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OGH greift durch: Elsners Richter abgezogen

03.12.2010 | 18:41 |   (Die Presse)

Paukenschlag nach „Presse“-Artikel über „Abhängigkeit“ des Richters im Bawag-Verfahren. Als neuer Senatspräsident wird Thomas Philipps bisheriger Stellvertreter fungieren.

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Wien/M.s. „Auf Grund einer heute vom Obersten Gerichtshof getroffenen Entscheidung kommt es im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen in der Strafsache gegen Helmut Elsner (...) zu einem Wechsel in der Person des Vorsitzenden.“

Mit dieser Stellungnahme zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun die Konsequenzen aus einer höchst bedenklichen Konstellation: Wie „Die Presse“ aufgedeckt hat, bewirbt sich jener Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, der im Bawag-Verfahren über Helmut Elsner und Co. zu entscheiden hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Philipp bewirbt sich freilich nicht irgendwo, sondern an hoher politischer Stelle, nämlich bei Justizministerin Claudia Bandion-Ortner – und damit bei der früheren (erstinstanzlichen) Bawag-Richterin. Diese entscheidet dann (es gibt mehrere Bewerber) und erstattet einen Vorschlag an den Bundespräsidenten.

Der OGH sieht bei Philipp einen „Ausschließungsgrund“ für das Bawag-Verfahren. Zumindest der Anschein der Abhängigkeit des Richters von der Ministerin könne gegeben sein, heißt es sinngemäß. Die Bewerbung läuft indes weiter. Als neuer Senatspräsident wird Philipps bisheriger Stellvertreter fungieren. Bawag-Gerichtstag bleibt der 23.12.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2010)

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8 Kommentare

leider ist Justitia nicht nur an einem Auge blind ?

Wohin gleitet die Österreichische Justiz ? Es gibt schon viele Fälle wo die Justiz auch gegen die r.k. Kirchenfürsten sehr eigene Standpunkte vertritt ? Auch da war eine Beförderung ?

Klarheit am OGH, aber unverständliches Zögern im BMJ

Die Stelle einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten des OGH wurde durch den Unfalltod des früheren Vizepräsidenten am 13.6.2010 vakant. Die Bewerbungsfrist endete spätestens im August 2010. Das BMJ wurde spätestens im September 2010 mit den Bewerbungsunterlagen versorgt. Seither ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Heute ist der 6. Dezember 2010 ...

Gast: Florian
05.12.2010 18:05
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Befangenheit

es entbehrt meiner meinung nach jeder Grundlage 4 jahre untersuchungshaft mit dem Grund einer Fluchtgefahr zu verhängen bei einem Mann der 70 Jahre alt ist - wenn das nicht nach befangenheit stinkt dann weiss ich nicht - nachdem auch noch bei Bandion festgestellt wurde dass Sie aus karrieregründen den Prozess durchgepeitscht hat. wem das nicht verdächtig vorkommt sollte im kindergarten wieder anfangen

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Welche Rechtsgrundlage verletzt lebenslange Untersuchungshaft?

Keine?

Dann ist es kein Rechtsstaat!

Gast: Nyn
04.12.2010 14:33
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Ausschließungsgrund

Trotz meiner bescheidenen juristischen Kenntnissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich nicht um einen Ausschließungsgrund sondern um Befangenheit handeln muss.

Re: Ausschließungsgrund

Das ist leider überholt. In § 43 Abs 1 Z 3 StPO in der geltenden Fassung wurde die frühere "Befangenheit" von Richtern in den Katalog der Ausgeschlossenheit aufgenommen. Nur Kriminalpolizei und StA können in den in § 47 StPO genannten Fällen befangen sien.

Dem Elsner bleibt auch gar nichts erspart

Mitleid kommt bereits auf mit dem Elsner. Dem schon gar nichts erspart bleibt, um mit Kaiser Franz Josef zu sprechen. Jetzt kommt ihm im Berufungsverfahren sogar der zuständige Richter abhanden. Findige Rechtsanwälte könnten im Wechsel in der Vorsitz-Führung wieder ein Haar in der Suppe finden, was wiederum sehr leicht in eine Wiederholung des Verfahrens noch im Endspurt münden könnte.
Die rechtlichen Vorgänge um Elsner versteht ohnehin niemand mehr. Gar nicht so wenige meinen daher, dass es vielmehr schon Unrecht ist, was die Justiz mit Elsner treibt. Denn von einer ganzen Reihe vermutlicher Wirtschaftsverbrecher ist er der einzige, der immer noch sitzt. Wenn überhaupt auf irgendwen zutrifft, dass die Justiz in einem Monsterprozess eben ein Bauernopfer braucht, dann auf Helmut Elsner.
Ein Paradox ist es tatsächlich, dass diejenigen, die es eigentlich wissen müssten, wohin die Milliarden verschwunden sind, noch immer frei herumlaufen und schon wieder ihren windigen Geschäften nachgehen.
Ein anderer Bankdirektor, der zwar heftig bestreitet und jede Mitverantwortung für Verluste von Hunderten Millionen weit von sich weist, wird nach nur zwei Monaten gegen läppische 500 Millionen auf freien Fuß gesetzt, obwohl er im Verdacht steht, ein Vielfaches von dem in den Sand gesetzt zu haben. Für diesen Schaden, der die Republik beinahe finanziell ins Wanken gebracht hätte, muss der Steuerzahler aufkommen, während Elsner nur die Bawag an den Rand des Ruins geführt hat.

Gast: inzeitenwiediesen
03.12.2010 16:51
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mich würde es nicht wundern.....

....wenn es in Amerika/New York, von Flöttl eingerichtete "Pensionskonten" für "willfährige Freunderl" aus Österreich gibt!