Flugrettung: Patienten sollen künftig zahlen

Flugrettung Patienten sollen kuenftig
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Verweigert die Versicherung die Transportkosten, soll sich der Helikopterbetreiber künftig am Patienten finanziell schadlos halten, so das Innenministerium. Betroffen davon wären jährlich etwa 5000 Flüge.

Die bundesweite Flugrettung liegt finanziell auf dem Boden, fliegt jährlich Millionenverluste ein. Um den Betrieb auch langfristig sicherzustellen, will das Innenministerium nun auch von den transportierten Patienten einen Beitrag einfordern. Dieser könnte im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.

So steht es in einer vertraulichen Unterlage zur bundesweiten Ausschreibung von sieben Helikopterstandorten. Das Papier liegt der „Presse“ vor. Auf Seite 7 des Abschnittes „Vertragsbestimmungen“ steht, dass der künftige Auftragnehmer berechtigt ist, anfallende Kosten „direkt gegenüber Privatzahlern“ zu verrechnen, „welche über keine Deckung durch die gesetzliche Sozialversicherung oder eine Privatversicherung verfügen“. Mit anderen Worten: Verweigert die Versicherung die Zahlung, muss der Patient den Einsatz des Hubschraubers selbst zahlen. Eine solche Regelung wäre alles andere als ein Minderheitenthema. Tatsächlich verweigert die Sozialversicherung bei jedem dritten Flug die Zahlung. Davon betroffen wären jährlich 4000 bis 5000 Patienten, die sich heute noch häufig kulant mit den Betreibern einigen.

Nur Freizeitunfälle sind rentabel


Hintergrund des Plans, den das Innenressort auf Anfrage bestätigte, ist die chronische Unterfinanzierung von Teilen der Flugrettung. Nach marktwirtschaftlichen Kriterien „rentabel“ sind nämlich nur jene Helikoptereinsätze, die nach Sport- und Freizeitunfällen (meistens Skiunfällen) anfallen. Sie dürfen in vollem Umfang an den Patienten (oder seine Unfallversicherung) verrechnet werden. Kosten: bis zu 5000 Euro. Einsätze, die der sogenannten Grundversorgung dienen, laufen über die gesetzliche Pflichtversicherung. Die aber zahlt an Flugunternehmen Pauschalbeträge, die nur bei kurzer Flugdauer die Kosten decken. Der typische Notfall (Herzinfarkt, schwerer Arbeitsunfall etc.) wird mit 948,27 Euro vergütet, Verkehrsunfälle mit 1821,90 Euro.

Und in jedem dritten Fall zahlt die Sozialversicherung gar nicht. Das geschieht etwa dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass auch ein Notarztwagen ausreichend gewesen wäre. Beispiel: Ein Unfallzeuge ruft die Notrufnummer. Dort muss der Disponent mittels standardisierter Fragen an den Anrufer den Grad der Verletzungen feststellen und entscheiden, ob er den Helikopter oder einen Notarztwagen alarmiert. Am Telefon ist jedoch oft nicht festzustellen, ob ein Bewusstloser nur „normale“ Knochenbrüche erlitten hat (Versicherung zahlt Helikopter nicht) oder Wirbelverletzungen vorliegen (Versicherung zahlt). Trotzdem: Sobald die Leitstelle den Helikopter alarmiert, muss dieser aufsteigen. Der Betreiber weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob der Einsatz auch bezahlt wird.

Das Innenressort will seinem künftigen Vertragspartner ermöglichen, die Flugrettung kostendeckend zu betreiben. Konkret geht es um Heliports in Innsbruck, Lienz, Klagenfurt, Salzburg-Stadt, Linz, Graz und Niederöblarn (Stmk.). Ende 2010 läuft der Vertrag mit dem ÖAMTC aus, der laut eigenen Angaben in der Grundversorgung jährlich drei bis fünf Millionen Euro Verlust einfliegt.

Mitte des Jahres schrieb das Innenministerium die Standorte neu aus. Einziger Bewerber ist der ÖAMTC, der aber nur fliegen will, wenn ihm der Verlust abgegolten wird. Das Innenressort will diese Kosten an die Patienten weitergeben, für den ÖAMTC kommt das aus „sozialen Gründen“ jedoch nicht infrage. Die Verhandlungen sind derzeit an einem Totpunkt angelangt. Bleiben die betroffenen Standorte ab 1. 1. 2011 geschlossen?

„Nein“, sagt Ressortchefin Maria Fekter. Geflogen werde sicher. Unklar sei nur, mit wem. „Wenn nicht mit dem ÖAMTC, dann mit einem anderen Anbieter.“ Zur Not werde auch die Flugpolizei abheben. Recherchen ergaben, dass die ersten Polizeihelikopter bereits zu fliegenden Intensivstationen umgebaut wurden. Kosten: mehrere hunderttausend Euro pro Stück.

Subventionen von den Ländern

Meint es Fekter ernst, müsste künftig auch das Innenministerium bei Fehleinsätzen seinen Patienten eine Rechnung legen. Eine Praxis, mit der private Anbieter in den alpinen Regionen Österreichs seit Jahren gut fliegen. Sie gleichen ihre Abgänge aus der Grundversorgung mit Flügen bei Sportunfällen mehr als nur aus, verdienen damit Geld.

Den betroffenen Landeshauptleuten ist das zuwider. Parallel zur vom Innenministerium betriebenen Infrastruktur gibt es nämlich Heliports, die von den Ländern direkt subventioniert werden, um kostendeckend arbeiten zu können. Den Wählern wäre nur schwer zu erklären, warum der Einsatz eines unter Bundesflagge fliegenden Helikopters einem Patienten verrechnet wird, jener eines vom Land finanzierten jedoch nicht.
Die Landeschefs hoffen daher, dass sich das Innenministerium doch noch mit dem ÖAMTC einigt – und die Mehrkosten trägt. Im Hintergrund wird allerdings schon an einer einvernehmlichen Lösung der Verpflichtung des Bundes zum Betrieb der sieben Standorte gearbeitet. Sie würden dann an die Länder zurückfallen. Anstatt die Gelegenheit zu nutzen, ein Konzept für eine Redimensionierung des laut Hauptverband viel zu großen Gesamtsystems zu erstellen, denkt man dort nicht daran. An allen zuständigen Stellen ist zu hören, dass dann wohl die Länder für die Abgänge aus dem Betrieb aufkommen würden.

("Presse"-Printausgabe, 9. Oktober 2010)

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