Tierschützer-Anzeige: Polizei gerät unter Druck

(c) APA (ANDREAS PESSENLEHNER)
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Amtsmissbrauch? Korruptionsbekämpfer prüfen nun eine Anzeige gegen vier Beamte, die gegen Tierschützer ermittelten. Aus dem Bundeskriminalamt hieß es zuletzt, dass die Beamten keine Stellungnahmen abgeben wollen.

Wien. Nach den glatten (nicht rechtskräftigen) Freisprüchen aller 13Beschuldigten im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess geraten die seinerzeitigen Polizeiermittler immer stärker unter Druck: Aus einer der „Presse“ vorliegenden Strafanzeige, die nun bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingegangen ist, ergibt sich unter anderem der Verdacht des Amtsmissbrauches gegen Erich Zwettler, den nunmehrigen Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Bei den Tierschützer-Ermittlungen war Zwettler Leiter der Sonderkommission.

Aber nicht nur Zwettler wird durch die Anzeige schwer belastet – auch drei weitere Polizeibeamte, die als (operativ) leitende Mitglieder der Sonderkommission fungierten, geraten ins Schussfeld. So stehen auch Chefinspektorin Bettina Bogner, Oberstleutnant Josef Böck und der Beamte L. unter Verdacht des Amtsmissbrauchs. Freilich gilt für alle vier die Unschuldsvermutung. Die Anzeige wurde von Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser unterfertigt und ist unter Mithilfe des Anwaltes Stefan Traxler (er vertritt den – freigesprochenen – Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch) entstanden.

Insgesamt werden in der 21 Seiten starken Anzeige, die in den kommenden Wochen von den Korruptionsbekämpfern genau unter die Lupe genommen werden wird, die Delikte Freiheitsentziehung, falsche Beweisaussage, Urkundenunterdrückung und eben Missbrauch der Amtsgewalt angeführt. Aus dem Bundeskriminalamt hieß es zuletzt, dass die Beamten keine Stellungnahmen abgeben wollen.


•Freiheitsentziehung. Hier wird die 105Tage dauernde U-Haft von zehn Tierschützern angeführt. Der U-Haftbeschluss hatte sich damals auf „bisherige Erhebungen durch die Kriminalpolizei gestützt“, dabei lag ein Bericht von Bogner vor. Darin habe die Beamtin aber nicht erwähnt, dass die Erkenntnisse der verdeckten Ermittlerin (VE) „Daniele Durand“ bisher nur Entlastendes ergeben hätten. Die Verlängerung der U-Haft wiederum sei nach Gesprächen zwischen Böck und der Haftrichterin erfolgt. Böck habe damals etwa gemeint, dass bei „fast allen“ U-Häftlingen „Tarnanzüge, Sturmmützen und Einwegspritzen, wie sie für Buttersäureanschläge verwendet werden, sichergestellt“ worden seien. Tatsächlich hätten nur fünf Personen Spritzen gehabt – und diese arbeiteten allesamt in der Tierpflege. Nur eine einzige Person habe einen Tarnanzug samt Sturmmütze gehabt.


Urkundenunterdrückung. Hier wird das „Verheimlichen“ der – klar entlastenden – Berichte der verdeckten Ermittlerin und einer Vertrauensperson (VP) angeführt.


Falsche Beweisaussage. Hier wird etwa die Aussage Zwettlers vor Gericht, wonach es ab 1.Jänner 2008 keine weiteren verdeckten Ermittlungen gegeben habe, in der Anzeige angeführt. Denn: Tatsächlich war „Durand“ bis Oktober 2008 aktiv.


Missbrauch der Amtsgewalt. Hier wird ein Zwischenbericht Bogners angeführt, wonach „aufgrund (...) VP und VE Einsatz (...) ausgesagt werden“ könne, dass sich „konkrete Verdachtsmomente“ ergeben. In Wahrheit aber hatten die Spitzelberichte keinerlei strafbare Handlungen zu Tage gefördert.

Auf einen Blick

Eine Strafanzeige gegen vier Beamte, die federführend in der Sonderkommission gegen Tierschützer tätig waren, bringt die Polizei unter Druck. Den Beamten wird darin Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Anzeige liegt bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2011)

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