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Mutter erstochen: Mordanklage für 14-jährige Wienerin

09.08.2010 | 14:44 |   (DiePresse.com)

Die Beteuerungen der 14-Jährigen, sie habe zwar zugestochen, aber ihre Mutter nicht töten wollen, wertet der Staatsanwalt als "Schutzbehauptung". Auslöser für die Bluttat war ein Streit übers Fernsehen und Internet surfen.

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Die Schülerin habe "in Tötungsabsicht mehrere Male auf ihre Mutter eingestochen", so Staatsanwalt Christian Mayer in seiner bereits rechtskräftigen Anklageschrift. Jene 14-Jährige, die am 13. April 2010 in der Sankt-Johann-Gasse in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser ihre Mutter erstochen haben soll, muss sich wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.

Die 14-Jährige beteuerte zwar, dass sie ihre 37 Jahre alte Mutter nicht töten wollte. Dies wertet der Staatsanwalt jedoch als "Schutzbehauptung". Ihre Angaben wären "mit der Heftigkeit des Angriffs nicht in Einklang zu bringen". Das Mädchen habe darüber hinaus schon Monate vorher überlegt, mit einem Messer auf die Mutter loszugehen und dies in einem Internet-Blog auch angekündigt.

Das Verhältnis des Mädchens zur Mutter war stark belastet, regelmäßig wurde übers Fernsehen, Internet surfen oder die Hausarbeit gestritten. Bei den Auseinandersetzungen kam es teilweise zu Handgreiflichkeiten. "Wie bei jedem Streit in der letzten Zeit dachte sie (die 14-Jährige, Anm.) auch hier daran, ihre Mutter mit einem Messer zu töten. An diesem Tag fasste sie aber den Entschluss, es tatsächlich zu tun. Sie ging in die Küche und nahm ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge. Damit ging sie in das Badezimmer, wo ihre Mutter vor dem Spiegel stand und ihr den Rücken zukehrte", heißt es in der Anklageschrift zum Tatablauf.

Insgesamt sechs Stichverletzungen zählte der Gerichtsmediziner. Ein Stich in die Brust verletzte die Lunge und die Hauptschlagader, er führte zum Verbluten des Opfers. Dieser Stich wurde derart heftig geführt, dass laut Anklage die Klinge brach und diese in der Brust steckenblieb.

Laut dem Gutachten des Kinderpsychiaters Werner Gerstl war bei der Angeklagten infolge der ständigen Streitereien ein "zermürbender und eindeutig psychopathologischer Beitrag der Kindesmutter" erfolgt, was beim Mädchen "zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte". Zurechnungsfähigkeit war bei der 14-Jährigen dem Gutachten zufolge aber gegeben.

Im Fall eines Schuldspruchs drohen der 14-Jährigen gemäß dem Jugendstrafrecht ein bis zehn Jahre Haft. Mit einem Prozessbeginn wird im September gerechnet.   

(APA)

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15 Kommentare
Gast: gast
09.08.2010 19:06
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zuwanderung


tut not, GELL?!

Gast: Rawuzikapuzi
09.08.2010 18:56
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RATLOS

Bei dieser Sache sind alle denkenden Menschen ratlos! Die Mutter war eine bedauernswerte schwer gemütskranke aggressive Person, die den Vater außer Haus getrieben und die Kinder und ihre Umwelt mutmaßlich immer stärker terrorisiert hat. Ein armer Mensch, ohne Zweifel. Das Kind schwer verbogen durch die andauernde Zermürbung von Seiten der Fehlverhalten seiner Mutter. Das Kind wird wohl zeitlebens nie überwinden sich selber der Mutter beraubt zu haben. So betrachtet ist jede "Zusatzstrafe" unnütz. Dennoch: Es kann nicht angehen, dass Menschen umgebracht werden und schon gar nicht, dass eine Tochter ihre Mutter umbringt. Wie soll da vorgegangen werden? Der Staatsanwalt redet pflichtschuldig leeres Blech. Die Geschworenen werden mit dieser vertrackten Problematik heillos überfordert sein. Die Gutachten (samt Gutachter!) sind so eine Sache. Wäre das Kind für unzurechnungsfähig erklärt worden, wäre sein Leben als permanent Stigmatisierte wohl für immer zerstört. Allerdings muss auf Grund unserer Rechtsordnung und vor allem "der guten Ordnung wegen" eine negative Sanktion für das Verhalten der Tochter her. Das im Grunde genommen Vertrackteste an der ganzen Angelegenheit: Keiner Behörde, "Autorität", etc., kann eigentlich ein Fehlverhalten unterstellt werden. Schwierig bis unlösbar ...

Antworten Gast: Was soll der Unsinn?
10.09.2010 14:57
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Re: RATLOS

Wieso wollen Sie unbedingt einer "Behörde, Autorität" ein Fehlverhalten unterstellen? Wieso sollte in jedem Fall jemand anders schuld sein? Tochter hat Mutter erstochen. Punkt. Oder verlangen Sie vom Staat, dass er jedem Elternteil einen Erzieher/Psychologen zur Seite stellt, damit Sie dem dann die Schuld geben können?!

Was ist los mit den Staatsverwaltungen?

Natürich war die ungezgülte Wut der Auslöser, Musterbeispiel für Effekte und verolorener Beherrschung.

Das als geplanten Mord zu beurteilen ist einer 14 Jährigen gegenüber geistige Grenzverletzund Rachelüstern.

Aber, Abschreckend muß sein - keine Frage.

Was denkt sich ein Staatsanwalt einem vor Angst schlotterndem Mädchen gegenüber das aus eigenem Verschulden seine Mutter veroren hat?

Was soll er tun? Dem Richter mit Erziehungsmaßnahmen und Lebensbildung ans Herz legen.

Sie hat keine zweite Mutter.


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Re: Was ist los mit den Staatsverwaltungen?

Nein, das ist nicht "rachelüstern", sondern gesetzliche Vorschrift, dass der Staatsanwalt das mögliche Maximum aus dem offenbaren Sachverhalt zur Anklage bringt; immerhin ist er ja nur eine Seite des Verfahrens, der Verteidiger wird auf Totschlag (wobei genau hier die "Gemütsbewegung" wie Zorn, Wut, "verlorene" Beherrschung" - also der Affekt - ins Spiel kommt) oder Körperverletzung mit Todesfolge plädieren: das ist dann die andere Seite.
Entscheiden wird der unabhängige Richter (auf Basis des psychologischen Gutachtens).

Gast: gast
09.08.2010 17:14
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fassungslos, ist das die jungend von heute, die uns voranbringen soll?


wienerin??

tschechin!!!

Re: wienerin??

Die Nationalität spielt natürlich eine unglaublich große Rolle. Ein Kind mit rein österreichischer Herkunft hätte soetwas natürlich NIE getan...

Re: Re: wienerin??

nein die nationalität spielt keine rolle..wohl aber die schlamperei der journaille
was sie betrifft,so leiden sie an xenophobieparanoia

Re: Re: Re: wienerin??

Bitte entschuldigen Sie meinen Mangel an Textverständnis. Ihr offensichtlich xenophiles Posting ist bei nochmaligem Lesen nur als Kritik an der schlechten Recherche der Presse zu verstehen.


Re: Re: Re: Re: wienerin??

mein obiges posting ist weder xenophob noch xenophil..es ist ausschliesslich kritisch in bezug auf schlampige recherche..
alles andere ist ihre zutat

Gast: gast
09.08.2010 16:11
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Lebenslänglich in den härtesten Knast in Isolationshaft wegsperren.


Re: Lebenslänglich in den härtesten Knast in Isolationshaft wegsperren.

Sie sprechen jetzt über sich selbst, oder?

Antworten Antworten Gast: gast
09.08.2010 20:37
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Nein.


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unfassbar