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Schüler demonstrieren gegen Abschiebungen

19.10.2010 | 12:08 |   (DiePresse.com)

Zwischen 1000 und 2000 Menschen haben in Wien gegen die Asylpolitik protestiert. Auch Mitschüler der 14-jährigen Armenierin waren dabei.

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Zwischen 1000 und 2000 Menschen haben am Dienstag vor dem dem Bundeskanzleramt in Wien gegen die Asylpolitik demonstriert. Unter den Demonstranten waren mehrere 100 Schüler des BORG 3. Sie protestierten gegen Abschiebungen von Schülern.

Das BORG 3 ist die Schule jener 14-jährigen Armenierin, die nach der Inschubhaftnahme ihrer Mutter untergetaucht war. Schulsprecher Moritz Wild sagte, Ziel der Aktion sei, humanitäres Bleiberecht für ihre Mitschülerin und deren Mutter zu erreichen und die Asylpolitik insgesamt zu ändern.

Außerdem fanden sich vor dem Bundeskanzleramt Vertreter des "alternativen Ministerrats" ein, eine Initiative unter anderem unter Beteiligung der bekannten Flüchtlingshelfer Karin Klaric und Ute Bock.

(c) APA

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(APA)

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453 Kommentare
 
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Gast: absurdes Ösiland
13.11.2010 15:14
1 0

Botschaft

die Botschaft an potentielle Asylwerber aller welt:

bringt in Ö schnell kinder zur welt und sucht Journalisten die Fotos für die Medien machen, dann bekommt ihr Asyl

:-)

Gast: Gastname
03.11.2010 13:07
0 0

Überschrift

Der Artikel und der Fall zeigt sehr schoen die Parameter einer Nazijustiz, die sich der Rechtssprechung in dem Heimatland jederzeit anpasst, wenn sie weniger arbeiten muss und strafbare Allgemeinplaetze fuer den Spitzengehalt verhoekern kann. Needless to say, dass grosse Teile Wiens bereits entsprechend dieser Taktik funktionieren, was dazu dient grosse Teile der Bevoelkerung Ihrer Rechte zu berauben, da die einfachsten Gesetze nicht mehr einforderbar sind und daraus die Justiz Ihre perversen zB Gehaltsforderungen oder Forderungen nach Scanner fuer sich bzw die Politiker taeglich bar jeder Grundlage entscheiden um Ihre Macht lustvoll in kuerzere Lebenserwartung fuer die Leute umzusetzen usw usf

Gast: Gast
29.10.2010 11:18
1 0

Richtig gerügt

Fekter hatte völlig recht mit ihrer Kritik. Leute wie die Komanis, Zogais etc. sind keine Asylanten, ihre Beschwerden wären deshalb richtigerweise sofort als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Das ginge sofort und würde keien Verfahrensdauer benötigen.

Gast: Trotzki
25.10.2010 10:14
0 0

Faules Pack

Faktum ist, dass sich die Herren Hofräte am VwGH nicht gerade die Haxn ausreißen bei der Arbeit.

Wer sie kennt, kann sie beim Herumspazieren und Einkaufen während der Dienstzeit beobachten.

Ganz ohne Hast. Denen ist völlig egal, ob sie an einem Tag einen Fall oder keinen erledigen.

Antworten luda2010
13.11.2010 15:40
0 0

Re: Faules Pack

na das erinnert mich an Lehrer, AMS Trainer etc.

kann es sein das das hier in Ö so üblich ist

aber wir wollen doch hier keine USA werden, oder? wir wollen doch ein Sozialer Staat mit beamtenmentalität bleiben, Leistungsdenken und wettbewerb sind nicht erwünscht

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Jablonowatz: "Es ist alles sooo kompliziert"


4 Jahre Verfahrensdauer für einen As ylfall ist schon rekordverdächtig.

Man sollte die Zahl der Entscheidungen pro Jahr und Mitarbeiter durchleuchten!

Antworten luda2010
13.11.2010 15:37
0 0

Re: Jablonowatz:

4 jahre ist standard, gibt viele längere Fälle.

denke es ist alles auch schwer überprüfbar, weil viele keine polit. Fluchtgründe haben , sondern eher aus privaten "Fehden" flüchten siehe

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=AsylGH&Entscheidungsart=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.07.2008&BisDatum=13.11.2010&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=nigeria&WxeFunctionToken=bd7151a5-13dc-4dba-a948-a54a172c0c54

siehe Asylentscheidung: Gründe!

Gast: pensionär
22.10.2010 20:56
2 0

Abzocker aller Länder vereinigt euch

Zitat Erich Kästner: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Die Profi-KÜMMERER sollen mal hinter den Schreibtischen hervor kriechen und mit der Schaufel in der Hand helfen und lernen, was Arbeiten heißt. Für Frau Koroun hätte ich eine wesentlich sinnvollere Tätigkeit in ihrem Geburtsland Türkei, sich dort um Unrecht und Unterdrückung zu kümmern, als im funktionierenden Österreich für Kost und Quartier heiße Luft zu verbreiten. War sie in der Türkei, um für die Erdbebenopfer zu schaufeln, mutterlose Kinder zu betreuen, Babys aus der Sch… zu wickeln – sicher nicht.

Warum waren und sind die Asylwerber so gerne in Österreich und Deutschland – denn da werden sie auf Staatskosten erhalten mit einem Betrag, für den sie in ihren Herkunftsländern arbeiten müssten. Aber in Österreich droht man sofort mit der Fa-schismuskeule. Wer bei uns legal einreist und eine Arbeitsbewilligung besitzt, wird nicht abgeschoben. Aber: Urlaub auf Kosten der österreichischen Steuerzahler ist nicht drinnen.

troootzi
22.10.2010 19:16
0 0

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, hat sich am Dienstag gegen die jüngste Kritik von VP-Innenministerin Fekter gewehrt. Verfahrensdauer beim VwGH...

Teil 2:

Für manche Asylwerber mag die lange Verfahrensdauer ein Vorteil sein. Für österreichische Bürger ist aber die lange Verfahrensdauer beim VwGH einfach eine Zumutung.

Ein Beispiel:
Beschwerde ggen die Suspendierung: 06.02.1995
Erkenntnis des VwGH: 29.11.2002
Dienstrechtsmandat des Rechnungshofs: 01.09.1994
Bescheid des Rechnungshofs: 18.09.2000
Beschwerde gegen Dienstrechtsmandat: 18.10.2000
Aufhebung des Bescheids durch VwGH: 27.09.2005

Diese seltsamen Vorgänge im VwGH werden nun offensichtlich in einem anderen Verfahren wiederholt.

Eine Amtshaftung des VwGH? Das Amtshaftungsgesetz schliesst dies aus.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0823, SFH-0643, SFH-0930


troootzi
22.10.2010 19:16
0 0

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, hat sich am Dienstag gegen die jüngste Kritik von VP-Innenministerin Fekter gewehrt. Verfahrensdauer beim VwGH...


Teil 1:

Ich halte es für absolut notwendig, daß sich Präsidenten von Höchstgerichten zu aktuellen Themen zu Wort melden.

Es wäre auch angebracht, wenn der Präsident des VwGH sich zu einem jeden Bürger und jede Bürger betreffende Problem äußern würde, zumal der VwGh schon mehrmals damit befasst wurde:

Seit 32 Jahren fehlen Ausführungsggesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte " ( CCPR ).

Obwohl seit vielen Jahren alle Abgeordneten zum Nationalrat, insbesondere die Verfassungssprecher aller Parteien und alle Clubchefs über die fehlenden Ausführungsggesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte " ( CCPR ). nachweislich informiert wurden, gibt es nicht die geringste Initiative, entsprechende Ausführungsgesetze zu beschließen.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0823, SFH-0643, SFH-0930


Gast: Han
22.10.2010 08:46
0 1

Fragwürdig

Eine problematische Angelegenheit, weil das Kind einer Österreicherin dableiben dürfte, hingegen das Kind eines Österreichers abgeschoben wird!
Wieder einmal ein krasser Fall der Benachteiligung der Männer!
Da kann die Fekter noch so viel darüber herum reden.

Antworten Gast: Messalina
22.10.2010 12:18
1 0

Re: Fragwürdig

Quatsch, dass das nicht sein Kind ist, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben

Gast: katzenfan
21.10.2010 22:48
0 0

link trotzdem aufrufbar

wenn man den angegebenen link markiert von http bis html, und kopiert, kann man ihn im internetbrowser einfügen und er hat bei mir funktioniert und mich zu der unten genannten Seite geführt.

Vielleicht hat sie das Kind aus der Vergewaltigung verloren oder abgetrieben und das Kind jetzt ist wirklich seines, oder der Taxifahrer würde es eben als seines anerkennen unabhängig der biologischen Vaterschaft?

Gast: Zeitloser Frühling
21.10.2010 22:14
1 1

Wie wärs mit folgender Schlagzeile:

"In Österreich wohnhafter Afghane vergewaltigt Mongolin in Tschechien mit Folgen."
(Sie sagte aus, das Kind stamme aus einer Vergewaltigung, er sagt aus, es sei sein Kind)

Als er hört, dass er dabei Vater geworden ist, kann er sein Glück nicht fassen und lockt unter tatkräftiger Mithilfe von Mitgliedern der Asylmafia die Frau mit Kind nach Österreich.

Allein, das aufgetischte Raubergeschichtl wurde vom Asylgerichtshof nicht goutiert. So ein Pech aber auch...

Gast: Sigute
21.10.2010 20:08
0 1

Wir wissen nicht alles!

Ich verstehe nicht ganz. Die Frau war also illegal da? Wenn man illegal in ein Land einwandert kann man noch so viele Kinder mit den Einheimischen bekommen und noch so viel hier verliebt sein, das ändert nicht an dem Status. Sie hätte sich um ihre Papiere kümmern sollen, so schnell wird man nicht abgeschoben. Sie hätte freiwillig in die Mongolei fahren sollen und alle notwendigen Papiere nachbringen. Wenn man diese Sachen schleifen lässt kann schon sowas passieren und ich kenne so einige Ausländerinnen die mit einem Österreicher verheiratet sind und solche Probleme nicht haben.

Falls kein Aufenthaltsverbot in Ö gegen diese Dame besteht könnte ihr Freund sie nach Österreich einladen so dass sie die Heiratspapiere nachholen kann und während eines solchen Aufenthaltes die Ehe schliessen kann.

serafin
21.10.2010 18:27
0 0

linker link!

Ich habe gesehen, dass sich der link wegen der eigenartigen Formatierung hier nicht verwenden lässt. Man kann ihn aber auch im KURIER zum Artikel "Vater nimmt Abschied von seiner Familie" finden, wo ihn ein Herr Werner Strassl um 23:32 Uhr gepostet hat und wo er funktioniert! Nur für den Fall, dass jemand an der Wahrheit interessiert sein sollte.

serafin
21.10.2010 18:14
2 1

Vater

Ich habe jetzt dreimal einen link zum Erkenntnis des AsylGH eingegeben, aus dem sich die Unhaltbarkeit der Darstellung des Falter und in der Folge der Presse ergibt. Zufällig sind alle drei Kommentare verschwunden!

serafin
21.10.2010 18:12
0 1

Vater

Wenn die sich aus dem Erkenntis des AsylGH ergebende Wahrheit hier nicht gefragt ist, bitte ich um Verständigung!
Nach ihren eigenen Einlassungen wurde die Mutter in Tschechien vergewaltigt und geschwängert. Da het der Fakiri ein Problem, wenn das wahr und er der Vater ist:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/AsylGH/
ASYLGHT_20091007_S17_409_114_1_2009_00/
ASYLGHT_20091007_S17_409_114_1_2009_00.html


serafin
21.10.2010 17:41
2 1

Journalistische Sorgfalt

Dass die Presse ausgerechnet den "Falter" zitiert und ungeprüft die Angaben übernimmt, ist einfach peinlich. Das widerspricht den grundlegendsten Regeln jurnalistischer Sorgfalt!

iggy
21.10.2010 13:18
0 0

erratum

das Kind ist natürlich nicht österreichischer Staatsbürger, ist aber in gerader Linie mit seinem Vater verwandt (sic!) und darf trotzdem hierbleiben, an der Problematik ändert sich daher garnix, auch wenn man das Baby überhaupt aus der Betrachtung herausnimmt.

Die Zumutbarkeit eines Familienlebens in einem anderen Land (elsewhere approach) ist nach ständiger Rsp des EGMR an die Bindung der betroffenen Personen an das ins Auge gefasste Land abhängig.

iggy
21.10.2010 12:56
0 0

und all das

veranlasst mich zu glauben, wie die Zeitung (siehe Leitartikel vom Sonntag, erster Absatz), so ihre Leser ...

iggy
21.10.2010 12:53
0 0

Quellen

Die einschlägige Judikatur zu Art 8, 12 EMRK, Art 3 4. ZPEMRK

iggy
21.10.2010 12:37
0 0

Quellen

Wer das nicht glaubt, empfehle ich das Studium der Judikatur des EGMR zu Art 8 EMRK, insbesondere zum "elsewhere approach" und Art 12.

iggy
21.10.2010 12:18
1 0

daraus folgt:

Einem österrreichen Staatsbürger wird sein Recht auf Vater und Mutter vorenthalten.

Einem anderen österreichischen Staatsbürger wird sein Recht auf seine Lebensgefährtin vorenthalten. Es ist einem Österreicher mit türkischen Wurzeln die Verwirklichung seines Rechts auf Familienlelebens in der Monglei nicht zumutbar, ebenso die Vereitelng seines Rechts zu heiraten wenimmer er will.

Der Republik Österreich ist es daher nicht gelungen, einen entsprechenden Ausgleich öffentlicher und privater Interessen herzustellen, dies mit dem Hinweis, dass es ihr unbenommen ist, "Staatsbürgershaftsehen" auszuforschen und aufzulösen. Sie hat daher die ihr durch die EMRK auferlegten Pflichten nicht erfüllt.

Für die lustigen Autoren hier bitte noch 3 Bier, ich bezahl`.

iggy
21.10.2010 11:47
0 0

dann klopf ich mal in die Tasten ...

1. es gibt keinen Grund zu glauben, dass der von Messalina gepostete Link zur richtigen Entscheidung führt.
2. haben die geschätzten Autoren ihre Quellen bezüglich der Korrekturen des Sachverhalts nicht offen gelegt, der SV ist daher für wahr zu halten:

Die Dame ist über Tschechien nach Österreich eingereist, hat hier um Asyl angesucht, ihren Traummann kennengelernt und ist schwanger geworden. Für eine schnelle Heirat haben die Dokumente gefehlt.

Als Lebenspartner hat die Dame kein Recht auf Niederlassung, da es keine Lebens-gemeinschaft im Herkunftsland gab.

Bleibt das Asylverfahren und ein allfälliges humanitäres Aufenthaltsrecht.
Für das Asylverfahren ist die Republik Tschechien zuständig (Dublin II). Ein humanitäres Bleiberecht scheitert am Überwiegen öffentlicher Interessen, zumal es dem österreichischen Vater durchwegs zumutbar ist, die Mutter regelmäßig in der Mongolei zu besuchen.

Das gemeinsame Kind ist österreichischer Staatsbürger, darf also ohne Diskussion hier bleiben.

So dann hätten wir jetzt einmal die Fakten zusammengetragen ...

Antworten Gast: Dr. T
06.04.2011 17:04
0 0

Re: dann klopf ich mal in die Tasten ...

Die Staatsbürgerschaft unehelicher Kinder richtet sich nach der Mutter. Das gemeinsame Kind ist also nicht österreichischer Staatsbürger. Durch eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater könnte das Kind vielleicht hier bleiben. Auf den Status der Mutter hat das aber keinen Einfluß.

 
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