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Abschiebung: Experte sieht Rechtslücke

08.10.2010 | 18:28 |  von Philipp Aichinger, Regina Pöll und Ulrike Weiser (Die Presse)

Nach der Abschiebung der achtjährigen Zwillinge kritisieren Juristen die Vorgangsweise der Polizei - man hätte die Aktion abbrechen können. Eine kurze Schubhaft kann jedoch auch bei Kindern legitim sein.

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[WIEN]Darf man Kinder in Schubhaft nehmen? Und wie sieht eine „familiengerechte“ Abschiebung aus? Die achtjährigen Zwillinge Dorentinya und Daniela K. und ihr Vater August sind zurück im Kosovo, doch die Probleme rund um die Causa sind noch da.

Noch einmal der Fall in Kürze: Nach der Ablehnung des Asyls wurden vergangenen Mittwoch Vater und Töchter in Wien von einer Wega-Truppe festgenommen und in eine „Familienzelle“ gebracht, bevor sie am Donnerstag ausgeflogen und von der Mutter getrennt wurden. Vera K. war zu dem Zeitpunkt nämlich auf der Baumgartner Höhe in psychiatrischer Behandlung. Laut dem Verein „Purple Sheep“, der die K.s betreut, weiß Vera K. nichts von der Abschiebung und muss gemäß Befund nun monatelang behandelt werden. Weshalb die Rechtsberater der K.s auch hoffen, dass Vera K. auch ohne Asylgrund ein Aufenthalt mit „aufschiebender Wirkung“ zugestanden wird und der Rest der Familie dann wieder einreisen und in Österreich bleiben darf, wo alle seit 2004 gelebt haben.

 

„Bescheid auf die Klotür picken“

Unabhängig vom Ausgang des Falls wird über das „Wie“ der Abschiebung diskutiert. Im Zentrum der Kritik – auch von unabhängigen Juristen – steht der Einsatz der Wega, den Innenministerin Fekter im „Presse“-Interview als „korrekt“ verteidigte. Während die Polizei keine Missstände erkennt, bezeichnet Georg Bürstmayr, Anwalt und Leiter der Kommission 1 des Menschenrechtsbeirats des Innenministeriums, die Polizeiaktion als „überzogen“. Statt mit voller Truppe zu kommen, hätte man einen Beamten vorschicken können, um zu sehen, ob es Widerstand gebe, und man hätte, als bekannt wurde, dass die Mutter im Spital sei, die Aktion abbrechen können – „und wohl müssen.“ Eine Verletzung des Art. 8 EMRK (Schutz der Familie) ist für Bürstmayr wahrscheinlich, eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat aber sinnlos: „Wenn keiner verletzt wurde, gibt es keinen Schadenersatz. Den Bescheid könnten sie sich auf die Klotür picken.“

Rechtens kann es dagegen sein, Kinder nur mit dem Vater abzuschieben. Die vom UN-Sonderbeauftragten Manfred Nowak in der ORF-Diskussion erwähnte Kinderrechtskonvention sei nämlich nicht direkt anwendbar, sagt Gerhard Muzak, Asylrechtsexperte der Uni Wien. Überdies sei bei Abschiebungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eher rigoros. So kann prinzipiell eine kurze Schubhaft bei Kindern legitim sein. Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht jedoch eine andere „Rechtslücke“: Wenn die Gerichte für eine Abschiebung entschieden, dann könnten die Betroffenen nach der neuen Regel seit 2009 (unter die auch die K.s fallen) keinen separaten Antrag mehr auf humanitäres Bleiberecht stellen. Das sei mit der EMRK nicht vereinbar. Denn auch wer keinen Asylgrund vorweise, könne wegen langer Aufenthaltsdauer ein Recht haben, hierzubleiben. Dem widerspricht Bürstmayr insofern, als es nach wie vor ein Bleiberecht (korrekt: Niederlassungsbewilligung) gebe, sofern man nur neue Fakten vorbringen könne. Bei den K.s war das offenbar nicht der Fall. Laut „Purple Sheep“ wurde ihr Antrag abgelehnt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2010)

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928 Kommentare
 
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pfui !!! (wer auch immer)

"von einer Wega-Truppe festgenommen "

was soll das bitte??? eine sonder-spezial-terrorbekämpfungseinheit für eine arme familie mit kindern???
mir kommt das kotzen!!!
kein positiver asylantrag, daher muss ausgewiesen werden - von mir aus...
aber so???
wer nur ein bisschen hirn hat, geht hier ANDERS vor !!! und das hat nix mit irgendwelchen gesetzen oder sonstigem zu tun, die einsatzleiter wussten sicherlich dass es sich um eine familie handelt und da kinder dabei sind!!!
eckelhaft, schämt euch ihr unmenschen !!!

Gast: Carla Cherkassy
12.10.2010 15:29
2 1

Ein bissl genauer: Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention nur mit einem Durchführungsvorbehalt ratifiziert

D.h., dass diese von Österreich angenommene Konvention NICHT von Gerichten und Behörden DIREKT umgesetzt werden muss. In den im Internet zugänglichen kommentierenden Dokumenten schreiben öst. Juristen SEITENLANG genau über das Problem der Kinder-Abschiebung. Also ist man sich hier in Fachkreisen dieses Problems sehr bewusst.

Wenn wir also wollen, dass es rechtlich verbindlich nicht mehr zur Abschiebung von Kindern kommt, muss dieser Durchführungsvorbehalt fallen. Ein Fall für die Politik also bzw. "zurück an den Start".

Ausserdem: Es gibt nur ganz ganz wenige Länder auf der ganzen Welt, die Kinder abschieben. Leider gehört Österreich dazu. Wir bekleckern uns also nicht gerade mit menschenrechtlichem Ruhm.

Gast: Hermione
12.10.2010 13:52
1 1

Jeder Dummkopf darf sich "Experte" nennen.


Re: Jeder Dummkopf darf sich

Oder "Expertin", Frau Expertin!

Gast: Pellkartoffel
11.10.2010 11:27
2 0

Wenn Recht zu Unrecht wird...

Das Recht hat für die Menschen da zu sein und nicht die Menschen für das Recht. Das sollte eine sich christlich nennende Partei wie die ÖVP wissen. Für mich ist nach dem Fall Arigona und nun diesem unmenschlichen Vorgehen der Ofen aus. Sympathisch war mir die ÖVP auch früher nicht, aber jetzt werde ich sie (mit Worten) bekämpfen. Um mit Molterer zu sprechen: "Es reicht..." vor allem mit dieser Innenministerin.

Re: Wenn Recht zu Unrecht wird...

Das Recht hat für die Menschen da zu sein, und zwar für alle gleich.

Wenn Sie also dagegen sind, dass Personen ohne Asylgrund abgeschoben werden müssten Sie auch eine Alternative im Kopf haben. Offene Grenzen, jeder der Lust hat kann einwandern und bekommt Bleiberecht? Das kann es ja wohl dann auch nicht sein.

Und welche Regelung sollte es sonst geben? Automatisches Bleiberecht nach 5 Jahren? Nach 4,5? Nach 3? Selbst dann, wenn die Anwesenheit nur so lange währt, weil der Betroffene Verfahren verschleppt oder sich sogar einfach illegal hier aufhält?

Bleiberecht ab 5 Jahren ohne Wenn und Aber würde umgekehrt eine sofortige Umsetzung rechtsgültiger Ausweisungsbescheide erfordern - ohne Wenn, Aber, Folgeanträge oder sonst einen Aufschub. Ist das so viel besser?

Auf die Innenministerin einschlagen ist natürlich einfach. Dass etwa die Obermoralisten von den Grünen neben dem ganzen Gejammere im Zuge des Falles Zogaj einen Reformentwurf vorgelegt haben, der erstens absolut nicht praktikabel war und zweitens am Fall Zogaj garnichts geändert hätte, spricht Bände.

Bezeichnend auch, dass sich viele zwar darüber aufregen, dass das Bleiberecht Gnadenrecht ist (oder war - für neue Fälle gibts sehr wohl gesetzliche Bestimmungen), aber nur dann, wenn es nicht angewandt wird. Obwohl die Frau Innenminister eben auch argumentiert das Gnadenrecht NICHT willkürlich einsetzen zu dürfen.

Gast: rufezeichen
11.10.2010 08:17
1 0

man bedenke

diese dame war mal volksanwalt!!!!
da bleibt einem das hirn stehen!
aber tuts nur so weiter dann schafft fekter sich selbst ab.....


ÖVP ist raus aus dem Spiel

Innenministerium und Justizministerium werden nach diesem Wahlergebnis hoffentlich umbesetzt.

Re: ÖVP ist raus aus dem Spiel

Wissen Sie was für eine Wahl das war?
Ich gebe einen kleinen Tipp: Es war NICHT die Wahl der Bundesregierung.

Re: Re: ÖVP ist raus aus dem Spiel

Aber ein Vorgeschmack ist es sehr wohl gewesen.
ÖVP sind die größten Verlierer der Wahlen und wenn die das Ruder nicht rumreißen und Fekter abwürgen, werden sie noch weit hinter Grün abgeschlagen liegen. Vielleicht sogar weniger als 4%.

schande

Fekter ist politisch und menschlich unhaltbar.

Gast: Gast
10.10.2010 16:47
4 2

Frau Fekter


Politisch sind Sie bei mir unten durch.

Und erst recht menschlich.

Ein Kreuzerl von mir kann sich Ihre Partei bei der nächsten Wahl sicher nicht erwarten.


Gast: verein-socius
10.10.2010 12:06
1 1

Das WIE ist entscheidend, ...

... muss ein "rechtmäßiger" Abschiebebescheid von der Polizei durch eine Verletzung von Verfassungsbestimmungen durchgesetzt werden ?

Sind unsere Sicherheitsbehörden tatsächlich schon dort angelangt ....

oder leben wir in Österreich in einem Rechtsstaat, der auch Behörden und agierende Beamte, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

Österreich ist noch immer ein Rechtsstaat und keine Behörde, schon gar nicht die Sicherheitsbehörde, hat das Recht, dass durch behördliche Maßnahmen möglicherweise Verfassungsbestimmungen verletzt werden können und dürfen.

Ich hoffe sehr, dass eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben wird. Denn nur dann können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Agierende Beamte, die auf die Verfassung und auf die Einhaltung der Gesetze einen Eid geschworen haben.

1 0

Re: Das WIE ist entscheidend, ...

Würden Sie freundlicher Weise diese Verletzten Verfassungsbestimmungen nennen ?
Einfach Dinge zu behaupten ist typisch für verschiedene Gruppen in Österreich.

Gast: W. Serro_1
10.10.2010 08:23
4 4

Geh bitte ......

Hätte die Behörde anders entschieden und dies pardoniert - hätte die Marotte mit der "suizidgefährdeten" Mutter noch größere Schule gemacht und wir hätten uns unzählige weitere Problemfälle aufgehalsen.

Außerdem, was wäre wohl passiert, wenn die Kinder nicht in Schubhaft genommen worden wären und die linken Medien, inklusive ORF, die Kinder verwaist zuhause angetroffen hätten?

3 2

Wenn Recht zu Dummheit führt

Das besonders dumme an der Sache ist, dass die Leute die Kinder abschieben lassen, die 3/4 ihres Lebens in Österreich verbracht haben und von österreichischen Kinder nicht zu unterscheiden sind, auch diejenigen sind, die Familien als heilig ansehen und den Kindermangel in Österreich bedauern. Ihre Familienpartei kann stolz auf sich sein Frau Fekter!

0 2

EXPERTISE-LEGITIMITÄT-HUMANITÄT

Humanitäres Handeln kann durch keine Expertise verurteilt oder gerechtferigt werden. Alleine das Umfeld b.z.w. die Bildung kann entsprechend humanitäres Verhalten in der Bevölkerung verankern. Bezüglich Bildung für Kinder aus Familien mit geringerer Voraussetzung, ist die ÖVP auf dem Bremsweg. Das ist aus der Sicht der eher gebildeten Eltern, die ihren Kindern selbst helfen und damit deren späteren Karierechancen gegenüber den restlichen Berufsanfängern zu Vorteilen verhelfen legitim und der ÖVP nicht unangenehm. Ungebildete haben aufgrund ihrer geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt- da ja gerade die ÖVP dafür sorgt,dass ungebildete,für einfache Arbeiten zu geringsgtmöglichen Stundenlöhnen arbeitende Ausländer in Österreich arbeiten können- Tendenzen durch ihre Unzufriedenheit rechts zu tendieren. Das von der ÖVP geleitete Innenministerium fordert von Jahr zu Jahr schärfere Migrantenbestimmungen und setzt sie auch durch, um sich danach, wenn die Durchsetzung als Unmenschlichkeit gekennzeichnet wird, auf die durch sie geforderte Gesetzmäßigkeit zu berufen.Das geschieht aus Angst Wähler ans rechte Lager zu verlieren. Wie die morgige Wahl beweisen wird, ist das nicht möglich, da aufgrund des geringen Bildungdniveaus, bis zu 25% der Bevölkerung aufgrund ihrer Unzufriedenheit nach rechts tendieren. Trotzdemglaubt diese rechte Minderheit, Andersdenkende falls diese humaner denken die Empfehlung geben zu können, aus Österreich auszureisen. : Krotesk !!!

Antworten Gast: Walii
12.10.2010 18:50
0 0

Re: EXPERTISE-LEGITIMITÄT-HUMANITÄT

Und für Sie sind Andersdenkende also Menschen mit geringen Bildungsniveau? Ich finde diesen Gedankengang (in ihren Worten) "krotesk"!

Verantwortungsvolle Eltern

hätten es gar nicht so weit kommen lassen. Sie wären freiwillig und vor der Abschiebung abgereist. Unsere Gutidioten haben mal wieder eine unglaublich traurige Geschichte inszeniert und der linksgrüne ORF hat gejodelt vor Betroffenheit.

Gast: xTREME 15
09.10.2010 19:31
5 7

Ich schäme mich !!

Ich schäme mich für eine solche verabscheungswürdige Innen-Schotter-Ministerin !!!
Die mit einem riesigen Einsatzkommando mit Maschinengewehren auf zwei achtjährige Mädchen mitten in der Nacht losgeht !!
So was war doch bei uns ab 1939 modern !!!!
Katzi und Co dürfen bei uns aber weiter fornication betreiben und werden nicht abgeschoben !!!

Antworten Gast: Radio Gumpendorf
09.10.2010 20:18
5 3

Re: Ich schäme mich !!

Sie brauchen sich nicht zu schämen, sie muss sich schämen - aber dazu braucht man ein Schamgefühl!
Der Flakturm im Esterhazypark ist gegen diese Person ein Wackelpudding!

3 0

Abschiebungspraxis

Ich würde vor einem uniformierten Beamtem eine Kriminalbeamten in Zivil zur vorsichtigen Rekognoszierung entsenden, um die ganze Prozedur noch "kürzer und kostengünstiger" zu gestalten.
Von solchen Leuten ist anderes ALS DIESER uNSINN WIRKLICH NICHT ZU ERWARTEN

Ich bin sicher kein Fekter-Freund, aber...

Bis zum Bundesheer stimme ich ihr zu. Und vor allem, dass es Unsinn wäre, die Kinder zu ihrer selbstmordgefährdeten Mutter in die Psychiatrie zu bringen. Väter sind ja wohl auch Elternteile, oder?

Es werden immer wieder Kinder abgeschoben, und es wird versucht, es ihnen so angenehm wie möglich zu machen. Dass dieser Fall jetzt bekannt wurde, liegt auch meiner Meinung nach nur am Wahlkampf. Und wahrscheinlich hat man bewusst zwei herzige Mäderln herausgesucht. Es werden ja auch fünf schlimme Buben abgeschoben, aber die rühren sicher nicht so sehr das Herz wie zwei herzige Zwillingsmäderln.
Man sollte sich eher fragen, warum gut Deutsch sprechende Kinder überhaupt abgeschoben werden müssen. Die sollen doch da bleiben. Österreich braucht doch eh jedes Kind, das es kriegen kann. Und auch die Eltern sollen da bleiben, da könnten die Kinder Integrationskatalysator sein.

Und was man im Fernsehen gesehen hat - gut, ich war nicht dabei -, war sicher nicht brutal oder sonst was.

massive rechtslage?

was ist eigentlich los in unserem land? wenn man die reaktionen zu den artikeln über die abschiebung dieser kinder beobachtet kann man sich des eindrucks nicht erwehren, österreich ist ein "rechter" brutkasten. beiträge in denen die vorgangsweise des BMI und der polizei kritisiert werden, werden verhönt und von usern, die scheinbar nichts anderes zu tun haben, mit negativbewertungen überhäuft.
eine andere frage ist, was ist abschäulicher? parteien welche, aus purem populismus, menschenverachtende parolen propagieren oder eine regierung die aus mut- und rückgradlosigkeit diese menschenverachtung gesetz werden lässt. ein soziales chaos ist wohl nur noch eine frage der zeit und es bestädigt sich einmal mehr die tatsache, menschen sind nicht fähig (willens) aus der geschichte zu lernen!

Antworten Gast: Exekutive und Justiz auf Tiefpunkt!
09.10.2010 14:03
3 1

Rechtsbeugung ist an der Tagesordnung?

zumindest in Oberösterreich, bei Umweltverfahren nichtsneues, erklärte mir unlängst ein Betroffnerer, der seitdem nicht mehr wählen geht.
Bei Baurechtsverfahren kommen auch oft einlfussreiche erst zu einer Lösung, wenn der Gegner fertig ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht, bei der Toten im Fluss in Vöcklabruck und nachdem er jetzt doch ermitteln muss(dringender Mordverdacht), will es der selbe Staatsanwalt machen und es soll kein anderer unvoreingenommener hinzugezogen werden.
Nach der Vorarbeit von Strasser ist unter Fekter die Exekutivarbeit auf einem moralischen Tiefpunkt angelangt.
Fekter privat und der Fleischer zeigt auch auf, wer wahrscheinlich die Hose an haben wird.
Und ein Fall in O.Ö. wo ein Krminalpolizist seelenruhig und untätig zuschaute , wie seine 3 Hunde einen anderen beinahe zerfleischten und wo Menschen verletzt wurden, die die angreifenden Hunde bändigten, war der Staatsanwaltschaft auch keine Anzeige wert. Was der KrminalPolizist, in diesem Fall in seiner Freizeit machte geht für den "Polizei" Betrieb in Ordnung. Traurig, aber wahr.

jetzt quatschen alle...

... ueber die verantwortung des staates und der polizei ob dieses vorgehn die inder noch mehr traumatisiert.

fakt ist: will man zusätzliches trauma vermeiden ists wohl angebracht nach 3 negativ bewerteten asylanträgen das land freiwillig zu verlassen. wie können ngos und asylanwälte - die es eigentlich besser wissen sollten - dann nur so kaltbluetig sein und mit den hoffnungen ihrer klienten spielen, dass sich vielleicht "irgendwas" auftut: bleiberecht, begnadigung, schuelervisa was weiss ich.

da liegt eigentlich der fehler im system.

 
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