Tierschützer: Gutachter erklärt Schreibstil Balluchs

Tierschutzer Prozess Balluch
Tierschutzer Prozess Balluch(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
  • Drucken

Lange Hauptwörter, kurze Sätze, reicher Wortschatz: An diesen Kriterien will der linguistische Gutachter erkannt haben, dass Bekennerschreiben vom Erstangeklagten Martin Balluch stammen.

Beim Tierschützer-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt war am Dienstag neuerlich der Sprachsachverständige Wolfgang Schweiger im Zeugenstand. Richterin Sonja Arleth verlangte, dass er sein umstrittenes Gutachten, das den Erstangeklagten Martin Balluch belastet, "Step by Step" erläutert. Das tat er dann auch mehrere Stunden lang.

Charakteristisch für den VgT-Obmann (Verein gegen Tierfabriken) seien demnach etwa die Verwendung von besonders langen Hauptwörtern mit bis zu 28 Buchstaben, kurze, flachschichtige Sätze und ein reicher Wortschatz. Dort, wo Merkmale voneinander abweichen, müsse es aber nicht zwangsläufig einen anderen Autor geben, meinte Schweiger: Im Sommer schreibe man nämlich anders als im Winter, bei guter Laune anders als bei schlechter, "es müssen Differenzen da sein. Die sind kein Beweis, dass das ein anderer geschrieben hat".

Nicht alle der analysierten Schriftstücke stammten aber von Balluch, so der Gutachter. Zum Beispiel gebe es einen Text "mit englischen Elementen, die aber nicht richtig geschrieben sind und ich nehm' ganz einfach an, dass der Balluch das richtig schreiben würde. Also ist er wahrscheinlich nicht von ihm", erklärte Schweiger, der in seiner Expertise auch davon ausging, dass der Erstangeklagte Englisch denkt und ihm daher ein Bekennerschreiben zuordnete, in dem ein Fehler enthalten ist, der seiner Meinung nach durch fehlerhafte Übersetzung aus dem Englischen entstanden ist.

Polizisten über Demo: Ruhig verlaufen

Noch vor dem Linguisten sagten zwei Polizisten aus, die im Jahr 2008 bei ihrer Streifentätigkeit eine Demonstration vor der Kleider Bauer-Filiale in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) überwacht hatten. Dabei soll die Pressesprecherin des Unternehmens beim Wegfahren behindert und belästigt worden sein, indem Aktivisten sich ihr in den Weg stellten, sie anschrien und an die Scheiben ihres Autos klopften. Bemerkt wurde der Vorfall seitens der Exekutive aber nicht, eine Verständigung darüber erfolgte erst telefonisch. Die Demo an sich sei ruhig verlaufen, etwa elf Personen hätten Parolen per Megafon gerufen und Transparente hochgehalten, sagten die Beamten.

Um den Vorfall mit der Pressesprecherin habe sich dann Soko-Leiter Josef Böck gekümmert. Gewundert habe ihn das nicht, so ein Zeuge: "Ich hab gewusst, dass es da eine Soko gibt für die Firma Kleider Bauer." Man sei auch gebeten worden, die örtliche Filiale ein Jahr lang bei den nächtlichen Streifen verstärkt zu überwachen. Vorkommnisse habe es aber keine gegeben.

Das seit 2. März 2010 laufende Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt. Unter anderem soll dann ein - ebenfalls umstrittener - Gutachter zur Befreiung von Mastschweinen aussagen. So es sich zeitlich ausgeht, ist auch der Beginn der Schlussplädoyers geplant. Am 2. Mai will Arleth ein Urteil verkünden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.