Linz: Vier Jahre Jahre Haft für Vaterrechts-Aktivist

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Symbolbild Justitia(c) FABRY Clemens
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Der 58-Jährige wurde im Vorjahr wegen einer Vielzahl von Delikten schuldig gesprochen. In seinem Schlusswort holte er nun zum verbalen Rundumschlag aus.

Der Prozess sei politisch motiviert, man wolle ihn mundtot machen, ihn "entsorgen", führte der vierfache Vater in seinem ausschweifenden Plädoyer am Dienstag an. In seinem Schlusswort prangerte der Vaterrechts-Aktivist zahlreiche Verfahrensfehler an und kritisierte massiv das psychiatrische Gutachten. Richter hätten Amtsmissbrauch begangen, die Staatsanwaltschaft Verleumdungen erfunden. Der gebürtige Tiroler war bereits im September vergangenen Jahres zu vier Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.

Nun wurde das Urteil in der Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht Linz bestätigt.  Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, der Angeklagte seinen Freispruch. Der vierfache Vater nahm das Urteil sehr aufgebracht entgegen, wollte sich zu Wort melden, was aber vom Richter unterbunden wurde.

Der 58-Jährige, der seit Jahren in einen Sorgerechtsstreit verwickelt ist, wurde wegen einer Vielzahl von Delikten - etwa Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Stalking - angeklagt. Zu den mutmaßlichen Opfern zählen zahlreiche Amtsträger bis hin zur Justizministerin. Im Gericht gab es verstärkte Sicherheitskontrollen.

Der Staatsanwalt forderte eine höhere Freiheitsstrafe, da es eine auffällige Tathäufung und eine erhöhte kriminelle Energie beim Angeklagten gebe. Außerdem sei der Mann nicht fähig rechtsstaatliche Maßnahmen anzuerkennen.

Die Pflichtverteidigerin des 58-Jährigen wies daraufhin, dass sich ihr Mandant seit zehn Jahren in einem Scheidungskrieg befinde und um die Obsorge und das Besuchsrecht für seine Kinder kämpfe. Sie forderte einen Freispruch. Der Angeklagte stellt zwei Anträge, die beide kein Gehör fanden. Er lehnte den Vorsitz des Berufungsrichters wegen Befangenheit ab und wollte, dass alle 200 Beweisanträge, die er gestellt hat, vorgelesen werden. 

(APA)

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