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Gericht: Ein Freispruch im Fall Kampusch

30.08.2010 | 18:49 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Ernst H., ein früherer Freund und langjähriger Geschäftspartner.des Entführers von Natascha Kampusch, stand vor Gericht: Er soll bei der Flucht des Täters geholfen haben aber die Richterin sah das anders.

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Wien. Ingenieur Ernst H. (46) weiß relativ viel über die Entführung von Natascha Kampusch. Wolfgang Priklopil, der Entführer, war sein langjähriger Geschäftspartner. Und ein guter Freund. Nachdem sich Natascha Kampusch am 23. August 2006 aus eigener Kraft befreit hatte, ließ sich Priklopil von H. stundenlang mit dem Auto ziellos herumfahren. Dabei gab er zu: „Ich bin ein Entführer und Vergewaltiger.“ Das berichtet Ernst H. am Montag – als Beschuldigter vor Gericht. H. soll durch die Irrfahrt die Flucht des Entführers „begünstigt“ haben.

Diese „Begünstigung“ (§ 299 Strafgesetzbuch) sei aber nicht nachzuweisen, meint Richterin Minou Aigner vom Grauen Haus. Und fällt einen Freispruch. Rechtskräftig ist dieser noch nicht, da Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter „keine Erklärung“ abgibt.

H. will von der Entführung zuvor nie etwas mitbekommen haben. Seine Treffen mit Priklopil („Ich habe ihn vor mehr als 20 Jahren kennen gelernt“) seien vorwiegend beruflicher Natur gewesen. Priklopil arbeitete für H., der sich auf Wohnungsrenovierungen spezialisiert hatte. Erst bei der Autofahrt habe Priklopil von dem Verbrechen berichtet. Die Richterin nennt dies „eine Art Vermächtnis“.

Priklopil habe sein Opfer mit den Worten „Du kennst sie eh“ beschrieben. Es habe sich demnach um jene junge Frau gehandelt, die der Entführer einmal zu einem Treffen mitgenommen habe. H.: „Er sagte, er habe sie im Alter von zehn Jahren entführt.“ Das besagte Treffen kam Jahre später zustande: Priklopil stellte H. ein Mädchen vor. H.: „Er sagte, das ist ein Nachbarskind, das mitfahren darf.“ Auf Fragen der Richterin, ob er dies denn geglaubt habe, meint H.: „Das war für mich schlüssig. Sie hat wirklich ausgeschaut, wie ein Nachbarskind, das sich freut, dass es einen Ausflug in ein anderes Bundesland machen darf.“ Zur Erinnerung: Natascha Kampusch wurde insgesamt achteinhalb Jahre in einem Verlies in Priklopils Haus in Strasshof (Niederösterreich) gefangen gehalten.

 

Ein Verlies, nur für einen Zweck

Im Zuge der Irrfahrt will H. auch von dem Verlies erfahren haben, gebaut für einen einzigen Zweck – nämlich, um ein Mädchen gefangen zu halten, zumal Priklopil nicht mehr daran geglaubt habe, dass sich je eine Frau aus freien Stücken für ihn interessiere. Im Verlauf der Fahrt habe Priklopil schließlich gebeten, er, H., möge Natascha Kampusch ausrichten, dass er sie „sehr gerne“ habe. Richterin: „War ihm bewusst, dass das, was er getan hat, ein unglaubliches Verbrechen war?“ Antwort: „Absolut, er hat es absolut gewusst.“

Ob Priklopils Mutter von der Entführung in Kenntnis gewesen sein könnte, interessiert die Vorsitzende. H.: „Ich bin zu hundert Prozent sicher, dass sie nichts wusste.“ Klar ist, dass der Entführer ein enges Verhältnis zur Mutter hatte. Er habe ihr auch „eine Entschuldigung“ zukommen lassen wollen, er habe damit begonnen, indem er das Wort „Mama“ schrieb, dann sei aber nichts mehr dazu geschrieben worden.

Die Situation in dem Auto sei für ihn bedrohlich gewesen, schildert H. „Ich dachte, der geht gegen mich vor, wenn ich ihn provoziere.“ Immerhin habe Priklopil auch erzählt, dass er bei einem seiner Ausflüge mit Natascha Kampusch zufällig in eine Polizeikontrolle geraten sei. Und: Hätte der kontrollierende Beamte Verdacht geschöpft, „hätte er diesen erschossen“. So sah dies offenbar auch Kampusch, die sich damals nicht getraut hatte, um Hilfe zu rufen. Letztlich habe Priklopil Suizidgedanken geäußert. Kurz nachdem er damals aus dem Auto ausstieg, legte sich der 44-Jährige auf die Schienen der S-Bahn.

 

Kampusch: „Bin erleichtert“

Im Anschluss an den Prozess meldete sich Natascha Kampusch (sie war nicht im Gerichtssaal) via Austria Presse Agentur zu Wort „Ich bin erleichtert, dass auch dieses Verfahren zu einem Abschluss gekommen ist. Es ist nicht einfach, immer wieder von dritter Seite zu erfahren, wie meine Gefangenschaft abgelaufen sein sollte“, sagte die 22-Jährige.

Weiter: „Ich hoffe, dass die Mittäter-These nun endgültig verworfen wird, sofern sich nicht wirklich stichhaltige Hinweise dazu finden sollten.“ Nächste Woche erscheint Natascha Kampuschs Autobiografie, in der sie „3096 Tage“ ihrer Gefangenschaft schildert.

Ernst H. (46), ein früherer Freund des Entführers von Natascha Kampusch, Wolfgang Priklopil, wurde am Montag im Straflandesgericht Wien vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen. H. war vorgeworfen worden, Priklopil im Auto für einige Stunden versteckt zu haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2010)

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6 Kommentare
Gast: fr sch
01.09.2010 12:07
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...

na hoffentlich ist das gerecht!

Gast: Hildegard 6
31.08.2010 10:15
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Jammertal Österreich !!!

Wieso können sich in Österreich alle Verbrecher die besten Anwälte leisten, die sie dann sowieso vor dem Kittchen bewahren, aber anständige, schwer-arbeitende Bürger können sich nur mittelmäßige Anwälte leisten !!!
Da ist es überhaupt kein Wunder, daß die Justiz NULL Ansehen genießt !!!

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Re: Jammertal Österreich !!!

Jedenfalls muss der Angeklagte H. im Geld schwimmen, wenn er sich den Doktor Ainedter als seinen Anwalt leisten kann. Oder hat er einen zahlungskräftigen Gönner / eine Gönnerin?

Gast: Kaltschaklapp
30.08.2010 21:50
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Ich werde künftig immer bei unserem Polizeiposten anfragen ob ich mein Mobiltelephon ausschalten darf. Man weiß ja nie ....

Gast: Johannes Egger aus Puch
30.08.2010 21:08
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da Herr Ainedter ist und bleibt..........

.......der erfolgreichste Rechtsanwalt in Österreich, aus welchen Gründen auch immer - er erinnert mich an den alten Stern von der Sailerstätte!

Antworten Gast: Khaine2025
31.08.2010 10:12
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Re: da Herr Ainedter ist und bleibt..........

Naja....an den alten Stern kommt er noch lange nicht ran ;-)

Aber ja seinen Ruf als EINER DER ERFOLGREICHSTEN Anwälte und Strafverteidiger hat er zu recht.