Die Schülerin habe "in Tötungsabsicht mehrere Male auf ihre Mutter eingestochen", so Staatsanwalt Christian Mayer in seiner bereits rechtskräftigen Anklageschrift. Jene 14-Jährige, die am 13. April 2010 in der Sankt-Johann-Gasse in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser ihre Mutter erstochen haben soll, muss sich wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.
Die 14-Jährige beteuerte zwar, dass sie ihre 37 Jahre alte Mutter nicht töten wollte. Dies wertet der Staatsanwalt jedoch als "Schutzbehauptung". Ihre Angaben wären "mit der Heftigkeit des Angriffs nicht in Einklang zu bringen". Das Mädchen habe darüber hinaus schon Monate vorher überlegt, mit einem Messer auf die Mutter loszugehen und dies in einem Internet-Blog auch angekündigt.
Das Verhältnis des Mädchens zur Mutter war stark belastet, regelmäßig wurde übers Fernsehen, Internet surfen oder die Hausarbeit gestritten. Bei den Auseinandersetzungen kam es teilweise zu Handgreiflichkeiten. "Wie bei jedem Streit in der letzten Zeit dachte sie (die 14-Jährige, Anm.) auch hier daran, ihre Mutter mit einem Messer zu töten. An diesem Tag fasste sie aber den Entschluss, es tatsächlich zu tun. Sie ging in die Küche und nahm ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge. Damit ging sie in das Badezimmer, wo ihre Mutter vor dem Spiegel stand und ihr den Rücken zukehrte", heißt es in der Anklageschrift zum Tatablauf.
Insgesamt sechs Stichverletzungen zählte der Gerichtsmediziner. Ein Stich in die Brust verletzte die Lunge und die Hauptschlagader, er führte zum Verbluten des Opfers. Dieser Stich wurde derart heftig geführt, dass laut Anklage die Klinge brach und diese in der Brust steckenblieb.
Laut dem Gutachten des Kinderpsychiaters Werner Gerstl war bei der Angeklagten infolge der ständigen Streitereien ein "zermürbender und eindeutig psychopathologischer Beitrag der Kindesmutter" erfolgt, was beim Mädchen "zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte". Zurechnungsfähigkeit war bei der 14-Jährigen dem Gutachten zufolge aber gegeben.
Im Fall eines Schuldspruchs drohen der 14-Jährigen gemäß dem Jugendstrafrecht ein bis zehn Jahre Haft. Mit einem Prozessbeginn wird im September gerechnet.
(APA)
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