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Kriminaltouristen müssen "Kaution" zahlen

22.07.2010 | 18:20 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Um zu verhindern, dass Einbrecher sich dem Gerichtsverfahren entziehen, wird ab 1. August eine „Einbrecher-Kaution“ eingehoben. Wenn eine Bande beim Stehlen ertappt wird, soll sie eine Art Pfand hinterlegen.

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WIEN. „Die Einbrecher machen sich hier wie die Heuschrecken über uns her.“ Mit diesen Worten kündigte Innenministerin Maria Fekter bereits im März 2009, im Interview mit der „Presse am Sonntag“, die Einführung einer „Einbrecher-Kaution“ an. Wenn etwa eine ausländische Bande beim Stehlen ertappt werde, solle sie eine Art Pfand („Sicherheitsleistung“) hinterlegen. So solle gewährt werden, dass sich die Verdächtigen dem Strafverfahren stellen – und nicht untertauchen oder sich ins Ausland absetzen. Mittlerweile ist die „Sicherheitsleistung“ gesetzlich geregelt, ab 1.August treten die diesbezüglichen Bestimmungen (sie finden sich in der Strafprozessordnung) in Kraft.

Ob diese neue Waffe gegen den Kriminaltourismus wirklich funktioniert, ist fraglich. „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen zur „Einbrecher-Kaution“.

 

1Wie ist eine Sicherheitsleistung definiert, wozu dient sie?

Eine Sicherheitsleistung ist eine Art Kaution. Das kann Bargeld sein oder Gegenstände, die der dringend Verdächtige aber später „auslösen“ kann, wenn er die geforderte Geldsumme doch noch hinterlegt. Demnach könnte man einem Serieneinbrecher auch sein Auto abnehmen, sofern dies in Relation zu den verübten Taten steht. Sinn ist primär die „Sicherstellung der Durchführung des Strafverfahrens“ (§172a Strafprozessordnung). Auch soll gewährleistet sein, dass der Beschuldigte eine drohende Geldstrafe zahlen kann – oder die Kosten des Verfahrens. Auch für eine Entschädigung der Opfer soll die „Kaution“ herangezogen werden können.

 

2Von wem kann eine Sicherheitsleistung eingehoben werden?

Diese Frage sorgt vorab für Debatten. Weder Innen- noch Justizressort können derzeit Zahlen nennen – etwa in wie vielen Fällen künftig pro Jahr die „Einbrecher-Kaution“ schätzungsweise eingehoben werden könnte. Gröbere Fälle, in denen ohnedies U-Haft verhängt wird, kommen klarerweise nicht infrage. Und bei Bagatelldelikten wäre der Grundrechtseingriff nicht vertretbar. „Ich glaube nicht, dass die Sicherheitsleistung in der Praxis einen wesentlichen Anwendungsbereich haben wird“, kritisiert Strafrechtler Robert Kert vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien. Das Ganze sei eher ein Politikum, Motto: „Wir zeigen Härte gegen Kriminaltouristen.“ Bei EU-Bürgern, die einer entsprechenden Straftat verdächtig sind, genüge (sofern die Personalien feststellbar sind) der europäische Haftbefehl. Bei kriminellen Nicht-EU-Bürgern („Vielleicht Taschendiebe in der U-Bahn“) sieht Kert am ehesten ein Anwendungsgebiet.

 

3Wann wird die Sicherheitsleistung zurückgegeben?

Sobald das Strafverfahren beendet ist. Wird der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt, bekommt er die „Sicherheit“ erst zurück, wenn er die Strafe angetreten und die Verfahrenskosten beglichen hat.

 

4Wer bekommt die Sicherheit, wenn sie verfällt?

Grundsätzlich der Bund. Allerdings haben Opfer von Straftaten das Recht zu verlangen, dass ihre Entschädigungsansprüche aus der Sicherheit vorrangig befriedigt werden.

5Welche Probleme sind in der Praxis zu erwarten?

Noch herrscht bei Praktikern, etwa Kripobeamten oder Staatsanwälten, Unsicherheit über die neue Regelung. So ist nirgends klar geregelt, wie etwa mit „sichergestellten“ Autos umzugehen ist. Schließlich erwachsen dem Steuerzahler täglich Abstell- beziehungsweise Lagergebühren – und wenn diese während der Dauer eines monatelangen Strafverfahrens stetig steigen, macht der Rechtsstaat ein schlechtes Geschäft.

 

6Bestehen bereits vergleichbare Regelungen?

Ja. Es ist geltendes Recht, dass die Leistung einer „Sicherheit“ (Kaution) als gelinderes Mittel im Vergleich zur U-Haft gilt. Das heißt, es liegt im Ermessen des Haftrichters, einen Beschuldigten freizulassen, wenn dieser dafür Geld hinterlegt. Auch im Verwaltungsstrafrecht kennt man die Sicherheitsleistung. Wenn etwa ein Lkw wegen Überschreitung des zulässigen Ladegewichts gestoppt wird, muss der Lenker umladen, bis dahin kann die Polizei einen Geldbetrag einbehalten. 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2010)

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28 Kommentare
 
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Gast: h
23.07.2010 17:35
2 1

Unsere

Politioten sind unschlagbar. Festnehmen, einsperren, alle Wertgegensätdne konfiszieren und verurteilen bzw. abschieben.

Antworten JosefGott
23.07.2010 20:35
0 2

Re: Unsere

Und Sie meinen dass sie damit besser wären als die Verbrecher?

0 0

weiss nicht wirklich was ich davon halten soll....

... aber wenns schon nix bringt kosts auch nix..... hoffentlich dients wenigstens der abschreckung...

Gast: Gast
23.07.2010 12:32
5 1

Einbrecher gehören in Haft

Wie wäre es damit, Einbrecher in Haft zu nehmen und ausländische Bandenmitglieder sofort abzuschieben? Wenn die nur angezeigt werden, ob mit oder ohne "Sicherheitsleistung" (die wahrscheinlich ohnehin Diebesgut sein wird), machen diese Gauner weiter oder setzen sich in ihr Heimatland ab, bis zum nächsten Einbruchsurlaub in good old Austria.

Zeppo
23.07.2010 11:44
5 1

Wie naiv sind die eigentlich???

glaubt irgend jemand, dass der Einbrecher "auf Besuch", sich die Sicherheitsleistung, zB ein Auto (wahrscheinlich gestohlen), wieder abholt UND sich dem Prozess stellt?? Und dann ggf. Einsitzen geht?? (*kopfschüttel*)

stefania
23.07.2010 11:13
5 1

Na großartig !!


Das zahlt so ein Bandenmitglied aus der Portokasse.

Der Verbrecher sollte eigentlich von der Gesellschaft fern gehalten werden ,das geht nur durch Haft.
Mit dieser Kaution gelangt jedoch nur der Bund zu neuen Einnahmen (blöd wird der Einbrecher sein und vor Gericht erscheinen).
Übrigens zur sinkenden Einbruchszahl: gestern wurde ich beehrt.
O-Ton Polizei : "das ist unser tägliches Brot ! "

Gast: Ggrufti
23.07.2010 10:22
5 0

Entsorgung

Jetzt weiss ich endlich wie ich mein altes Schrottauto kostenguenstig entsorgen kann.

Gast: Gästchen
23.07.2010 10:07
8 0

"So solle gewährt werden, dass sich die Verdächtigen dem Strafverfahren stellen"

Wenn zu besorgen ist, dass sich der Verdächtige der Strafverfolgung entziehen wird, so nennt man das landläufig "Fluchtgefahr" und bildet einen HAFTGRUND - also ist auf Antrag der StA U-HAFT zu verhängen!!!
Fluchtgefahr ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verdächtige eben nicht sozial integriert ist -> PARADEBEISPIEL: Kriminaltouristen.

Gast: gast
23.07.2010 09:21
6 1

u-haft



klingt vernünftiger.
was so einer in der tasche hat, ist ja alles gestohlen.

8 0

pfand hinterlegen?

vom gestohlenen gut? *gggggggggggg*

mfg
mc

Gast: gast
23.07.2010 08:05
2 3

neue wiener attraktion

wie wäre es mit der einführung eines pranges am stephansplatz, ..

das wäre sicher ein renner bei den touristen ..
(man könnte dann auch eine webcam installieren .. wäre sicher gut besucht ...)

... und damit das ganze ins werbekonzept passt (wie schaut das aus, mit abgerissener jean, und dreckigem leiberl) , könnte man ja die leute mit weißem langen gwand und mit rotem hut, (vielleicht so ein altertümlicher spitzer hut, wie er im 13. Jahrhundert in gebrauch war), dort hinstellen :-)


Antworten Gast: Ich würde den Naschmarkt vorschlagen,...
23.07.2010 10:18
2 1

Re: neue wiener attraktion

...da könnte man gleich die dafür erforderlichen Eier und Tomaten vor Ort kaufen.

Gast: Ösi
23.07.2010 08:01
1 10

Heisser Sommer - Heisse Luft

Innenpropagandaministerin Fekter kann das Dampfplaudern nicht lassen.
Hat sie schon mit der Soko-Ost einen Rieseneinfahrer produziert und auch sonst auf ganzer Linie gescheitert, wie kein zweiter in dieser Republik, so kommt sie nun mit einem neuen Null-Erfog-Vorschlag daher.
Eine Kaution, die nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen kann und sicher wieder ein paar hundert Beamte braucht.

Loser, Loser, Loser, Fekter

Wie lange hält das Österreich noch aus?!

lg
Ösenpower

Gast: gast01
23.07.2010 07:35
8 1

Kaution?

Kurz gesagt:

Diebe auf Beutezug bei uns, Schaden beim Bestohlenen, Diebe werden ertappt - hinterlegen Kaution - Staat freut sich über das Geld da die Diebe weg sind, Schaden noch immer beim Bestohlenen.

Ja, so geht das wenn Diebe und der Staat zusammenarbeiten.

Man könnte ja auch

ganz altbacken Untersuchungshaft verhängen. Aber das geht wahrscheinlich nur beim Elsner :-)

13 0

Ähhhhh

Wie wärs mit sofortiger U-Haft??????
Dann brauchs keine Sicherstellung die meistens den Schaden nicht abdeckt.

Gast: pferdekopf
22.07.2010 23:44
6 3

sharia

eins von den positiven grundsätzen der sharia ist die drakonische strafe von eigentumsdelikten; hand abhacken
selbst wenn man dies auf den linken kleinen finger (beim ersten mal) reduziert,würden die diebstähle um 90% zurückgehen.
ist dies menschenunwürdig?

Antworten Gast: Ggrufti
23.07.2010 10:19
6 0

Re: sharia

Ja!

Gast: :-((((((
22.07.2010 22:49
7 1

und wenn sie die Kaution nicht bezahlen können.......

......haben sie 3 NÄCHTE!!! Zeit um sie aufzutreiben?
Lustig geht die Welt zu Grunde!

lebenslust
22.07.2010 22:10
1 0

Guter Witz!

Gegenstände hinterlassen, später mit Bargeld die hinterlassenen Gegenstände auslösen!
Net böse sein, aber meine Phantasie geht gerade mit mir durch!
Na ein bisschen "Spass" darf doch wohl sein, - auch bei einem so ernsten Thema!

Antworten PERSIL
22.07.2010 22:21
13 0

Re: Guter Witz!


Da wird dann eben die Beute eingesetzt, anders kann man das nicht verstehen.

U-Haft, genau wie sie für Österreicher verhängt wird!


Antworten Antworten Gast: Ösi
23.07.2010 07:56
1 4

....genau wie sie für Österreicher verhängt wird

Wo kommen denn Sie her?!
U-Haft für Einbruch ist in Österreich die absolute Ausnahme. Genauso wie für fast alle anderen Delikte Österreicher eher selten in U-Haft kommen.

Von österreichischer Rechtspraxis haben Sie wenig erstaunlich null Ahnung. Gratuliere!

lg
Ösenpower

1 0

Re: ....genau wie sie für Österreicher verhängt wird

ja und warum ist das so?

weil ö-reicher hier ihren lebensmittelpunkt haben und wohnort, job, familie usw. bekannt sind.

Gast: Slavko
22.07.2010 22:06
8 0

KAUTION

Hier spricht die Polizei : An alle Kriminaltouristen, bitte vergessen sie nicht ihre Kaution mitzubringen!!!
.........selten so gelacht!!!

PERSIL
22.07.2010 20:59
11 0

Kriminaltouristen müssen in U-Haft gehen,


müßte die Überschrift eigentlich lauten !

Oder gibt es die Fluchtgefahr nur für Österreicher?


Antworten Gast: Neustädter
22.07.2010 22:06
15 0

Re: Kriminaltouristen müssen in U-Haft gehen,

Seit September 2009 sitzt in Wr. Neustadt ein Jugendlicher in U-Haft weil er angeblich irgendwo HH gesagt hat. Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen und die Freilassung aus der Haft wurde abgelehnt.
Noch Fragen?

 
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