Fall Elsner: Fußfessel als neuer Zankapfel

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Hausarrest für U-Häftlinge: Diese Kombination sorgt nun für Debatten über die Sinnhaftigkeit der elektronischen Fußfessel. Diese soll dazu dienen, Personen im Hausarrest zu kontrollieren.

Wien (m.s.). Nach dem Richterentscheid, dem Langzeit-U-Häftling Helmut Elsner (75) eine Überstellung vom Gefängnis in den Hausarrest zu verwehren, ist eine Debatte über die Sinnhaftigkeit der elektronischen Fußfessel ausgebrochen. Diese soll dazu dienen, Personen im Hausarrest zu kontrollieren. Ob eine Fußfessel bei U-Häftlingen genug Sicherheit bietet, ist allerdings fraglich.

Voraussetzung für die U-Haft: Es muss dringender Tatverdacht vorliegen, und es muss ein Haftgrund gegeben sein, also Verdunklungs-, Wiederholungs- oder Fluchtgefahr. Letzteres wird bei Elsner seit mehr als dreieinhalb Jahren angenommen.

Sowohl der Chef der Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch, als auch der Strafrechtsobmann in der Richtervereinigung, Friedrich Forsthuber, schätzen die Fußfessel bei möglicher Verdunkelung oder Tat-Wiederholung als untaugliches Mittel ein. Auch wenn Fluchtgefahr vorliegt, sei die Fessel-Anwendung höchst problematisch.

Dazu kommt: Es besteht sowieso die Möglichkeit, U-Häftlingen Auflagen zu erteilen (Beispiel: Kaution), und sie dann – ohne Fußfessel – freizulassen.

So gesehen dürfte die Fessel bei U-Häftlingen in der Praxis kaum zur Anwendung kommen. Hausarrest dürfte künftig viel eher den Strafgefangenen vorbehalten bleiben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2010)

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