Kritik an Tierschützer-Prozess: Kein Grund für Verfahren

Tierschutzer Prozess Arleth
Tierschutzer Prozess Arleth(c) APA/HELMUT FOHRINGER (Helmut Fohringer)
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Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sieht keinen Grund, Ermittlungen gegen die kritische Professorin Petra Velten einzuleiten. Eine entsprechende "Anregung" der Richtervereinigung wurde abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt lehnt Ermittlungen gegen die Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten wegen ihrer Aussagen zum Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess ab. Der Vizepräsident, Manfred Herrnhofer, hatte bei der Anklagebehörde in Klagenfurt eine Überprüfung "angeregt". "Wir haben die Anregung geprüft und keinen Grund zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gefunden", bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Gabriele Lutschounig, einen Bericht des "Standard".

Velten hatte die Verhandlungsführung im Tierschützer-Verfahren als unvereinbar mit der Strafprozessordnung (StPO) und der Menschenrechtskonvention (EMRK) bezeichnet. Daraufhin hatte die Richtervereinigung erklärt, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen habe. "Sie sind in jedem Fall dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet sind", sagte etwa der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl.

(APA)

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