantwortung.“

Die nämlich, ist Menzl überzeugt, hätten viele seit der Einführung des absoluten Vorrangs auf ungeregelten Übergängen verlernt. Der für die gegenseitige Rücksichtnahme wichtige Blickkontakt mit dem Straßenverkehr finde praktisch nicht mehr statt. „Stattdessen queren die meisten, ohne nach links oder rechts zu schauen, die Fahrbahn. Und das alles im Wissen, dass ihnen der Gesetzgeber dabei noch Recht gibt.“

 

Vorrang schützt nicht

Seit am 1. Oktober 1994 unter dem damaligen Verkehrsminister Viktor Klima (SP) der absolute Vorrang von Fußgängern auf Schutzwegen im Gesetz verankert wurde, steigt die Zahl der Unfälle auf Zebrastreifen. Damals waren es 501, im Vorjahr 745. Das entspricht einem relativen Zuwachs von 48,7 Prozent.

Ebenfalls bedenklich ist die Entwicklung bei den verletzten bzw. getöteten Fußgängern. Dem generellen Bergabtrend folgend zeigt diese zwar seit zehn Jahren nach unten. Allerdings mit zwei auffälligen Schönheitsfehlern. Erstens: Fußgänger profitieren vom allgemeinen Trend weitaus weniger stark als Pkw-Insassen oder Radfahrer (siehe Grafik). Zweitens: Seit 2005 stagnieren die Opferzahlen (ca. 100 getötete und 4000 verletzte Fußgänger jährlich). Rückgänge verzeichnet die Statistik nur noch beim motorisierten Kraftverkehr. Selbst im Detail, nämlich auf den Schutzwegen selbst, steht die Entwicklung still. Während Verkehrs- und Innenministerium Jahr für Jahr neue Tiefststände bei den Opferzahlen vermelden, hält sich die Zahl der jährlich Getöteten (2009: 19) und Verletzten (1139) auf Schutzwegen seit 2005 auf dem gleichen Niveau. Warum?

„Weil sich der Schutz der Insassen von Fahrzeugen verbessert hat, Fußgänger Autos gegenüber aber genauso schutzlos ausgeliefert sind wie eh und je“, meint Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Dort glaubt man, dass die für Fußgänger nachteilige Entwicklung der Verkehrssicherheit u.a. damit zu tun hat, dass trotz der Rücknahme der Lichtpflicht am Tag nach wie vor viele Fahrzeuge auch bei Helligkeit beleuchtet sind und (unbeleuchtete) Fußgänger von anderen leichter übersehen werden.

Was also tun gegen ein Problem, das offenkundig von Jahr zu Jahr größer wird? Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und der Gemeindebund wollen in Zukunft mit Hilfe privater Unternehmen mehr Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Nicht zum Zweck der Abzocke, wie beide betonen, sondern im Dienste der Fußgänger. Verkehrsministerin Doris Bures (SP) unterstützt das.

 

Fülle von Vorschlägen

Die Stadt Wien hingegen glaubt, mit der Videoüberwachung von Schutzwegen (ein Testversuch soll demnächst auf genau jenem Übergang starten, auf dem der achtjährige Schüler ums Leben kam) die Situation verbessern zu können. Eine Maßnahme, die lediglich zur Beweissicherung oder Abschreckung dienen kann.

Anders der Vorschlag des VCÖ. Der fordert, dass parkende Autos künftig mehr Mindestabstand zu Schutzwegen einhalten müssten. „Lieferwagen oder SUVs sind groß genug, dass die derzeit gültigen fünf Meter Abstand nicht ausreichen, um gute Sicht zu ermöglichen“, sagt Gratzer.

Verkehrspädagoge Menzl empfiehlt, bei den Fußgängern selbst anzusetzen, weil nur so auch Unfälle vermieden werden könnten. „Jeder, der eine Straße quert, sollte sich davon überzeugen müssen, ob er gefahrlos queren kann“, sagt er, und fordert einen entsprechenden Punkt in der Straßenverkehrsordnung. Es könne nicht sein, dass man die Verantwortung ausschließlich Autofahrern überlasse, die stets damit rechnen müssten, an Schutzwegen von Fußgängern überrascht zu werden, die ohne Vorwarnung die Fahrbahn queren. Dafür sei es sinnvoll, vor jeden Schutzweg eine sogenannte Auftrittsfläche auf den Boden zu malen. „Betritt ein Fußgänger diesen Bereich, weiß ein sich nähernder Autofahrer schon vorher, dass die entsprechende Person nicht nur wartet, sondern auch queren will.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2010)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo
Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)


Mit dem Absenden Ihres Kommentares erklären Sie sich mit den Forenregeln einverstanden.

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*


Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

160 Kommentare
 
1 2 3 4
helfrich
12.06.2010 09:49
1 0

eine besondere Berufsgruppe-

sind die Zusteller in den sattsam bekannten, weissen Lieferwägen. Diese halten sich an überhaupt keine Vorschriften. rasen durch 30er Zonen, fahren gegen Einbahnen, parken verkehrsbehindernd und sind noch rotzfrech, wenn sie zur Rede gestellt werden. Dies Leute haben in ihrem hysterischen Gehabe anscheinend Privilegien bei der Polizei, da ich noch niemals eine Beanstandung gesehen habe.

Gast: Kurt22
11.06.2010 09:42
0 0

Falsche Denkweise

Hrn. Menz kann man nur voll zustimmen.
Selbst erlebt: Ein Radfahrer (ca. 35) düst über den Gehsteig, quert im vollen Tempo eine Straße, wird fast umgenietet, und beruft sich auf den Rechtsvorrang!
Ebenfalls sebst erlebt: Junge Mutter mit Kinderwagen geht am Gehsteig, auf Höhe des Zebrastreifens reißt sie den Kinderwagen um 90 Grad herum und schiebt in fast in ein Auto! Autofahrer bleibt stehen (ich auch als ev. Zeuge), die junge Mutter sagt, sie hat da auf alle Fälle Vorrang, und müsse nicht anzeigen, daß sie queren will!
Wie oft ich vor plaudernden Damen schon stehen geblieben bin, die aber gar nicht gehen wollten, kann ich nicht zählen.

Die eingerissenen Verhaltensweisen sollten auch den Vertretern von KfV und (noch schlimmer) VCÖ zu Denken geben (wenn möglich)!

Gast: jederfrau
10.06.2010 12:36
0 0

Eigenverantwortung

H Menz hat sicher vollkommen recht. Unbedingt mehr Eigenverantwortung aus Selbstschutz Immer wieder stehen Schülergruppen, Frauen vor Zebrastreifen beieinander und besprechen Wichtiges....es ist meist nicht erkennbar gehen sie nun oder stehen sie noch länger....soll mann da jedes mal anhalten laut hupen und dann......
Am besten die Autos abschaffen, die vielen Beamten+ Frauen beim tratschen haben ja meist 2 Sekunden Zeit bis das Auto vorbei ist......., die Schüler meist auch - also bleiben sowieso nur noch jene kleine Gruppe von Selbständigen A + A die das Geld verdienen übrig...

Gast: croisic
10.06.2010 10:16
0 0

fussgänger-radfahrer-autofahrer

Man könnte ein ganzes buch schreiben, aber jetzt nur soviel: als Radfahrerin, die am radweg in die arbeit fährt, erlebe ich tagtäglich bei allen o.a. verkehrsteilnehmern ganz einfach den spiegel der heutigen gesellschaft - egoistisch, rücksichtslos, intolerant, aggressiv.
Das Glas Wasser ist aber trotzdem halbVOLL!

bahnfan
10.06.2010 10:01
1 0

Grundübel

ist die sehr oft viel zu hohe Geschwindigkeit. Eine Gesellschaft, die wahrnehmungseingeschränkte Personen wie ältere Menschen oder Kinder, wegsperren will, damit Autofahrer schnell durch bewohnte Gebiete kommen, ist krank. Bei Tempo 30 passieren um Größenordnungen weniger Unfälle und, falls doch, mit weit weniger gravierenden Folgen.
Schnellfahren wird als Kavaliersdelikt gesehen, Kontrollen sogar noch im Rundfunk verlautbart, um das Tempoüberschreiten an nicht genannten Stellen freizugeben, die Politik und die Behörden sträuben sich oft mit Händen und Füßen gegen Temporeduktionen - alles Fakten die am Blutzoll von Fußgängern maßgeblich mitschuldig sind. Das wehleidige Getue der tatsächlichen und potentiellen Auto-Täter fehlt dann gerade noch!

ClausS
10.06.2010 07:47
1 0

einseitige Schuldzuweisung

Leider ist diese Sichtweise etwas einseitig! Als Fussgänger muss ich beinahe täglich erleben, dass die Autofahrer vor dem Schutzweg wartende Fussgänger ignorieren und weiterfahren selbst wenn diese bereits am Randstein stehen und verzweifelt versuchen Blickkontakt mit den Autofahrern aufzubauen. Erst wenn man den Zebrastreifen betritt und damit bereits auf der Fahrbahn steht wird gebremst.
Die einzige positive Ausnahme dieser Regel sind meist nur die Fahrer der Öffis und der öffentlichen Dienste.
Ich finde, beide Seiten sollten sich auf die Rechtslage besinnen - Fussgänger die Strasse nicht plötzlich betreten und Autofahrer offensichtlich vor Schutzwegen wartenden Fussgänger diese gefahrlos überqueren lassen.

Antworten lurch
10.06.2010 09:24
0 0

Re: einseitige Schuldzuweisung

Nun die Fußgänger sind der Teil, der bei einem Unfall körperlichen Schaden nimmt. Also ist es in deren Interesse, daß sie auch aufpassen.
Allerdings ist der Anlaß dieser ganzen Diskussion leider der schreckliche Unfall, wo ein Kind zu Tode kam! Bei einem Fußgängerübergang im Umfeld einer Schule mit Schülerlotsen. Daß es da noch Meinungen gibt, daß der Fußgänger schuld ist, ist für mich ein Wahnsinn!!!!!!!

Antworten Antworten Gast: Geometrie
10.06.2010 15:44
0 0

Einseitige Schuldzuweisung

Also eine einseitige Schuldzuweisung entnehme ich dem Artikel nicht, sondern den Hinweis, dass es mehrere Konfliktpartner gibt und von den Fußgängern ein Verhalten fordert das nach StVO eine "Absicht der Querung erkennen läßt."

Glaubt man den Bildern des Folders des BMVIT von 1994 ist dort ein Fußgänger mit Blick zum Auto und einer deutlichen Bewegung hin zum Zebrastreifen dargestellt. Also Links und rechts schauen, wird man wohl noch können als Fußgänger.

Erlebnis vor 1 Stunde: Linz, Wildbergstrasse, nähere mich einem Schutzweg mit etwa 30, bremse 3 m vor dem Weg zum Stillstand.

Stehe schon, wie ein etwa 35 jähriger Mann, ohne Hast und ohne links und rechts zu schauen auf den Zebratreifen herunterlatscht.

Heißes Wetter und meine alten Winterreifen quietschen beim abremsen etwas, was macht der Fußgänger? Geht provokativ noch etwas langsamer, schaut nicht mich an, sondern ostentativ das Kennzeichen und geht dann gaaaanz langsam weiter.

War wohl iregnd ein ÖKO-Fundi oder ähnliches, der es wieder einmal einem Büchsenmenschen so richtig gezeigt hat, welch grüne Eier er hat!


Gast: Betroffener
09.06.2010 18:16
1 0

Vor ca. 1/2 h

Gruppe von Personen (sage nicht, welchen Geschlechts) steht auf ein Tratschel im Kreis vor einem Zebrastreifen. Etwa 5 m vor dem Zebrastreifen dreht sich die eine (Person) mit dem Rücken zu mir plötzlich um und beschließt, jetzt ist es Zeit die Straße zu überqueren.

Fritz Menzl hat 100 %ig recht.

Und jetzt bitte keine Belehrung, was in der STVO steht, das weiß ich selber!

Auch schon erlebt:
Wieder tratschende Gruppe vor Zebrastreifen. Ich bleibe stehen und ernte einen entgeisterten Blick, was ich leicht will.

0 0

Re: Vor ca. 1/2 h

Mir vor kurzem passiert: Eine Bushaltestelle neben einem Zebrastreifen, zwei Fahrspuren in meiner Fahrtrichtung, ich auf der zweiten Spur. Eine Person steigt auf dem Zebrastreifen bis ca. in der Mitte der ersten Fahrspur. Ich bleibe stehen, die Person auch. Ich hupe, und deute ihr weiterzugehen, sie dreht um und stellt sich wieder zu den Wartenden. Offenbar wollte sie nur besser sehen, ob der Bus schon kommt ...

Gast: Geiger HR
09.06.2010 16:52
0 2

Der Herr Experte Menzl

stammt wohl aus der Sovietunion, dort stand sowas in der dortigen STVO. Das wurde aber 1992 sofort entsorgt.

Antworten gpollerus
09.06.2010 17:20
0 0

Re: Der Herr Experte Menzl

leider auch heute noch http://www.youtube.com/watch?v=QRje4FFoqJk

Antworten Antworten Gast: Geometrie
09.06.2010 20:18
0 0

Polemik

Entnehme dem Artikel nicht, dass die Wartepflicht für Lenker von Fahrzeugen vor Schutzwegen abgeschafft werden soll.

Die Bestimmungen der StVO lassen jedoch eine eindeutige Auslegung des Begriffes "der erkennbaren Absicht der Fußgänger" nicht zu; welcher Lenker kann bei einem gerade noch nicht sichtbaren Jogger hinter einer Hausecke Gedanken lesen?

Daher wohl der Vorschlag mit der Auftrittsfläche.

Esgeht um die Interaktion an Schutzwegen zwischen Fahrern und Fußgängern und um sonst nichts.


Gast: Joseph III
09.06.2010 16:47
1 6

Die Opfer sind schuld!

Und der Expert, der sowas verbreitet, ist ein ***.

Antworten Gast: Ryu
09.06.2010 21:48
0 0

Re: Die Opfer sind schuld!

Zu diesem Komentar sage ich nur: fail

17und4
09.06.2010 16:44
22 1

Es ist bezeichnend, dass der Blickkontakt

der laut Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend ist, nicht mehr funktioniert.
Und es ist bezeichnend, dass nach der STVO-Änderung die Zahl der Schutzwegunfälle gestiegen ist.
Und es ist weiter bezeichnend, dass dem VCÖ und dem Krematorium der Verkehrssicherheit nur mehr Strafen und mehr Überwachung einfällt.

Vielleicht sollte man nur die Örtlichkeiten der Schutzwege genauer planen, bei dem Schutzweg, wo das 8jährige Kind überfahren wurde, waren sichtbehinderndes buchwerk zu sehen (sofern der ORF den richtigen gezeigt hat) auch sollte man Schutzwege nur dort anbringen, wo die Verkehrssituation nicht allseitige Aufmerksamkeit der Fahrers erfordert, denn die ist fisiologisch gar nicht möglich - wäre ein Umstand für einen Freispruch.

Menzel hat sehr recht und das KfV und der gschaftelnde VCÖ überhaupt nicht.

Antworten Gast: Dr.N.N.
09.06.2010 16:54
1 3

Die StVO schreibt Blickkontakt vor?

Bitte um Angabe des angesprochenen §. Bitte auch um Einreichung beim Komittee für geniale jursitische Funde - Sie haben in der StVo eine Vorschrift entdeckt, die bislang allen österr. Juristen unbekannt war! Hochachtung!

Gast: Gast
09.06.2010 15:26
1 3

Herrn Menzel ("Experte") sei die STVO ans Herz gelegt.

Dort kann er nachlesen, wie man sich als Autofahrer vor Schutzwegen zu verhalten hat. Ich warte schon, bis Hr. Menzel die Eigenverantwortungen von Zugsführern an unbeschrankten Bahnübergängen einfordert(Schrittempo des Zuges, um unaufmerksame Autofahrer nicht zu gefährden;-) ).
Leider ist bei sehr vielen Uneinsichtigen - auch hier im forum - die Novelle der STVO bezüglich Zebrastreifen noch nicht angekommen.
Eine Aktion scharf der zuständigen Behörde ist daher unbedingt notwendig.

Antworten Gast: xxxx
09.06.2010 20:15
0 0

Re: Herrn Menzel (

Dass die STVO ihre Richtigkeit hat und einzuhalten ist, sollte kein Thema sein. Viele Leute, die sich als Autofahrer um einen Zebrastreifen nicht kümmern, sind auch meistens undisziplinierte Fußgänger. Ein Zebrastreifen, der durch eine Ampel, die von träumenden oder präpotenten Fußgängern nicht beachtet wird, abgesichert ist, bringt gar nichts. Mir gehen alle, die bei ROT wie selbstverständlich über den Zebrastreifen schleichen ziemlich auf die Nerven. Die Frage nach der Eigenverantwortlichkeit auf beiden Seiten Autofahrer - Fußgänger darf gestellt werden. 100 % Sicherheit wird es nirgends geben. Je eher jemand zur Umsicht bereit ist, desto sicherer wird er unterwegs sein. Gesetze, Radar oder Kameras sind bestenfalls Hilfsmittel.

Antworten Gast: Geometrie
09.06.2010 17:54
0 0

StVO bekannt

nehme ich an, es geht aber um die Umsetzung von schwammigen §§ und z.B. der Tatsache, dass viele Schutzwege oft reine Bürgerberuhigungsmaßnahmen sind.

gpollerus
09.06.2010 15:11
0 3

§9/2 StVo

Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Antworten Gast: Ryu
09.06.2010 18:38
0 0

Re: §9/2 StVo

Ja, aber auch Fußgänger MÜSSEN rechtzeitig zeigen das sie denn Zebrastreifen verwenden wollen, und dürfen nicht einfach drüberlaufen !

Antworten 17und4
09.06.2010 16:46
4 0

Re: §9/2 StVo

danke, da kann man nachlesen, was für ein idiotischer Gesetzestext da formuliert wurde.
Direkt erstaunlich, dass sich dieser regierungsamtliche Betreiber dieses Unsinns in Argentinien als Autoverkäufer herumtreibt.

1 0

Re: Re: §9/2 StVo

Der "Autoverkäufer" mag das ja betrieben haben, aber beschlossen hat den Unsinn eine Mehrheit unter unseren 183 Dolmen. Es darf natürlich bezweifelt werden, dass diejenigen, die dafür gestimmt haben, die Sache auch behirnt haben. Letzteres ist aber auch egal, denn der Job der Leute ist es, die Hand zu heben, wenn es ihnen gesagt wird... ;)

0 21

Aktion: Bleib für ein Leben stehen | Aktion: Ich trage für mein Leben einen Helm

Verpflichtende Stop Schilder vor jedem Zebrastreifen, soll als Sofortmaßnahme leben retten.

Weiteres sollen bis 2011 alle Bürgerinnen in der Flurierzone Helme tragen, die das Leben retten.

Unverantwortliche Bürgerinnen werden bestimmt sich kritisch zu Wort melden - aber diese Maßnahme ist Alternativlos, um Leben zu retten.

Antworten Mr. Bond
09.06.2010 23:01
0 0

Re: Aktion: Bleib für ein Leben stehen | Aktion: Ich trage für mein Leben einen Helm

Was bitte ist eine "Flurierzone"?

 
1 2 3 4