Elektronische Fußfessel einstimmig beschlossen

Elektronische Fussfessel Vier Fragen
Elektronische Fussfessel Vier Fragen(c) APA (OEWD)
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Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel wurde im Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, Haft außerhalb der Gefängnismauern abzubüßen. Sie soll beim Strafvollzug vor allem Geld sparen.

Die Einführung der elektronischen Fußfessel wurde am Freitag im Nationalrat einstimmig beschlossen. Sie schafft die Möglichkeit, Haft außerhalb der Gefängnismauern abzubüßen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) begrüßte die Neuregelung: "Ich freue mich sehr, dass es jetzt hoffentlich ab September ein neues Zeitalter im österreichischen Strafvollzug gibt." Der Häftling darf sich mit der elektronischen Fußfessel freilich nur dorthin bewegen, wohin zu gehen ihm erlaubt wurde - also etwa zum Arzt oder zur Arbeit. Eingesetzt werden soll die Fußfessel sowohl in der Untersuchungs- als auch in der Strafhaft, wenn die verhängte Buße ein Jahr nicht übersteigt. Innerhalb von zwei Jahren soll es  eine Evaluierung von Anwendung und Vollzug der Maßnahme geben. Im Folgenden die zentralen Fragen und Antworten zum Hausarrest, der ab kommendem September in bestimmten Fällen die Haft ersetzen soll. Wie funktioniert die Fußfessel?

Die elektronische Fußfessel gleicht einer überdimensionalen Armbanduhr, die am Fußgelenk angebracht wird. Bei der elektronischen Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein. Die Anwesenheit wird technisch kontrolliert, wobei eine stationäre Einheit ständig mit einem Server verbunden ist und mit einem Kunststoffband am Fußgelenk kommuniziert.

Bei allen nicht richterlich genehmigten Ausgängen wie etwa einem Arztbesuch oder dem Aufsuchen des Arbeitsplatzes oder bei Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen.

Wer kommt für diese Art der Haft überhaupt infrage?

Es können nur Personen eine Fußfessel beantragen, die maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden sind oder deren noch abzusitzender Strafrest maximal zwölf Monate beträgt. Generell ausgenommen sind Personen im Maßnahmenvollzug und Sexualstraftäter.

Neben dem Strafausmaß muss der Täter auch eine Reihe von sozialen Bedingungen erfüllen. Voraussetzung sind ein Arbeitsplatz mit zumindest 30 Wochenstunden und eine Wohnmöglichkeit. Die Fußfessel ist auch für Untersuchungshäftlinge anwendbar. Der elektronisch überwachte Hausarrest bedarf der Zustimmung des Betroffenen und bei ihm wohnhafter Familienangehöriger.

Welche Vorteile hat die elektronische Fußfessel gegenüber der normalen Haftstrafe?

Die Einführung sollte nicht nur eine Entlastung für den Strafvollzug, der derzeit zu 98,71 Prozent belegt ist, sein, sondern auch Vorteile bei der Resozialisierung der Straftäter bringen. Nicht zuletzt kommt ein elektronisch überwachter Häftling den Staat billiger.

Während laut Justizministerium ein Hafttag pro Häftling 100 Euro kostet, schlägt sich die Fußfessel mit 50 Euro pro Person nieder, wobei die Kosten für Technik und Überwachungspersonal darin inkludiert sind. Das Ministerium geht davon aus, dass jährlich 300 bis 500 Häftlinge mit entsprechender Überwachung nach Hause geschickt werden können.

Bekommt auch Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner eine Fußfessel?

Theoretisch erfüllt Helmut Elsner alle Voraussetzungen, um zumindest bis zur Berufungsverhandlung in der Bawag-Affäre statt im Gefängnis in U-Haft zu sitzen mit einer elektronischer Fußfessel nach Hause geschickt zu werden.

Im Justizministerium wird betont, dass es sich um keine "Lex Elsner" handle: Die gesetzliche Verankerung der Fußfessel sei bereits lange Zeit, bevor die Bawag-Affäre gerichtsanhängig wurde, diskutiert worden.

(APA)

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