Mit Fahrrad zum Banküberfall: Fünfeinhalb Jahre Haft

Fahrrad Bankueberfall Fuenfeinhalb Jahre
Fahrrad Bankueberfall Fuenfeinhalb Jahre(c) APA (Rubra)
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Der Deutsche radelte zum Banküberfall in Tirol. Die Unbescholtenheit und das Geständnis wurden dem 51-Jährigen als strafmildernd angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen schweren Raubes ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 51-jähriger Deutscher verurteilt worden. Dem Mann wurde von der Anklage vorgeworfen, am 13. September dieses Jahres mit einer Gaspistole eine Filiale der Sparkasse in Axams im Bezirk Innsbruck-Land überfallen zu haben. Zuvor soll er ein Fahrrad gestohlen haben, um damit zur Bank zu gelangen. Als er das Geldinstitut verließ, wurde er aber bereits von einem Polizisten in Empfang genommen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte zeigte sich zu Beginn der Verhandlung vollinhaltlich geständig. Er habe das Fahrrad ein paar Tage vor dem Überfall am Bahnhof in Innsbruck entwendet. Dann sei er mit seinem Auto mit gestohlenen Kennzeichen nach Axams gefahren. Dort stieg der 51-Jährige auf den Drahtesel um und radelte zur Bank. Als gerade ein Kunde die Bank verließ, stürmte er in den Kassenraum und forderte die beiden Angestellten auf, den Tresorraum zu öffnen. Anschließend packte er das Geld in einen mitgebrachten Sack und verließ die Bank.

Indes hatte einer der beiden Angestellten den Alarmknopf betätigt. Der alarmierte Streifenwagen wartete bereits vor der Bank als der Deutsche fliehen wollte. "Ich habe den Polizisten aufgefordert, abzudrücken", schilderte der Angeklagte. Schließlich habe er sich aber zur Aufgabe überreden lassen.

"Mein Mandant hat durch sein umfassendes Geständnis wesentlich dazu beigetragen, das Ermittlungsverfahren zu einem raschen Ende zu bringen", argumentierte die Verfahrenshelferin Teresa Zanon-Celigoj. Er sei vor der Tat arbeitslos gewesen und habe in dem Überfall eine Chance gesehen, "sein Leben wieder in den Griff zu bekommen". Die Waffe sei die gesamte Zeit über gesichert gewesen, zudem habe er sich bei den Bank-Mitarbeitern entschuldigt, als er sie in den Tresorraum sperrte. Die Milderungs- würden die Erschwernisgründe überwiegen.

Richter Günther Böhler verwies beim Strafausmaß auf das Geständnis des Deutschen und seine bisherige Unbescholtenheit. Der 51-Jährige habe sich laut Gutachten in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Von Seite der Anklage wurde vorerst keine Erklärung abgegeben.

(APA)

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