Tierschützer-Prozess: Die gröbsten Fehlentwicklungen

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Tierschützer vor Gericht: Am 24. Jänner wird das "Mafia-Verfahren" gegen 13 Tierschützer fortgesetzt. Dieses gilt bereits als Polizei- und Justizaffäre. "Die Presse" analysiert die rechtsstaatlichen Todsünden.

Wien/Wiener Neustadt. Wenn in drei Wochen im Landesgericht (LG) Wiener Neustadt der Strafprozess gegen 13 Tierschützer fortgesetzt wird, stehen Polizei und Justiz am Prüfstand. Können die erheblichen Zweifel an einer fairen Verhandlungsführung beseitigt werden? Wie geht die Groteske um die besonders schonende Zeugeneinvernahme der „Sex-Agentin“ Danielle Durand weiter? Zieht gar der Staatsanwalt, wie von SPÖ und Grünen gefordert, die Anklage zurück? „Die Presse“ analysiert die gröbsten Fehlentwicklungen.

1. Die Angeklagten haben noch immer keine volle Akteneinsicht.

Da helfen auch zwei Gerichtsbeschlüsse nichts, in denen das Verweigern der Akteneinsicht durch die Polizei als Rechtsverletzungen gegeißelt werden: Die Aktenlage ist für die 13 Beschuldigten noch immer ein Rätsel. Und das bei einem Verfahren, das bereits im November 2006 mit Ermittlungen in der Tierschützerszene begann, unter Einsatz des gesamten Arsenals der Polizei (großer Lauschangriff, Einsatz einer verdeckten Ermittlerin, Telefonüberwachung für 18Anschlüsse mehr als ein Jahr lang etc.) fortgesetzt wurde und schließlich – nach dreieinhalb Monaten U-Haft von zehn Personen – im März 2010 in eine Verhandlung mündete.

Noch am 9.Dezember 2010 sahen sich vier Angeklagte um Martin Balluch, den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, gezwungen, einen Antrag auf „Ansehung der Ermittlungsergebnisse“ bei Gericht einzubringen. In einem zusätzlichen Antrag auf Akteneinsicht macht Balluchs Anwalt Stefan Traxler deutlich, dass zahlreiche Überwachungsberichte der Polizei, die für die Beschuldigten entlastend wirken, von den Beamten noch immer nicht vorgelegt worden seien.

Diesen Antrag schickte Traxler auch ans Justizressort, da ihm ein hoher Beamter vor zwei Jahren mitteilte: „Ihre Befürchtung, dass es die Kriminalpolizei in der Hand hätte, auch bei gerichtlich oder staatsanwaltlich angeordneter Akteneinsicht zu bestimmen, welche Akteninhalte den Beschuldigten zur Verfügung stehen, vermag ich jedoch nicht zu teilen (...).“ Tatsache ist aber: Vollständige Akteneinsicht gibt es bis heute nicht.

2. Die Verfahrensführung ist mit dem Fairnessgebot kaum vereinbar.

„Es ist evident, dass seitens der Verhandlungsführung große Schwierigkeiten bestehen, mit der Verhandlung zurecht zu kommen“, so Grundrechte-Experte Bernd-Christian Funk als Prozessbeobachter über die Performance von Richterin Sonja Arleth. Petra Velten, Leiterin des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der Linzer Kepler-Uni sagt: „Dass die Angeklagten hier einen fairen Prozess erhalten, kann man kaum mehr glauben.“

Die Richterin verfahre mit den Angeklagten, als wären sie „Saboteure“. Ihre „einzige Sorge“ sei, die „sachlich vollkommen berechtigte Verteidigung zu entschärfen“. So werde das Fragerecht der Verteidigung von „gerichtlichem Störfeuer“ beschnitten. Bei der Zeugenbefragung des polizeilichen Führers der verdeckten Ermittlerin seien diesem „die Antworten zum Teil erspart, zum Teil verboten, zum Teil in den Mund gelegt worden“.

Tatsächlich: Arleth hat dem Beamten ausdrücklich eingeschärft, auf Verteidigerfragen erst dann zu antworten, wenn die Fragen von ihr gleichsam „freigegeben“ werden. Dies ging so weit, dass sich der Zeuge für spontane Antworten bei der Richterin entschuldigte. Dass unter solchen Bedingungen das gesetzlich verankerte Fragerecht der Verteidiger ziemlich wirkungslos bleibt, liegt auf der Hand.

3. Der rechtlich äußerst fragwürdige Langzeiteinsatz einer Spionin.

Der ab April 2007 mindestens 16Monate lange Einsatz einer verdeckten Ermittlerin (VE), Deckname „Danielle Durand“ – der Angeklagte Felix Hnat gibt an, mit der Beamtin ein sexuelles Verhältnis gehabt zu haben, sie bestreitet das–, wird mit „Abwehr gefährlicher Angriffe“ laut Sicherheitspolizeigesetz begründet. Dafür braucht die Polizei keinen Staatsanwalt.

Verdeckte Ermittlungen über einen längeren Zeitraum im Rahmen eines strafprozessualen Vorverfahrens sind aber seit 1.1.2008 vom Staatsanwalt anzuordnen. Ankläger Wolfgang Handler ordnete den VE-Einsatz nicht an. Der lief ja unter „Gefahrenabwehr“. Aber am 18.12.2007, kurz vor Inkrafttreten der neuen Regel, ging Soko-Leiter Erich Zwettler offenbar davon aus, dass der Staatsanwalt (StA) grünes Licht für einen fortgesetzten VE-Einsatz gibt. Zwettler hielt in einer „Information“ unter „geplante weitere Vorgangsweise (mit LG Wiener Neustadt akkordiert)“ fest: „Fortsetzung VE-Einsatz (ab 1.1.2008 von StA genehmigungspflichtig, was auch geschehen wird).“ Und auch bisher sei die VE „in Absprache mit dem Staatsanwalt“ eingesetzt worden. Also was jetzt? Gefahrenabwehr oder Einsatz im Ermittlungsverfahren?

De facto beides, folgt man einem „Ersuchen“ des Bundeskriminalamts (19.7.2007) um einen Auslandseinsatz der VE: „Im Zuge der Ermittlungen durch die Soko war es bereits möglich, den Kreis der Verdächtigen einzuschränken, und werden mittlerweile gegen einige Zielpersonen strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt.“

Danielle war nachweislich bis in die zweite Jahreshälfte 2008 im Einsatz. Ex-Soko-Leiter Zwettler erklärte dann aber am 28.Juli 2010 als Zeuge im Prozess, dass ab 1.Jänner 2008 keine verdeckten Ermittlungen mehr gemacht worden seien. Dies ist auch im Verhandlungsprotokoll festgehalten.

Bandion-Ortner: „Ungewöhnlich“

Wie viele gefährliche Angriffe hat die Agentin in 16 Monaten abgewehrt? Keinen. Wie viele Straftaten hat sie in ihrer Zeit im Herzen der mutmaßlichen „kriminellen Organisation“ aufgeklärt? Keine.

Auch Justizministerin Bandion-Ortner übt vorsichtige Kritik: „Es ist eine ungewöhnliche Ermittlungsmaßnahme.“ Dass das Gericht von einer verdeckten Ermittlung nicht informiert worden sei, habe sie noch nie erlebt. Sie habe einen Bericht der Staatsanwaltschaft angefordert. Die SP-Forderung, das Verfahren per Weisung an die Staatsanwaltschaft einzustellen, weist Bandion-Ortner aber zurück.

Ab 24. Jänner wird Danielle, deren – entlastender – Bericht lange nicht im Akt zu finden war, wieder mit Perücke in einem Nebenzimmer des Gerichts sitzen. Die Richterin hat verfügt, dass nur sie selber die Spionin von Angesicht zu Angesicht sehen darf. Im Gerichtssaal werden unscharfe Videobilder eines maskenhaften Gesichtes zu sehen sein. „Danielle“, die lange Zeit mit den Verdächtigen auf Du und Du war, sagt, dass sie nun Angst vor zu viel Nähe hat.

Prozess, wie lange noch?

Weitere 22 Tage. Das Verfahren um den vagen Vorwurf „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ (ein Tatbestand, der für Mafiagruppen gedacht ist) zählt bereits 63 Verhandlungstage. Ab 24.Jänner kommen bis 29.März weitere bereits fixierte 22Tage dazu. Ob das reicht, ist offen. Zum Vergleich: Österreichs bisher größtes Verfahren, das Bawag-Verfahren, dauerte 117Tage.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2011)

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