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Veraltete Methoden? Rechtsstreit um Gutachter Haller

05.08.2010 | 13:11 |   (DiePresse.com)

Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll bei einem Gutachten veraltete Methoden verwendet haben. Ein Tiroler Gericht spricht von einem "Kunstfehler". Kritik an Haller gibt es schon länger.

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Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller kann sich nicht über fehlende Aufträge von der Justiz beklagen, nun aber rückt er selbst ins Zentrum eines Prozesses: Das Landesgericht (LG) Innsbruck wirft im 28 Seiten umfassenden Urteil 59 Cg 211/09v die Frage auf, ob Haller veraltete Methoden bei der Erstellung eines Gutachtens verwendet und wirft ihm in einem konkreten Fall "Kunstfehler" vor. Haller hatte für einen Langzeithäftling, der seit 31 Jahren durchgehend im Gefängnis sitzt, eine Gefährlichkeitsprognose erstellt, auf deren Basis die bedingte Entlassung des mittlerweile 61-jährigen Juan Carlos Chmelir abgelehnt wurde.

Bereits vor einem Jahr, im Juli 2009, hatte der klinische Psychologe und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Klaus Burtscher gegenüber der Wochenzeitung "Die Furche" von einem "Kunstfehler" gesprochen. Burtscher behauptete, Hallers Expertise weise "schwere Mängel auf", da sich dieser Untersuchungsmethoden bedient habe, die "völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft sind". Haller hätte bei der Begutachtung Chmelirs, der 1978 bei einem Postüberfall einen Mann erschossen hatte und inzwischen der am längsten einsitzende Häftling Österreichs ist, "keine international abgesicherten Verfahren für Persönlichkeitstest durchgeführt".

Der solcherart angegriffene Psychiater klagte daraufhin Burtscher, dem er die fachliche Qualifikation zur Beurteilung der von ihm, Haller, verwendeten Tests abspricht, auf Unterlassung und Widerruf seiner Behauptungen. Zumindest in erster Instanz erlitt der anerkannte Gutachter jedoch eine juristische Schlappe: Seine Anträge wurden zur Gänze abgewiesen.

Haller will gegen Urteil berufen

Für Hallers Anwalt Michael Rami ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er hält das Gerichtsurteil für "rechtlich verfehlt": "Das Gericht hat sich geirrt. Wir haben daher unserem Mandanten empfohlen, Berufung einzulegen." Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck auseinandersetzen.

Das Erstgericht stellte in seiner Entscheidung grundsätzlich fest, es sei vorerst nicht zu klären, ob in Bezug auf das umstrittene Gutachten die Aussagen Burtschers den Tatsachen entsprechen. Richter Andreas Stutter hält es jedoch für "bewiesen, dass es für den Beklagten durchaus Anhaltspunkte gegeben hat und gibt, seine Ansicht, die vom Kläger eingesetzten Tests seien 'völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft', sei richtig", heißt es im Urteil.

Tests in Deutschland abgelehnt

Haller hatte Chmelir unter anderem mit dem Baumzeichen-Test und dem sogenannten Wartegg-Zeichen-Test (WZT) einer testpsychologischen Untersuchung unterzogen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 1999 festgestellt (Aktenzeichen 1 StR 618/98), dass diese Tests "keine wissenschaftlich fundierten Verfahren" darstellen. Auch einige namhafte Wissenschafter halten sie für überholt.

Haller erwiderte im von ihm angestrengten Verfahren, die Tests wären "in ihren Grenzen, also als Hilfsbefunde aussagekräftig". Sie dienten nur dazu, "etwas leicht abzurunden, zu vervollständigen". Für die forensische Psychiatrie entscheidend wären nicht diese Tests, sondern die Exploration, die Anamneseerhebung und die Psychopathologie. Er habe sein Gutachten "nach den Regeln der Kunst erstellt" und dieses sei auch "richtig", betonte Haller in seiner gerichtlichen Befragung.

In seinem Urteil hält der Richter demgegenüber fest: "In zahlreichen Publikationen werden die vom Kläger eingesetzten projektiven Tests, nämlich der Wartegg-Zeichen-Test und auch der Baumtest, als außerhalb der wissenschaftlichen Psychologie stehend bezeichnet, sodass es seit Jahrzehnten keine Neuauflagen mehr gebe". Die Validität sei umstritten, ebenfalls die Reliabilität und die Objektivität. Dementsprechende Äußerungen fänden sich in universitären Lehrbüchern: "Die Autoren sind teilweise Inhaber von universitären Lehrstühlen." Folglich sei "die Gesamteinschätzung des Beklagten gerechtfertigt, dass international abgesicherte Persönlichkeitstests nicht zum Einsatz gekommen sind", so die Schlussfolgerung der ersten Instanz.

Schadenersatzklage gegen Haller?

Für den Rechtsvertreter des betroffenen Häftlings hat die Causa eine weit über den Einzelfall hinausreichende Tragweite. "Professor Haller hat im Lauf des Verfahrens angegeben, insgesamt 10.000 Gutachten und mehrere hundert Prognosegutachten erstellt zu haben und dass alle seine Gutachten unrichtig wären, wenn der Wartegg-Zeichen-Test und der Baumtest mangelhafte Gütekriterien aufweisen würden", so der Salzburger Rechtsanwalt Helmut Schott. Folge man dem vorliegenden Urteil, "dann ermöglichen es diese überholten Tests bei Prognosegutachten dem Psychiater, willkürlich zu befinden, ob jemand gut oder böse ist. Das ist ein Skandal für jeden betroffenen Häftling." Schott will nun für Juan Carlos Chmelir einen neuerlichen Enthaftungsantrag einbringen. Zugleich kündigte er eine Schadenersatz-Klage gegen Haller an.

(APA)

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27 Kommentare
 
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linda300
13.09.2010 21:13
1 0

prim.dr.reinhard haller

ich habe das gutachten von haller über den häftling juan carlos chmelir gelesen und es ist unglaublich skandalös. haller widerspricht sich in seiner expertisen ständig und es ist zum verwundern,dass das gericht so ein gutachten überhaupt zur entscheidung über die entlassung des langzeithäftlings herangezogen hat,der nunmehr über 32 jahren in strafhaft ist.
das ganze stink ganz schön,wenn man bedenkt,das nicht einmal ein nazimassenmörder solange in haft war.
übrigen: haller kommentiert fleißig im gutachten chmelirs den nazi-psychiater heinrich gross,und zwar zum nachteil des häftlings.
gleichzeitig hat haller den heinrich gross wegen verhandlungsfähigkeit begutachtet und das ergebnis ist ja bekannt.

Gast: Art. 6 EMRK
09.08.2010 10:02
0 0

Waffengleichheit

Bei einer Richtertagung im Salzkammergut hat
ein Sachverständiger für Medizin erklärt,
Geisteskranken kann man keine Rechte mehr
entziehen, sie haben diese Rechte schon wegen
ihrer Krankheit verloren....

Dieser hat wenigstens die Wahrheit über die
bei der Jutiz gehandhabten Zustände gesagt.

Man darf diese also enteignen, damit jede
Faulheit eines Richters mit dem Vermögensverlust enden kann, ohne irgend
ein wirksames Rechtsmittel.
Alles was das Bundeskanzleramt im RIS über
Rechte schreibt, ist TOTES RECHT.
Quelle.
Gerichtshof der EU Menschenrechte
Fall ZEHENTNER GZ 20082/2002
EURO 30.000.- Strafe für Österreich

Gast: ANFRAGE an Dr. Schranz,Befangener, BG 234
09.08.2010 09:52
0 0

Dr.med.Werner Laubichler,Salzburg

Für die Folgeverfahren beim Obersten
Gerichtshof 1 Nc 34/04 x, 1Ob 100/04 v wäre die Klärung nötig, wo das Gutachten des
Dr.Laubichler sich befindet, welches den OGH
in den Verfahren 1 Ob 156/01z, 1Ob 277/03 x
n i c h t erreicht haben ???

Auskunft erbeten:
Oberster Gerichtshof zu AZ 1 Ob 100/04 v
1016 Wien,Schmerlinplatz 10-12

Gast: LG SALZBURG 22cR 123/91, 20 Cga 82/1990
09.08.2010 09:46
0 0

Gutachter für Medizin,SS Arzt Harrer Gerhart

Ich wurde vor ca. 2o Jahren an das Institut für Gerichtsmedizin der Uni Salzburg bestellt,
im Warteraum von einem Zivilisten untersucht.
Es war Gerhard Harrer, welcher dann eine
Privatnote ausstellte, wofür offensichtlich das
Institut für Gerichtsmedizin die Arzthaftung
tragen soll.
Alles was die Bevölkerung über Dr.Harrer sagte, wird jetzt in zahlreichen Büchern
veröffentlicht, auch dass er Frau K. mit seiner
Unterschrift als Ss Arzt in die Lager Bergen-Belsen, Buchwald deportieren ließ, wo sie
überlebte.
Gegengutachten sind beim Richter Dr.Schranz
am BG Wr.Neustadt unerledigt verschwunden.
Herr Harrer hat am Juliputsch 1934
teilgenommen, Ss Standarte 89.
Herr Harrer hat Kollegen geklagt, weil sie diese
Informationen offenlegten, wollte diese Kollegen
versetzen, sollte Herr Harrer Vorstand werden,
und hat beim BG Villach verloren.
Herr HARRER hat einer Delegation nach
Russland teilgenommen und in der VOLKSSTIMME erklärt, alles war die Dissidenten
Koryagin, Solschenizyn sagen, sind reine
Hetzjagd gegen die UdSSR.
Quelle:
Gerichtshof der Europ.Menschenrechte
28605/2004 ,MISSBRAUCH der Psychiatrie
Beweise:
Bei der Europ.Kommission
B 1049 Brüssel,Rue de la Loi hinterlegt.
www.ris.bka.gv.at/ogh/1Nc34/04 x,1Ob 100/04

Antworten Gast: frage
01.11.2011 20:55
0 0

Re: Gutachter für Medizin,SS Arzt Harrer Gerhart

und was hat der Gerhart Haller mit dem Reinhard Haller zu tun?

Gast: Kennedy1
08.08.2010 18:07
0 0

Haller Knaller

Wie lange macht dieser sog. GOTT in WEISS noch Gutachten??? Eine Gefährdung fuer die Allgemeinheit!

bbss22
07.08.2010 11:59
0 0

"Gutachter" in der Korruptionsoase Österreich - Vitamin P entscheidet

Wer in Österreich "Gutachter" wird, hängt in erster Linie von dessen/deren Beziehungen zur Politik und zu den entsprechenden Kammern ab.
Die großartigen "Ausbildung"skurse und Prüfungen dienen hauptsächlich dazu, Geld in die Taschen der "Ausbilder", Kursveranstalter und Komissionsmitglieder der Prüfungskommissionen zu schaffen. Und natürlich auch dazu, dass erstens nur genehme Leute Gutachter" werden, oder Günstlinge und zweitens dass ja nicht zu viele "Gutachter" für die jeweilige Materie vorhanden sind, so dass die Preise für ein Gutachten entsprechend hoch bleiben.
Um in Österreich "Gutachter" zu werden bedarf es am allerwenigsten Sachkenntnis und Verstand. So bleibt gewährleistet, dass willfährige Pfründeninhaber zur Verfügung stehen, deren „Gutachten“ stets das erwünschte Ergebnis bringen.

Auch diese Umstände sind eine wichtiger Baustein unserer schönen Korruptionsoase Österreich

Gast: Wolf Larssen
07.08.2010 10:02
0 0

Kein Einzelfall

Die österreichische Justiz liebt und schützt ihre "Gutachter-Gurus". Ganz egal ober Bachler, Mückstein, Friedrich, Erhard, Gross, Fürst-Pfeifer..... da stinkt das ganze Gutachterwesen und auch die Justiz.

Antworten Gast: gast
07.08.2010 18:33
0 0

Re: Kein Einzelfall

...gerichtlich beeidete SV werten nach Unterhaltungspsychologietest wie in Illustrierten usw. ?

Gast: Apropos Methoden
06.08.2010 18:37
0 0

Gestatten Sie - gelöst vom Anlaßfall - eine grundsätzliche Frage:

Ist es zulässig, daß SV operative Psychologie zur Beeinflussung der Ergebnisse anwendet?

Beispiel:
Applikation erste Stufe:
(Traumatisierter und depressiver) Proband weist daruf hin, daß im angefochtenen Bescheid bestimmte für ihn günstige Ergebnisse eines Vorbefundes ignoriert wurden. SV setzt den Probanden unter Druck, in dem er geradezu demonstrativ diese Ergebnisse des Vorbefundes ebenfalls ignoriert und in seinem Gutachtan nicht zitiert.

Applikation zweite Stufe:
Nachdem der Proband dies kritisiert, wird er durch Androhung des Führerscheinentzuges, weil er sich aufrege und berufsunfähig sein könnte ((„Wenn man jetzt sagt, Sie sind auf Grund ihrer Verhaltens Ihrer Persönlichkeit total arbeitsunfähig, ist die nächste Konsequenz die Frage: Können Sie überhaupt noch Auto fahren?“)). Nun protestiert der derart provozierte Proband gegen diese Methoden.

Auswertung: Die damit ausgelöste Abwehrreaktion des Probanden in einer außergewöhnlichen Notsituation wird nun als (allgemein vorhandener) starker Eigenantrieb interpretiert, um so trotz Depression und Traumatiserung Arbeitsfähigkeit zu behaupten.

Frage: Ist eine derart repressive Vorgangsweise mit dem Stand der Psychiatrie in einem zivilisierten Staat vereinbar und darf ein derart zustandegebrachtes Ergebnis (trotz Art 6 EMRK über ein faires Verfahren) vom Gericht verwertet werden?

parapente
06.08.2010 08:56
0 0

Die Psychiatrie


ist eine "Nicht anerkannte Wissenschaft.

Wissen das die Richter??

Gast: schneckeli
06.08.2010 05:36
0 0

Gott in weiß

so tritt Haller auf.
Haller kann ohne Krankenakte Menschen genau
4,5 Jahre rückwirkend auf einen bestimmten Tag geschäftsunfähig erklären. Er kann feststellen wie es einem Menschen genau 4,5 Jahre rückwirkend ging.
Solch gekaufte Gutachten stellt Haller ohne Krankenakte aus.
Eine Schadenersatzklage ist hir nur zu gut angebracht. In jeder Sendung betont er wieviele Mörder er schon begutachtet hat.
Ein altes Sprichwort sagt " Eigenlob stinkt"
es bewarheitet sich immer wieder.

Gast: Tamsweger
05.08.2010 22:04
2 0

Österreichische Gerichte und ihre Psychogutachter

Ein Jahrzehnte überdauernder Sakndal!

Schon fast in Vergessenheit geraten, der von einigen Linken aufgezeigte Skandal um den Spiegelgrundmassenmörder Heinrich Gross, der sich gesckickt nach dem zweiten Weltkrieg vor seiner gerechten Strafe versteckte. Der Mörder von 700 behinderten und "rassisch unerwünschten" Kindern wurde von Broda selbst geschützt, erlangte einen hohen Status beim Bund sozialistischer Akademiker und starb wohlhabend unbehelligt in hohem Alter in seiner Villa in Kärnten. Die Krone setzt dem Ganzen noch auf, dass selbst nach Bekanntwerden dieses Skandals Gross weiter mit sehr vielen psychiatrischen Gutachten dann halt über Erwachsene von der Gerichten betraut wurde. Ein Günstling Gross´ war der dann in Salzburg reüssierende "Graf" Caruso, eine Art Vaterfigur vieler Psychoanalytiker in Österreich, er war mit seinen "Gutachten" am Spiegelgrund quasi in der Rolle eines Verfassers von Todesurteilen für viele der Kinder dort. Gross belohnte ihn für seine seinem Regiment gefälligen Dienste sogar noch mit einer Beförderung in eine renommierte neurologische Klinik in Wien. Und hier schliesst sich der Kreis zu einem Skandal des letzten Jahres. Ein "Kind" dieser Salzburger Psychoszene namens Egon Bachler war jahrelang Monopolist für Psychogutachten betreffs Kinder und Sorgerechtsstreitigkeiten in ganz Salzburg und weiten Teilen Oberösterreichs, mit einer Firma namens TAF, die man auch immer involvierte lukriert dieser Herr jährlich ca. 6 Mio. Euro öffentliche Gelder.

Antworten Gast: Tamsweger
05.08.2010 23:43
1 0

Und wie funktioniert die Gelddruckerei im Psychogutachterbusiness?

Mal ein Beispiel aus Salzburg, der oben genannte "Dipl.-Psych." Egon Bachler.
Man gründe eine gemeinnützige (keine Steuern, kein objektive Prüfung der Finanzen, die man nicht selbst steuern könnte) Gesmbh namens TAF - Therapeutisch Ambulante Familienbetreuung. Die Geschäftsführung (Bachler, Frühmann, Költringer, Faber, Jakob, Nickel) ist personell völlig ident mit einem Verein namens IPF, der selbst wiederum der einzige Gesellschafter dieser Firma ist. Dann beschäftige man etwas über 100 Psychonulpen, SozAk-Absolvente und frisch studierte Psychologinnen, alle auf der Suche nach einem Job per Werkvertrag für so um die 39,- Euro pro Stunde, die Aufträge bekommt man per Jugendämter zwangszugewiesen (sonst gehen die Kinder ins Heim, das passende Gutachten dazu liefert gleich Frimenschef Bachler), bezahlt wird von der öffentlichen Hand aus den Sozialressorts in Salzburg und Oberösterreich, im Mittel verrechnet man 6 Stunden die Woche, mindestens 1 1/2 Jahre lang zu 60,- Euro die Stunde, nach Abzug der Mehrwertssteuer bleiben noch immer für die Agenturleistung von TAF also so ca. 13,- Euro pro Stunde. Somit bleibt der gemeinnützigen GesmbH sprich Bachler und seinen Hauptgespielinnen so ca. 1 Mio. Euro pro Jahr in der Firmenkasse. Wie kriegt man das öffentliche Geld sauber für die private Kasse? Man erbringt als "Zulieferer" für Supervision, Fortbildung, Controlling usw. selbst Leistungen, die man sich selbst als Geschäftsführer abkauft. Ist doch genial und die Justiz liebt einem.

Antworten Gast: Tamsweger
05.08.2010 23:42
0 0

Und wie funktioniert die Gelddruckerei im Psychogutachterbusiness?

Mal ein Beispiel aus Salzburg, der oben genannte "Dipl.-Psych." Egon Bachler.
Man gründe eine gemeinnützige (keine Steuern, kein objektive Prüfung der Finanzen, die man nicht selbst steuern könnte) Gesmbh namens TAF - Therapeutisch Ambulante Familienbetreuung. Die Geschäftsführung (Bachler, Frühmann, Költringer, Faber, Jakob, Nickel) ist personell völlig ident mit einem Verein namens IPF, der selbst wiederum der einzige Gesellschafter dieser Firma ist. Dann beschäftige man etwas über 100 Psychonulpen, SozAk-Absolvente und frisch studierte Psychologinnen, alle auf der Suche nach einem Job per Werkvertrag für so um die 39,- Euro pro Stunde, die Aufträge bekommt man per Jugendämter zwangszugewiesen (sonst gehen die Kinder ins Heim, das passende Gutachten dazu liefert gleich Frimenschef Bachler), bezahlt wird von der öffentlichen Hand aus den Sozialressorts in Salzburg und Oberösterreich, im Mittel verrechnet man 6 Stunden die Woche, mindestens 1 1/2 Jahre lang zu 60,- Euro die Stunde, nach Abzug der Mehrwertssteuer bleiben noch immer für die Agenturleistung von TAF also so ca. 13,- Euro pro Stunde. Somit bleibt der gemeinnützigen GesmbH sprich Bachler und seinen Hauptgespielinnen so ca. 1 Mio. Euro pro Jahr in der Firmenkasse. Wie kriegt man das öffentliche Geld sauber für die private Kasse? Man erbringt als "Zulieferer" für Supervision, Fortbildung, Controlling usw. selbst Leistungen, die man sich selbst als Geschäftsführer abkauft. Ist doch genial und die Justiz liebt einem.

Gast: ASVG-Sklave
05.08.2010 20:09
1 0

Richter schmieren

Wer Richter richtig schmiert, bekommt den Begutachtungsauftrag.

Gast: Korneuburger
05.08.2010 17:01
0 0

Neben Haller gibts auch solche Gerichtsgutachter..

welche Gutachten erstellen, welche Menschhen, die an
Koronaler Herzkrankheit und Angina Pectoris leiden,
als "völlig gesund" und "voll verantwortlich" bei
daraus hervorgegangenen Verkehrsunfällen, bezeichnen
und Staatsanwalt, sowie Richter nehmen das als
Beweis an.


Gast: ASVG-Sklave
05.08.2010 16:55
1 1

Scharlatane bei österreichischen Gerichten und Behörden

".............In diesem skandalösen Verfahren ist es auch nur eine Fußnote wert, dass sich das ASG weigerte eine Protokollberichtigung durchzuführen und es vorzog das Verfahren mit einem falschen Protokoll abzuschließen. Die Feststellung, wonach „nie ein Zweifel darin bestand“ dass der Sachverständige kein Arzt sei, ist falsch und bezieht sich bestenfalls auf die „Stammmannschaft“ des Gerichtes, die sich aus diversen Verhandlungen gegenseitig kennen mag. Mit Sicherheit war der Umstand, dass „Doktor“ E. kein Arzt ist, dem BF und seinen Angehörigen im Gerichtssaal bis zum Zeitpunkt der Protokollierung NICHT bekannt, was ja auch der Anlass für die Antragsstellung auf die Protokollierung dieses Eingeständnisses war. Zweifellos ist die Beurteilung der körperlichen Belastbarkeit im Zuge der zugemuteten Berufsausübung durch eine Person ohne einschlägige medizinische Ausbildung, wie Herrn „Doktor“ E., für den BF ein wesentlicher Faktor, der in einem objektiven Protokoll festzuhalten gewesen wäre und stellt keine Nebensächlichkeit dar, so wie es das Gericht verharmlost".

Vorsicht vor Betrügereien bei den Gerichten!!!!!!!!!!!!!!

fabrikant
05.08.2010 15:59
1 3

Hauptsache, der Mörder kommt nicht wieder frei !


snotty
05.08.2010 15:59
2 0

das vatikanische gutachten?

eigentlich sollte der christlich geprägte unsinn, den haller in diverse ORF kameras absondert, reichen, um ihn als gutachter suspekt zu machen.

wer dauernd vom "bösen" fabuliert (ja, das ist KEIN fachausdruck der psychiatrie) ist bei gericht fehl am platz.

der versuch, haller loszuwerden, ist also keine frage der konkurrenz, sondern eher des verständlichen horrors ob seiner aussagen und gutachten.

RundS
05.08.2010 15:51
3 0

Die Steigerungsform der Lüge:

die Lüge - die gemeine Lüge - das Sachverständigengutachten

hotta
05.08.2010 14:56
3 0

Konkurrenz

Bei diesem Streit muss man bedenken, dass es in dieser Branche neben Eitelkeiten auch um Brotneid geht. Es ist schon auffällig, dass Dr. Haller von den Gerichten überbeschäftigt wird und praktisch alle großen Fälle über seinen Schreibtisch gehen. Es wäre an der Zeit, die Rosinen etwas breiter zu streuen.

Antworten Gast: 68er Psycho
05.08.2010 22:37
0 0

Re: Konkurrenz

Mit dem Brotneid gebe haben Sie sicherlich recht, no na net, wo gibt´s den nicht.

Aber neben wohl auch Sekundärrentabilität im Finanziellen manch Richter/Gutachter-Freundschaft spielt leider sicher auch noch etwas Anderes mit.

Die Gerichte sind nicht ganz so unabhängig, wie sie sich gerne geben. Unabhängig von äußerer Kontrolle Ja, aber selbstgewählte Abhängigkeiten mancher Richter vorwiegend auch pekuniärer Natur gibt es zu Hauf. Und hier kann sich eine gute Zusammenarbeit mit einem Gutachter durchaus auch bezahlt machen. Richter verdienen zwar ganz gut, aber diese Psychogutachter noch viel, viel besser, wenn Sie viel Geschäft machen.

Wenn dieser Haller wirklich 10.000 Gutachten erstellt hat, ich glaube das nicht ganz, dann würden wir hier von ca. 10.000.000 Euro, also 140 Mio. Schilling sprechen, auch wenn es nur ein Viertel davon ist, dann doch ein janz erkleckliches Sümmchen, oder? Wenn man da mit dem Einen oder Anderen ein wenig teilt und noch dazu auch einzelne kooperierende Richter mal was haben können vom Gutachter, gerade in der Psychologie/Psychiatrie kann man ja mal aus einem Baumzeichentest das Eine oder auch das Andere heraus lesen, gerade so, wie das Ergebnis dann ausschauen soll und in freier richterlicher Beweiswürdigung wird dann ein solches Gutachten genau so hochwertig wie eine Zeugenaussage, eine DNA-Test oder etwas nicht ganz so leicht Hinbiegbares.

Antworten manhattan
05.08.2010 20:02
0 0

Es geht nicht um Rosinen,

es ist einfach die Bequemlichkeit der RichterInnen, die einmal einen Gutachter gefunden haben und ihn immer weiter beschäftigen, egal was er aussagt und mit welcher Qualität. Das war schon seinerzeit bei Groß so, der jahrzehntelang die psychiatrischen Gutachten für Straftäter erstellte, auch noch als er längst hinfällig war und oft nur ein paar Minuten mit dem zu Begutachtenden gesprochen hatte.
Das ist auch am Asylgerichtshof so, der zwar keine gerichtlich beeideten Sachverständigen und Dolmetscher hat, trotzdem immer wieder auf dieselben Leute zurückgreift.
Wo man hinschaut, ist es mit der Justiz im Argen.

Buffy
05.08.2010 13:54
2 0

Erst der Friedrich, jetzt der Haller

Diese Uneinsichtigkeit gegenüber der eigenen Steinzeitlichkeit ist ein typisches Merkmal der österreichischen mir-san-mir-Haltung.

Daraus erwächst auch die ungeheure Präpotenz bei Nostrifikationen.

z.B. Bachelors von besseren Universitäten als in Österreich (in einem konkreten mir bekannten Fall eine Ivy-League-Uni) will man noch 4 Semester studieren lassen, bevor man sie zum Master zulässt.

Antworten Gast: Gastname
05.08.2010 17:37
2 0

Re: Erst der Friedrich, jetzt der Haller

Was glauben Sie wie der Ruf Oesterreichs in der Welt der Akademiker ist? Mit einem Bachelor von hier koennens maximal in Australien im Outback Hilfstaetigkeiten leisten, weil die Ergebnisfaelschung in den meisten Fachgebieten doch auffaellt.

 
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