Kampusch-Akte als heiße Kartoffel im Parlament

Natascha Kampusch
Natascha Kampusch(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
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Doch kein Ende in der Causa Kampusch: Das Parlament verlangt Klärung vieler noch offener Fragen; nur weiß noch niemand, wer überhaupt zuständig ist.

Wien. Die These geistert seit 1998 herum, seit die damals zehnjährige Natascha Kampusch entführt wurde: Das Mädchen, so hieß es, könnte einem Kinderpornoring zum Opfer gefallen sein. Zwölf Jahre später, konkret Dienstag dieser Woche, griff BZÖ-Klubchef Ewald Stadler den alten Verdacht wieder auf, wonach möglicherweise ein „politisch potenter“ Kinderpornoring den Hintergrund der Entführung bildete. Bisher ließ sich dies nicht beweisen. Vor allem aber rückt auch das Opfer selbst derartige Überlegungen ins Reich der Legende – und dennoch kommt erneut Bewegung in die Sache.

Das umfangreiche Dossier zu den – seit Jänner dieses Jahres abgeschlossenen – Kampusch-Ermittlungen , das der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, an die Klubobleute im Parlament übermittelt hatte, war am Mittwoch Gegenstand heftiger parlamentarischer Debatten. Mittlerweile herrscht so etwas wie parlamentarischer Konsens: Noch immer bestehende Ungereimtheiten (Beispiel: Warum können dem Entführer Wolfgang Priklopil zwei IP-Adressen zugewiesen werden, obgleich in seinem Haus kein PC gefunden wurde?) sollen nun von der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgeklärt werden.

Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verweist in ihrer wortgleichen „Beantwortung“ von vier parlamentarischen Anfragen der FPÖ (weitere Anfragen wurden bereits eingebracht) jeweils auf Innsbruck. „Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet, welche die Verwertbarkeit der darin enthaltenen Informationen für die dort anhängigen Ermittlungen prüfen wird.“

Das Ganze ist weniger kompliziert, als es klingt: Die „enthaltenen Informationen“ basieren auf dem Rzeszut-Dossier, das den damals für den Fall Kampusch zuständigen Staatsanwälten gravierende Versäumnisse vorwirft. Genau dieses Dossier ist ohnedies seit Wochen Basis der Innsbrucker Ermittlungen. Insofern leitet die Ministerin kaum Neuigkeiten nach Innsbruck. Nur: Was ist eigentlich der genaue Auftrag an die Innsbrucker Anklagebehörde? Formal führt Innsbruck ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Wiener Anklagevertreter. Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Grundfrage dabei: Haben diese fünf Ankläger in amtsmissbräuchlicher Weise bestimmte Ermittlungen unterlassen? Der Hauptbeschuldigte, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, sagte der „Presse“, er begrüße die Innsbrucker Bemühungen. Er habe überhaupt nichts zu verbergen. Von Amtsmissbrauch könne keine Rede sein.

Tatsächlich halten es nicht einmal kühne Beobachter für wahrscheinlich, dass die fünf, teils hochrangigen Anklagevertreter wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden. Sehr wohl im Bereich des Möglichen liegt aber, dass die das Ermittlungsverfahren führende Innsbrucker Staatsanwältin, Gabriele Ginther, befindet, ihre Wiener Kollegen hätten bei den Kampusch-Ermittlungen etwas vergessen. Dies wäre freilich nicht strafbar. Aber das „Vergessene“ müsste nachgeholt werden.

Verfrühtes Lob im Parlament

In dem Fall müsste man wieder in die eigentlichen Kampusch-Ermittlungen einsteigen. Dies ist aber allenfalls Zukunftsmusik. Insofern ist es verfrüht, wenn etwa SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in einer Aussendung, „die erneute Prüfung der Causa Kampusch begrüßt“. Derzeit gibt es eine solche definitiv nicht. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Brigitte Loderbauer: „Wir haben sicher keine Überprüfungskompetenz, ob in der Sache Kampusch etwas schiefgelaufen ist.“ Denn: „Wir haben die Frage des Amtsmissbrauchs einer Prüfung zu unterziehen.“

Rzeszut bemängelt etwa, dass jene Zeugin, die mehrfach angegeben hatte, bei der Entführung zwei Täter gesehen zu haben, noch nie von einem Staatsanwalt oder einem Richter (immer nur von der Polizei) einvernommen wurde. Sollte auch Innsbruck eine „justizielle Einvernahme“ vermissen, wird dies voraussichtlich in einem Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck bzw. das Justizressort vermerkt. Aber wer holt die Befragung dann nach? Muss Wien dann (obwohl die hiesigen Staatsanwälte unter Verdacht stehen) das Kampusch-Verfahren neu aufrollen? Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, sagt ehrlich: „Ich weiß es einfach nicht.“ Innsbruck weiß es auch (noch) nicht. Damit ist wohl für eine Fortsetzung der parlamentarischen Debatten gesorgt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2010)

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