Wien/Graz (APA/gr). Vier Tage lang dauerte der Spuk. Vier Tage, in denen Grazer Eltern ihre Kinder nicht aus dem Haus ließen und so mancher Steirer in jedem Kürbisacker eine drei Meter lange, rund 30 Kilo schwere Würgeschlange vermutete. Seit gestern Mittag dürfen die Einwohner der steirischen Hauptstadt nun endlich wieder aufatmen: Die Boa „Amanda“, die am Sonntag vermeintlich aus der Wohnung ihres Besitzers in Graz-Liebenau entkommen war, ist wieder aufgetaucht.
Besitzer will Schlange abgeben
Versteckt hat sie sich aber nicht auf den Grazer Straßen und auch nicht, wie mancher Experte in den vergangenen Tagen prophezeite, in Kellerabteilen oder unter Motorhauben – sondern just in der Wohnung ihres Besitzers. In einem Zehn-Zentimeter-Spalt hinter einer Kredenz in der Küche des 52-Jährigen hat sich das Tier offenbar mehrere Tage lang versteckt gehalten.
Nach dem Tipp eines Schlangenexperten, der sich am Donnerstag den Balkon, über den das Reptil geflüchtet sein soll, ansah, haben er und der Besitzer die Wohnung noch einmal gründlich durchforstet – dabei stießen sie auf das gesuchte Tier. Offenbar hatte sich Amanda am Sonntag, nachdem sie ihren Besitzer angegriffen hatte, einen warmen Ort zum Verdauen ihrer letzten Mahlzeit gesucht und sich hinter dem Kasten verkrochen. Der Boa geht es nach Auskunft von Hans-Jörg Zach von der Polizeiinspektion Liebenau gut, das Tier bleibt nun vorerst bei seinem Besitzer. Der 52-Jährige, dem die ganze Angelegenheit „peinlich“ ist, erklärte am Donnerstag, das Tier demnächst an einen Zoo abgeben zu wollen.
Bis zu 15.000 Euro Strafe
Während die Ermittlungen gegen den Besitzer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingestellt werden – eine Gefährdung gab es nicht –, droht dem Mann nach wie vor eine Verwaltungsstrafe, weil er das Tier nicht ordnungsgemäß gemeldet haben soll. Bis Montag wird der Grazer Besuch vom Veterinäramt bekommen, das die Meldung des Tieres sowie die Haltungsbedingungen prüft.
Im Fall einer unterlassenen Meldung hat der 52-Jährige dann ein Strafverfahren nach dem Landessicherheits- und dem Bundestierschutzgesetz zu erwarten – insgesamt droht dem Besitzer damit eine Höchststrafe von 15.000 Euro. Ob der Besitzer der Boa angesichts der neuen Faktenlage die Kosten für den Polizeieinsatz tragen muss – zeitweise hatten rund 30 Polizeischüler nach dem Tier gesucht –, ist ebenfalls noch offen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2010)

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