Bandion-Ortner: Sex-Anbahnung im Internet strafbar

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BANDION-ORTNER(c) APA/ROBERT JAEGER (Robert Jaeger)
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Die Justizministerin will einen eigenen Straftatbestand für "Cyber-Grooming" schaffen, also das Heranmachen an Kinder im Internet. Sie will damit eine Vorreiterrolle in der EU einnehmen.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will einen eigenen Straftatbestand für "Cyber-Grooming" einführen: Wer sich im Internet - etwa in Chats oder auf sozialen Netzwerken wie Facebook - an Kinder heranmacht und sexuelle Handlungen anbahnt, soll mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, sagte sie beim EU-Justizministerrat am Freitag in Brüssel.

Bandion-Ortner und ihre Kollegen beraten dort eine EU-Richtlinie, die "Cyber-Grooming" in ganz Europa unter Strafe stellt. Eine derartige Bestimmung gebe es derzeit nur in Schweden, das bisher gute Erfahrungen damit gemacht habe. Auch Finnland wolle ein solches Gesetz einführen. Gemeinsam mit diesen beiden Ländern sei Österreich Vorreiter in der EU, wenn Bandion-Ortner wie geplant in den kommenden zwei Wochen einen Gesetzesvorschlag in Begutachtung schickt. 

Angesprochen auf Probleme mit der Privatsphäre von Internetnutzern sagte die Ministerin, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum sei. "Das verkennen viele Leute. Deswegen muss man hier Zeichen setzen. Natürlich kann man jederzeit einen Flirt im Internet anbahnen. Das ist nicht verboten. Aber wenn man quasi als Erwachsener einen sexuellen Kontakt mit einem Minderjährigen anbahnt, dann ist das nicht in Ordnung."

Internetsperren für Bandion-Ortner nötig

Die EU-Justizminister sind sich noch uneinig, ob Internetseiten gesperrt oder auch gelöscht werden können sollen. "Ich bin nach wie vor ganz fest der Meinung, dass beides möglich sein muss. Ich nicht der Meinung von Deutschland, die nur löschen wollen, aber nicht sperren." Jedenfalls "die Worte Meinungsfreiheit und Kinderpornografie in einem Satz zu verwenden, das ist für mich einfach unmöglich". Dies sei auch keine Zensur, sondern ein Zeichen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.

(APA)

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