Wien/M.s. „Auf Grund einer heute vom Obersten Gerichtshof getroffenen Entscheidung kommt es im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen in der Strafsache gegen Helmut Elsner (...) zu einem Wechsel in der Person des Vorsitzenden.“
Mit dieser Stellungnahme zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun die Konsequenzen aus einer höchst bedenklichen Konstellation: Wie „Die Presse“ aufgedeckt hat, bewirbt sich jener Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, der im Bawag-Verfahren über Helmut Elsner und Co. zu entscheiden hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Philipp bewirbt sich freilich nicht irgendwo, sondern an hoher politischer Stelle, nämlich bei Justizministerin Claudia Bandion-Ortner – und damit bei der früheren (erstinstanzlichen) Bawag-Richterin. Diese entscheidet dann (es gibt mehrere Bewerber) und erstattet einen Vorschlag an den Bundespräsidenten.
Der OGH sieht bei Philipp einen „Ausschließungsgrund“ für das Bawag-Verfahren. Zumindest der Anschein der Abhängigkeit des Richters von der Ministerin könne gegeben sein, heißt es sinngemäß. Die Bewerbung läuft indes weiter. Als neuer Senatspräsident wird Philipps bisheriger Stellvertreter fungieren. Bawag-Gerichtstag bleibt der 23.12.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2010)
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