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Vorratsdatenspeicherung: Wie schwer muss ein Delikt sein?

15.02.2011 | 18:22 |   (Die Presse)

Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Daten nur bei Straftaten freigegeben werden, die mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind. Der ÖVP geht das nicht weit genug und die SPÖ widerspricht.

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Wien/Pri. Es spießt sich wieder zwischen SPÖ und ÖVP – und dieses Mal geht es um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die eigentlich schon seit 2009 umgesetzt sein sollte (siehe dazu obigen Bericht). Deren Ziel ist es, Verbindungsdaten von Telefon- und Internetkommunikation zu speichern, damit die Behörden bei Bedarf auf sie zugreifen können.

Konkret scheiden sich die Geister der Koalitionsparteien an der Frage, wie schwer ein Delikt sein muss, damit das Datenmaterial verwendet werden darf. Der Punkt wurde am Dienstag kurzerhand von der Tagesordnung des Ministerrats genommen und – vorerst – auf kommende Woche vertagt.

Im (umstrittenen) Gesetzesentwurf ist die rechtliche Situation folgendermaßen geregelt: Die Vorratsdaten müssen sechs Monate gespeichert bleiben und werden „ausschließlich aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten“ freigegeben. Und eine solche „schwere Straftat“ liegt erst dann vor, wenn eine „mehr als einjährige Freiheitsstrafe“ droht.

Genau dort setzt das ÖVP-geführte Justizministerium mit seiner Kritik an: Erstens sei diese Bestimmung vermutlich anfechtbar, weil der Widerspruch zwischen der Formulierung „schwere Straftat“ und der Mindeststrafe von einem Jahr zu groß sei. Zweitens würde das bedeuten, dass die Ermittler bei bestimmten Delikten keinen Zugriff mehr auf die Daten bekämen.

Denn bisher war dies schon bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten möglich. Dabei geht es der ÖVP vor allem um die Berücksichtigung von Kinderpornografie, auf die eine Freiheitsstrafe von lediglich bis zu einem Jahr steht.

 

„Staatsanwalt darf alles“

Die SPÖ weist diese Darstellung durch Infrastrukturministerin Doris Bures (in ihr Ressort fällt das Telekommunikationsgesetz, das für die EU-Richtlinie geändert werden muss) zurück – und verweist auf eine weitere Bestimmung im Entwurf: Dass nämlich Zugangsdaten unabhängig von den Regeln für die Vorratsdatenspeicherung verarbeitet werden dürfen, wenn dies von einem Staatsanwalt angeordnet wird. Und das, wird betont, gelte für „die Verfolgung aller Straftaten“.

Unterstützung erhielt Bures am Dienstag vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM): Ermittlungen wegen Kinderpornografie würden durch die neuen Bestimmungen keineswegs eingeschränkt. Die Befürchtungen des Justizministeriums würden im besten Fall auf einem Missverständnis beruhen, sagte BIM-Direktor Hannes Tretter in einer Aussendung. Bures ortet einen anderen Grund für die Unstimmigkeiten: Die ÖVP wolle, dass auch bei zivil- oder urheberrechtlichen Auseinandersetzungen auf Vorratsdaten zurückgegriffen werden könne. „Da“, sagt eine Sprecherin der Ministerin zur „Presse“, „sind wir klar dagegen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2011)

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10 Kommentare
Gast: plebs potus
17.02.2011 09:59
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Wieso steht auf Kinderpornographie nur bis zu 1 Jahr

Ebenso kommen ja Menschenhändler und Zuhälter oft nur mit einer Bewährungsstrafe davon, kein Wunder dass die Leute FPÖ wählen, obwohl die ja sogar in den Etablissements der Wiener Rotlichtmafiabosse mit renommierten Neonazis ihre Burschenschafterbesäufnisse feiert. Wäre also ein Wunder wenn gerade die Geier etwas dagegen unternehmen wollten.

Wenn eine

Regierung meint das gesamte Volk sind Terroristen oder Verbrecher kann es passieren, dass das Volk die Regierung davonjagt.

Gast: stig
16.02.2011 10:13
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Eine Einschränkung

der bürgerlichen Freiheiten unter dem Titel "Terrorismusabwehr" einzuführen - und dann alle möglichen Kleindelikte dranzuhängen, grenzt an Betrug ..
Überdies - wer hat zu einem Staat Vertrauen, in dem es möglich ist, ungestraft Abhörprotokolle "zuzuspielen" und zu veröffentlichen ?

Qual der Wahl

Entweder man reduziert die Stufe, ab der die aufgezeichneten Daten verwendet werden können, oder aber man erhöht das Strafmaß bei entsprechenden Delikten - insbesondere bei Kinderpornographie ist ein Jahr lächerlich wenig!

Gast: Axolotl
16.02.2011 00:45
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Was heisst das?

Der Staatsanwalt steht über dem Gesetz, oder was jetzt?

Gast: meister propper
15.02.2011 23:51
1 0

ÖVP-geführte Justizministerium

ist das vergraben der steuer dvd mit einer haftstrafe länger als mit einen jahr zu bestrafen?

Gast: bk1011
15.02.2011 21:54
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Eine sehr interessante Idee

Verbrecher verwende sowieso Wertkarten. Wenn jemand einen Betrug über das Internet durchführt, wird er das von einem der 1000den ungesicherten Netzwerken in Österreich erledigen, oder er besorgt sich auch einen Wertkaten Stick. Aber diese Infos sind scheinbar zu unseren Politikern noch nicht durchgedrungen. Einen positiven Aspekt hat das ganze. Die Bildung war scheinbar vor 20 oder 30 Jahren auch schon nicht so Besonders, wie man an unserer Landesführung sehen kann.

Gast: Rnav
15.02.2011 19:20
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Vergehen oder Straftat?

Wieso liegt eine schwere Straftat bereits vor, wenn eine „mehr als einjährige Freiheitsstrafe" droht?

Bis zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren ist das ganze doch nur ein Vegehen und kein Verbrechen oder?

Außerdem war im Entwurf des letzten Jahres vorgesehen, die Vorratsdatenspeicherung erst ab einer Strafandrohung von drei Jahren anzuwenden.


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Re: Vergehen oder Straftat?

Sie verstehen das nicht! Es geht um unsere Kinder!!!

Antworten Antworten Gast: Rnav
16.02.2011 06:58
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Re: Re: Vergehen oder Straftat?

Es geht vor allem um meine Privatsphäre, wann wer auf meine Daten zugreifen kann.

Je tiefer die Latte angelegt wird, was die Strafandrohung betrifft, je öfter kann das passieren.