Fall Kampusch: Neues Verfahren in Innsbruck

Natascha Kampusch.
Natascha Kampusch.(c) EPA (LASZLO BELICZAY)
  • Drucken

Der Entführungsfall Kampusch kommt wieder in Bewegung: Ein Verfahren, das unbemerkt von der Öffentlichkeit in Wien geführt wurde, wanderte am Dienstag nach Innsbruck. Dort wird nun neu geprüft.

[WIEN/INNSBRUCK] Wird der Entführungsfall Natascha Kampusch noch einmal aufgerollt? Eben dieses Szenario ist nun ein Stück näher gerückt. Ein Ermittlungsverfahren, das – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in Wien bereits begonnen wurde, wanderte per Verfügung der Generalprokuratur vom Dienstag nach Innsbruck. So soll eine etwaige Befangenheit der Wiener Behörden umgangen werden. Dieses Verfahren läuft offiziell gegen „unbekannte Täter“. Untersucht wird sowohl der Verdacht des „sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ als auch der Verdacht des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“. Hintergrund sind Mutmaßungen über einen Kinderschänderring.

Innsbruck ist insofern ein entsprechender Boden für eine neue Prüfung, als ja dort bereits seit Monaten gegen fünf seinerzeit mit dem Fall Kampusch betraute Staatsanwälte ermittelt wird. Diesen wird vorgeworfen, im Zuge der Ermittlungen zum Entführungsfall „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt“ zu haben. Diese Vorwürfe stützen sich auf ein Dossier des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut. Der Höchstrichter war Mitglied der Kampusch-Evaluierungskommission. Fazit: Zum anhängigen Verfahren rund um die fünf Ankläger – sie sind sich keiner Schuld bewusst, weisen die Vorwürfe zurück – hat Innsbruck ab sofort auch ein Verfahren zum Entführungsfall selbst.

Schiefe Optik: Ankläger selbst in Verdacht

Hätte die Generalprokuratur die „Delegierung“ nach Innsbruck nicht vorgenommen, wäre von denkbar schiefer Optik die Rede gewesen: Denn dann hätten weiterhin jene Behörden, die Staatsanwaltschaft Wien und die Oberstaatsanwaltschaft Wien, denen Versäumnisse in der Causa „Kampusch“ vorgeworfen werden, in ebendieser Sache ermittelt – ein Problem, das auch Gegenstand einer (noch unbeantworteten) parlamentarischen Anfrage ist.

So aber wird sich nun ein nicht „vorbelasteter“ Innsbrucker Ankläger mit der Sache befassen. Deren Ausgangspunkt war eine Rede des BZÖ-Mandatars Ewald Stadler am 30. November 2010. Darin meinte dieser: „Mittlerweile besteht eindeutig der Verdacht, dass es hinter diesem Fall Kampusch einen seit Langem tätigen, politisch potenten Kinderschänderring gibt, der über beste Beziehungen zu Parteien verfügt.“

Nach der Rede vergingen zwei Monate, dann wurde eben in Wien das Verfahren gegen „unbekannt“ (Geschäftszahl 201 UT 4/11y) eröffnet. Wieder zwei Monate später wurde Stadler von Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler einvernommen. Nun ist Innsbruck am Zug. Ob sich der Verdacht in Richtung eines Kinderschänderrings, der hinter der Entführung von Natascha Kampusch stecken soll, je erhärten lässt, bleibt abzuwarten. Bisher gelang es jedenfalls nicht, diverse Spekulationen in diese Richtung näher einzugrenzen. Und auch Natascha Kampusch gab stets an, sie habe es nur mit einem Täter, nämlich mit Wolfgang Priklopil zu tun gehabt. Priklopil nahm sich am 23. August 2006, wenige Stunden nach der Flucht von Natascha Kampusch aus achteinhalbjähriger Gefangenschaft, das Leben.

Noch einmal zurück zu dem Amtsmissbrauchsermittlungsverfahren gegen die fünf Staatsanwälte: Sollte es zu einer Anklage kommen (Beobachter rechnen aber eher mit einer Verfahrenseinstellung), würde das eigentliche Kampusch-Verfahren ganz sicher neue Nahrung bekommen. Ist Innsbruck nämlich der Ansicht, dass es wirklich Versäumnisse bei der Klärung der Entführung gegeben habe, müssen diese wohl aufgearbeitet werden. Eine Vorentscheidung wird die Zeugeneinvernahme von Ex-OGH-Chef Rzeszut am 26. und 27. Mai bringen, ebenso die Befragung von Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich (er leitete die Kampusch-Kommission) am 6. und 7. Juni.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18. 5. 2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.